Investitionsförderung für Unternehmen in Deutschland und Ungarn

1. Die ungarisch-deutsche Wirtschaftsbeziehung

Die ungarisch-deutsche Wirtschaftsbeziehung ist besonders eng. Im Jahr 2017 exportierte Deutschland 27,3 % seiner Waren nach Ungarn, Ungarns Teil an Exportwaren nach Deutschland lag bei 26,5 %. Ungarn exportiert zu einem Drittel Kraftfahrzeuge im Wert 8,5 Milliarden €. Die ungarisch-deutsche Wirtschaftsbeziehung spiegelt sich auch in de Investitionen der Länder wieder. Deutschland hat 20,1 Milliarden € in Ungarn 2016 investiert.

2. Strategische Partnerschaften

Die ungarische Regierung hat in den vergangenen Jahren mit mehreren deutschen Investoren und deren ungarischen Tochterunternehmen Partnerschaftsabkommen geschlossen. Diese haben einen positiven Einfluss auf die Beziehung mit den Zulieferern, der Entwicklung neuer Technologien und der Ausbildung.

Es gibt derzeit 12 Abkommen zwischen der ungarischen Regierung und deutschen Unternehmen. Auf Anfrage bei Ministerien, den Handelskammern und den Unternehmen selbst erhielt ich keine Auskunft über Art, Umfang und Bedingungen von Fördermitteln. Daher habe ich die beteiligten Unternehmen im Folgenden aufgelistet.

Weiterhin ist noch zu erwähnen, dass die ungarisch-deutschen Kommission für die Beziehung eine erhebliche Rolle spielt. Diese Kommissionen bestehen zwischen der ungarischen Regierung und den Bundesländern Bayer, Baden-Württemberg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen. Auch auf Anfrage bei den Ländern erhielt ich aus Datenschutzgründen keine Auskunft über bereits bestehende Beziehungen.

  • Daimler AG
  • AUDI
  • Continental AG
  • Siemens AG
  • Bosch Csoport
  • Knorr-Bremse
  • ZF-Hungaria
  • FESTO
  • Deutsche Telekom AG
  • IT Service Hungary Szolgáltató Kft.
  • Henkel Magyarország Kft.
  • Thyssenkrupp Presta Hungary Kft.

3. Arten von Fördermitteln in Deutschland

In Deutschland gibt es Fördermittel im Rahmen von nichtrückzahlbaren Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen oder steuerlichen Anreizen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich insbesondere mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen und Zinsvergünstigten Darlehen.

4. Förderempfänger und Höhe

Kleine Unternehmen im Folgenden (sc) haben maximal 49 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von 10 mio. Euro. Mittlere Unternehmen (mc) haben bis zu 249 Mitarbeiter und höchstens einen Jahresumsatz von 50 mio. Euro. Großunternehmen (bc) haben über 249 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von über 50 mio. Euro.

Die Höhe der Förderung wird durch die Größe der Unternehmen bestimmt. Dabei orientiert sich die deutsche Bundesregierung an der Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission zu Umsatz- und Mitarbeiteranzahl.

1. KoPa 35c

Kopa35c soll die Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie in Deutschland bei Modernisierungsprozessen in der Automobilindustrie durch Zuschüsse unterstützen.

Wer wird gefördert?

Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Wofür kann man Förderung beantragen?

Modul a: Investitionsprogramm, um die Produktion zu modernisieren

  • Investitionen in die Erweiterung von Optimierung von Produktionsanlagen
  • Industrie 4.0
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Steigerung der ökologischen Nachhaltigkeit
  • Auskünfte und Beratungsmaßnahmen für die oben genannten Maßnahmen

Modul b: Digitalisierung der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie

  • Weiterentwicklung des Produktionssystems
  • Verbindung von Hard- und Software
  • Ausbau aktueller, verfügbarer Technologien 5G, Edge Computing, innovative Securitykonzepte
  • Antragsberechtigt für Verbundprojekte sind:
    • Firmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland
    • KMU
    • Forschungseinrichtungen und Hochschulen

Modul c: Regionale Investitionscluster aufbauen

  • Gefördert werden Unternehmen, die über ein Netz von Betrieben verfügen

Förderperiode:

Zwischen 2020 – 2024 kann KoPa35c beantragt werden.

