Ungarische Firmen

Ungarn – zwar nicht ein Steuer Himmel zu sein – kann eine interessante und optimale Lösung für die europäischen oder überseeischen Investoren sein. Die zuverlässige und stabile finanzielle Rahmenbedingungen, starke Präsenz von internationalen Banken, gut ausgebildete Arbeitskräfte und bestimmte steuerliche Vorteile machen Ungarn zu einer vernünftigen Standort für Ihr Unternehmen.

Firmengründung ist eine einfaches, kostengünstiges und schnelles Verfahren in Ungarn, die Unternehmen sind elektronisch vom Firmengericht registriert. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, während der Registrierung durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar die Firma vertreten zu lassen.

Die meist verwendete Unternehmens-Struktur ist die Kft. (korlátolt felelősségű társaság – Limited Liability Company). Eine ungarische Kft. kann auch zu einem einzigen Eigentümer gehören. Ein einziger Geschäftsführer ist auch genügend für die Registrierung der Firma.

Firmen als Geschäftsführer sind im Prinzip nicht erlaubt, aber es gibt keine gesetzliche Vorschrift oder solche Pflicht, dass die Firma lokale Direktoren oder Prokuristen beauftragen muss. Das minimale Stammkapital einer KFT ist HUF 3.000.000 (EUR 10.000,-). Die Besitzer einer Kft. haben nur begrenzte Haftung. Ungarische Unternehmen unterliegen Bilanzierungs- und Berichtspflichten, aber Wirtschaftsprüfung ist nicht immer erforderlich.

Ungarn als Mitglied der Europäischen Union genießt alle Vorteile von Freizügigkeit von Dienstleistungen und Kapital während beibehaltet den niedrigsten Körperschafsteuersatz (mit erheblichen Lizenzgebühr-Freistellung) und beschränkt nicht die Ausschüttung von Dividenden an alle ausländischen Unternehmen (einschließlich Offshore IBC) . Berücksichtigend den reinen Steuer Ruf des Landes, Ungarn bedeutet eine vernünftige Wahl für Investoren auf der Suche nach einer EU-Holding mit Sitz oder Dividende Kanal, oder andere besondere Zweckbestimmung.

Wir sind bereit, unsere Kunden mit voller Unterstützung im Bereich der Gründung und Verwaltung von ungarischen Unternehmen zu dienen. Sollten Sie den Zweck haben, Ihr Unternehmen von einem seriösen, EU-ansässige „low tax” Einrichtung profitieren zu lassen, dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Haben Sie Fragen bezüglich Firmenrecht, Firmengründung oder Wirtschaftsrecht in Ungarn?

dr. Dobos István Rechtsanwalt (ügyvéd; Budapest) 

E: dobos@doboslegal.eu

T:+3630 3088151