Rechtsgrundlage: allgemeine Bestimmungen und Unternehmensrecht in Ungarn

Um das nationale Recht mit den entsprechenden EU-Verordnungen zu harmonisieren sowie eine moderne und umfassende Regelung von Geschäftseinheiten zu etablieren, implementierte Ungarn wesentliche Änderungen an seinem Gesellschaftsrecht im Jahr 2013. Das neue ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch) ist am 15. März 2014 in Kraft getreten, und enthält die grundlegenden und verbindlichen Regeln für alle wirtschaftlichen Einheiten. Das Gesetz V von 2006 über die…

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Wirtschaftsrechtliche Aspekte von Ungarn

Nach dem kräftigen Gesetz gilt die personen-und körperschaftlichen Unterscheidung für die Gesellschaften. Die Unterscheidung hinweist auf Abweichungen der Haftung, Vermögenslieferung und auf die Rechtsnachfolge, die aufgrund der betroffenen Gesellschaft (abhängig von dem Gesellschaftstyp) nach zwei großen Weisen gestattet werden können. Zählt man die OHG und KG zur Personengesellschaften, gehören aber die GmbH und die Aktiengesellschaft zu den Körperschaften. Die alle der erwähnten Formen befindet sich unter dem Begriff juristische Personen,…

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Günstige Bedingungen der Körperschaftsteuer in Ungarn

Im Jahre 2004 wurde Ungarn das Mitglied der EU, aber nur wenige wissen, dass innerhalb der EU-Staaten Ungarn über die günstigsten Bedingungen der Firmengründung verfügt. Nicht nur ist der Prozess der Gründung sehr leicht und billig (die ganze Verfahrung und auch die Eintragung erfolgt elektronisch innerhalb zirka einer Stunde), aber auch das System der Körperschaftssteuer ist ziemlich vorteilhaft. Im Folgenden werden wir deshalb Ungarns günstige Voraussetzungen bezüglich der Körperschaftsteuer darstellen.…

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Häufig Gestellte Fragen bei einer Kft. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Gründung in Ungarn

Gesellschaftsform: Aufgrund des ungarischen Rechts besteht auch die Möglichkeit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. (GmbH, auf Ungarisch: Kft.) Stammkapital der ungarischen GmbH (Kft.): Die Mindestkapital beträgt 3.000.000,- Forint (10.000,- EUR). Es ist wichtig zu betonen dass diese Mindestkapital (Stammkapital) muss nicht auf ein Bankkonto hinterlegt werden. Die Gründer sind berechtigt diese Summe in die Handkasse (Barzahlung) einzahlen und nachdem die Gesellschaft registriert wurde, diese auf Lasten dieser Summe…

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