Häufig Gestellte Fragen bei einer Kft. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Gründung in Ungarn

Gesellschaftsform:
Aufgrund des ungarischen Rechts besteht auch die Möglichkeit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. (GmbH, auf Ungarisch: Kft.)

Stammkapital der ungarischen GmbH (Kft.):
Die Mindestkapital beträgt 3.000.000,- Forint (10.000,- EUR). Es ist wichtig zu betonen dass diese Mindestkapital (Stammkapital) muss nicht auf ein Bankkonto hinterlegt werden. Die Gründer sind berechtigt diese Summe in die Handkasse (Barzahlung) einzahlen und nachdem die Gesellschaft registriert wurde, diese auf Lasten dieser Summe Auszahlungen zu tätigen. Die Mindestkapital ist daher nicht als Hinterlegung oder Kaution anzusehen. Nachdem die Gesellschaft eingetragen wurde, kann die Kapital (oder ein Teil des Kapitals) aus der Handkasse auf das Bankkonto eingezahlt werden.

Firmensitz:
Jede ungarische Firma muss einen registrierten Firmensitz haben. Die eventuelle Eigentumswohnung der Gründer ist auch geeignet oder es besteht der Firma die Möglichkeit, Büroräume zu mieten. Am Anfang kann auch ein Firmensitz-Anbieter (wie Regus) eine Lösung sein.

Wie sieht das Verfahren der Kft. Gründung aus? Welche Schritten müssen gefolgt werden?
Prinzipiell können wir zwischen zwei Arten von Verfahren unterscheiden. Unser Klient kann freilich wählen ob er / sie nach Ungarn fährt und alle Dokumente in Ungarn vor einem unserer Rechtsanwälte unterschreibt oder in seinem / ihrem Heimatland die Dokumente unterschreibt und per Post nach Ungarn für uns zuschickt. In dem vorigen Fall ist der Rechtsanwalt berechtigt die Dokumente zu gegenzeichnen weil der Klient diese Dokumente vor uns unterschrieben hat. In dem zweit-genannten Fall kann der Klient die Dokumente „zu Hause“ unterschreiben aber er muss entweder zu einem Notar gehen und dort die Dokumente mit Apostille Beglaubigung erteilen zu lassen oder zu einem ungarischen Konsulat gehen und dort eine Beglaubigung zu beantragen.

Wie kann eine ausländische Firma eine ungarische Firma (Holding) gründen?
Bei Gesellschaftern einer ausländischen Firma ist der Handelsregisterauszug der ausländischen Firma, der nicht älter als drei Monate sein darf, nötig und dessen beglaubigte Übersetzung in ungarischer Sprache bzw. die Bestätigung der Tatsache in einer beglaubigten Übersetzung, dass die Firma oder andere Organisation nach ihrem heimischen Recht registriert worden ist, bzw. das Dokument, aus dem die Berechtigung ihres Vertreters zur Vertretung festgestellt werden kann.

Wie lange dauert das Verfahren?
Der Rechtsanwalt ist berechtigt die Dokumente zu dem Firmengericht zu schicken nachdem alle benötigten Dokumente unterschrieben werden. Aufgrund des Firmengesetzes hat das Firmengericht 30 Tage nach der Einreichung der Dokumente. In der Praxis die Registrierung der Kft. geschieht schneller, gewöhnlich zwischen 3 und 10 Tage.

Wir haben schon die Kft. gegründet. Welche weitere Aufgaben haben noch die Eigentümer / Geschäftsführer?
Nach der Eintragung der Kft. in das Firmenregister muss ein Bankkonto der Kft. geöffnet werden. Daneben ist die Kft. verpflichtet ihre Arbeitnehmer bei dem Steueramt und Krankenkasse zu melden. Für diese administrative Schritte muss die neugegründete Kft. eine(n) Buchhalter(in) beauftragen, der / die alle administrative Aufgaben in die Richtung des Steueramtes und Krankenkasse erfüllen kann.

Ungarische Adresse der Eigentümer und Geschäftsführer ODER Zustellungsbevollmächtigte:
Die Eigentümer und die Geschäftsführer der Gesellschaft müssen eine ungarische Adresse haben oder sie sind verpflichtet Zustellungsbevollmächtigte(n) zu beauftragen. Es ist wichtig zu betonen dass die Position der Zustellungsbevollmächtigte(n) ist nicht die gleiche wie der registrierte Firmensitz, diese sind zwei verschiedenen Adressen. Die Zustellungsbevollmächtigte bietet eine ungarische Adresse für die Eigentümer und Geschäftsführer der Gesellschaft an. Unsere Anwaltskanzlei ist berechtigt die Position der Zustellungsbevollmächtigte zu versorgen (40,- EUR / Monat, unabhängig von der Zahl der Eigentümer und Geschäftsführer der Gesellschaft.)

Kosten der Kft. Gründung:
Stempelgebühr für Kft. Gründung: 200,- EUR; inkl. Kosten für Identifikation der Eigentümer und des Geschäftsführers.

Anwaltshonorar:
Die Höhe unseres Honorars hängt von dem gewählten Verfahren und die Nummer der Eigentümer ab. Das Anwaltshonorar ist Gegenstand einzelner Vereinbarung nachdem alle Einzelheiten des Gründungsverfahrens geklärt sind.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gern zu Ihrer Verfügung.