Förderungsumfang

Modul a: maximal 1,8 mio €

Modul c: maximal 7,5 mio €

5. KMU-innovativ

KMU-innovativ ist eine Forschungsförderung und ist insbesondere auf mittelständische Unternehmen spezialisiert. Die förderfähigen Kosten werden von KMU-innovativ als Zuschuss geleistet.

Wer wird gefördert?

Es werden kleine und mittelständische Unternehmen gefördert, sowie Start ups und junge Unternehmen, wenn sie sich an einem Verbundprojekt beteiligen.

Wofür kann man Förderung beantragen?

KMU-innovativ fördert Unternehmen mit einem sehr hohen Innovationsgrad. Aber auch die finanzielle Entwicklungspotenzial ist relevant.

Frist:

Einreichung eines 1. Antrages jeweils zum 15.4. oder 15.10 jedes Jahr. Das Ministerium entscheidend innerhalb von 2 Monaten über die eingereichten Anträge. Eine Besonderheit ist, dass alle Unternehmen gegeneinander konkurrieren und daher nicht alle gefördert werden.

Förderungsumfang

Für industrielle Forschung beträgt die Förderrate 50 % und für

experimentelle Forschung 25 %

6. GRW-Förderung

Die GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) Förderung soll in strukturschwächeren Gebieten für wirtschaftlich schwächere Gebiete einen Ausgleich schaffen.

Wer wird gefördert?

Es werden kleine (sc), mittlere Unternehmen (mc) und große Unternehmen (bc) der gewerblichen Wirtschaft gefördert, sowie Unternehmen des Fremdenverkehrs.

Wofür kann man Förderung beantragen?

Investitionen in Gebäude, Hallen, Einrichtungen, Anlagen, Maschinen

Errichtung, Erweiterung, Gründung oder Neuansiedlung eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte in einem GRW-Fördergebiet. Investitionen in neue und innovative Produkte.

Wie wird gefördert?

Die GRW-Förderung ermöglicht die Antragstellung von Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften für Investitionsvorhaben.

Förderzeitraum:

Die GRW-Förderung kann nur in zwischen 2022-2027 beantragt werden.

Förderungsumfang:

Die GRW-Förderung beträgt zwischen 15 und 45 % der Investitionssumme und ist standortbezogen. Da die GRW-Förderung strukturschwache Gebiete unterstützen soll in Deutschland, sind diese hauptsächlich in Nord-, Ost- und Westdeutschland möglich.

Folgende Förderungen sind möglich:

C-Gebiet

Basisfördersatz, sc 32 %, mc 22 %, bc 12 %

Zuschläge für regionale Verankerung, sc 3 %, mc 3 %, bc 3 %

Investitionen in Klimaschutz,

Energieeinsparungen und Energieeffizienz sc 45 %, mc 45 %, bc 45 %

D-Gebiet

Diversifizierungsinvestitionen sc 2o %, mc 10 %, bc 200,000 €

Investitionen in Klimaschutz,

Energieeinsparungen und Energieeffizienz sc 40 %, mc 40 %, bc 40 %

Einen Link zur Karte der GRW-Fördergebiete finden sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/grw-fordergebiete-2022-2027.pdf?__blob=publicationFile&v=8

7. ZIM-Förderung

ZIM-Förderung (Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist eine Zuwendung im juristischen Sinne und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Anforderungen sind daher besonders hoch, weil der Zuschussgeber sicherstellen will, dass seine angestrebten Ziele auch umgesetzt werden. Das

Wer wird gefördert?

Industrieunternehmen

Handwerksunternehmen

Dienstleistungsunternehmen

Forschungseinrichtungen

Es werden kleine Unternehmen mit max. 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 mio. € gefördert. Außerdem werden mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 mio. € sowie mittelständische Unternehmen unter 500 oder 1000 Mitarbeitern in Kooperation mit KMU gefördert.

