Das ungarische Körperschaftssteuer System enthält volle Befreiung auf Dividenden die von EU-Tochtergesellschaften (oder von anderen Tochtergesellschaften die durch Doppelbesteuerungsabkommen gedeckt sind) erhalten werden und es wird keine Dividende Quellensteuer auf ausgehende Dividenden auferlegt. Dies bedeutet im Grunde, dass in dieser Struktur ist es möglich, Dividenden einer ungarischen Holdinggesellschaft auf dem gewählten Ort auszuleiten, ohne zusätzliche Steuerbelastung.
Außerdem Veräußerungsgewinne die aus dem Verkauf von sogenannten „angemeldete Partizipation“ stammen werden zu 100% von der Körperschaftssteuer in der ungarischen Holding-Gesellschaft befreit. Dementsprechend können alle Gewinne (Veräußerungsgewinn) aus dem Ausverkauf von Tochtergesellschaften – wenn sie richtig strukturiert werden – von Körperschaftssteuer befreit werden, und frei von jeglicher Steuer dem Besitzer der ungarischen Holding weiterleitet werden.