Günstige Bedingungen der Körperschaftsteuer in Ungarn

Im Jahre 2004 wurde Ungarn das Mitglied der EU, aber nur wenige wissen, dass innerhalb der EU-Staaten Ungarn über die günstigsten Bedingungen der Firmengründung verfügt.

Nicht nur ist der Prozess der Gründung sehr leicht und billig (die ganze Verfahrung und auch die Eintragung erfolgt elektronisch innerhalb zirka einer Stunde), aber auch das System der Körperschaftssteuer ist ziemlich vorteilhaft. Im Folgenden werden wir deshalb Ungarns günstige Voraussetzungen bezüglich der Körperschaftsteuer darstellen.

1. Der Körperschaftssteuersatz

Das Gesetz Nr. LXXXI von 1996 über die Körperschaftssteuer und die Dividendensteuer bestimmt zwei verschiedene Steuersätze: die Höhe der Steuer beträgt zehn Prozent, falls die Besteuerungsgrundlage 500 Millionen Forint (also zirka 1,8 Millionen Euros) nicht übersteigt, über diese Summe gilt ein Steuersatz von 19 Prozent. Wenn jemand von dem 10 % Steuersatz profitieren will, steht ihm die Möglichkeit zur Verfügung, ein Dienstleistungsunternehmen mit einem speziellen Zweck zu gründen. Ein solches Zweck kann sich auf virtuelle Dienstleistungen erstrecken, wie zum Beispiel die Genehmigung zur Nutzung von Marken, Franchise oder Know-how.

2. Steuerfreiheiten und Steuerbegünstigungen

Das Gesetz zählt eine Reihe von Steuerfreiheiten auf, so zum Beispiel solche Stiftungen oder Vereine, die nicht als „gemeinnützig“ bezeichnet wird, müssen keine Steuer bezahlen. Außerdem, die Regierung unterstützt mit expansiven Steuerbegünstigungen die ausländischen Investitionen, die Tätigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen, die Entwicklungen usw.

3. Vorteile der EU-Mitgliedschaft

Ein Vorteil der EU-Mitgliedschaft von Ungarn bezüglich der Dividendensteuer ist, dass solche Dividenden, die aus einer EU-Körperschaft stammen, sind mit Dividendensteuer nicht belastet. Außerdem, es gibt überhaupt keine Kapitalertragungssteuer bezüglich der Dividenden, die von ungarischen Unternehmen zu ihrer überseeischer Muttergesellschaft bezahlt wurden.
Es ist auch sehr wichtig, dass von den verschiedenen Behörden Ungarn nicht als ein Land der Steueroptimierung bezeichnet wird, deshalb muss man nicht mit scharfen Untersuchungen rechnen.

Sollen Sie irgendwelche Fragen zur Firmengründung oder zur Körperschaftsteuer in Ungarn haben, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!