Häufig Gestellte Fragen bei einer Kft. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Gründung in Ungarn
Gesellschaftsform: Aufgrund des ungarischen Rechts besteht auch die Möglichkeit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu grĂĽnden. (GmbH, auf Ungarisch: Kft.) Stammkapital der ungarischen GmbH (Kft.): Die Mindestkapital beträgt 3.000.000,- Forint (10.000,- EUR). Es ist wichtig zu betonen dass diese Mindestkapital (Stammkapital) muss nicht auf ein Bankkonto hinterlegt werden. Die GrĂĽnder sind berechtigt diese Summe in die Handkasse (Barzahlung) einzahlen und nachdem die Gesellschaft registriert wurde, diese auf Lasten dieser Summe…