Was wird gefördert:

  • Projekte zur Forschung und Entwicklung von neuen Produkten
  • Nationale und internationale Innovationsnetzwerke
  • Internationale Kooperationsprojekte
  • Leistungen zur Markteinführung

Förderungsumfang:

Der Berechnung des Fördersatzes ist individuell und wird anhand der Unternehmensgröße

und der zuwendungsfähigen Kosten bestimmt.

Kleine Unternehmen

  • Einzelprojekte mit 45 %
  • Kooperationsprojekte 55 %
  • Internationale Kooperationsprojekte 60 %

Mittlere Unternehmen

  • Einzelprojekte mit 35 %
  • Kooperationsprojekte 40 %
  • Internationale Kooperationsprojekte 50 %

Personalkosten: pauschal bis zu 100 %

Projektbezogene Kosten: Einzelprojekt:

 maximal 550.000 €

      Kooperationsprojekt

pro Unternehmen 450.000 €

Pro Forschungseinrichtung 220.000 €

Gesamtprojekt 2.300.000 €

Beispiel:

Kleines Unternehmen

Maximal 550.000 € x 45 % = 247.500 €

Steuer

Die ZIM-Förderung ist ein Zuschuss und gilt damit als Umsatzsteuer.

Die Förderung ist ein außerordentlicher Ertrag und unterliegt der Ertragsbesteuerung

Einzelunternehmer und Personengesellschaften: Einkommensteuer

Juristische Personen: Körperschaftssteuer

Gewerbebetriebe: Gewerbeertragssteuer

Aufwendungen eines ZIM geförderten Projekts können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

8. Allgemeine Informationen über die ungarische Investitionssituation

Die ungarische Regierung fördert die Ansiedlung von neuen Investoren im Industrie- und Dienstleistungssektor. Darüber hinaus sollen ausländische Unternehmen, die bereits in Ungarn aktiv sind, ermutigt werden, ihre Gewinne durch Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen in Ungarn zu reinvestieren. Die ausländischen Direktinvestitionen (FDI) erreichten im Jahr 2022 einen Rekord von 6 Mrd. €. 48 % der Investitionen kamen aus dem Osten und 42 % aus dem Westen. Der Großteil der Investitionen floss in die Elektrofahrzeugindustrie.

a. Investitionsbeihilfen aus EU-Strukturfonds.

Zuschüsse aus EU-Fonds sind standortabhängig.

Zuschüsse bis zu 50 %

Pest, Südtransdanubien, Nordungarn, Nördliche Tiefebene, Südliche Tiefebene

Fördermittel bis zu 30 %

Zentral- und Westtransdanubien

Darüber hinaus kann die Beihilfehöchstintensität um 10-20 % erhöht werden, wenn die beihilfefähigen Kosten der Erstinvestition 50 Mio. EUR nicht überschreiten.

EU-Zuschüsse sind nur für kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte einschließlich aller Tochtergesellschaften im Ausland) möglich.

b. Fördermittel aus dem ungarischen Staatsfonds

Finanzierungen aus dem ungarischen Staatsfonds sind eine individuelle Entscheidung der Regierung.

In folgende Sektoren wurde in den letzten Jahren besonders häufig investiert

Biotechnologie, Elektronik, Maschinenbau, Pharmazeutik, Informations- und Telekommunikationstechnologie, Fahrzeugbau, Lebensmittelindustrie, Aufbau bzw. Ausbau von wissensintensiven regionalen Dienstleistungszentren

Die Ungarische Investitionsförderungsagentur (HIPA) ist eine Schnittstelle zwischen ausländischen Investoren und den zuständigen Ministerien.

Ferdinand Pannu / dr. Dobos István Rechtsanwalt

Haben Sie Fragen zum ungarischen Recht? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei!

dr. Dobos István Rechtsanwalt (ügyvéd / Rechtsanwalt; Budapest)

E-mail: dobos@doboslegal.eu

Tel.:+3630 3088151