Betreibung einer Forderung gegen eine ungarische Gesellschaft
Unser Zweck ist in diesem Artikel die möglichen Wege der Forderungsbetreibung in Ungarn zu erleuchten. Als Anwalt in Ungarn kann das festgestellt werden dass die ungarischen Firmen sehr oft Liquidationsprobleme haben.
Es ist auch bedauernswert, dass die Zahlungsmoral in Ungarn – insbesonders bei der Bauindustrie – ist minderwertig. Was kann eine deutsche oder österreichische Firma tun, wenn eine ungarische Firma nicht bereit ist, die Rechnungen zu begleichen? Welche Mittel stehen in der Forderungsbetreibung anhand des ungarischen Rechts zur Verfügung? Welche Mittel stehen für die Gläubiger und für die Anwälte in Ungarn zur Verfügung?
I. Mahnverfahren
Das Mahnverfahren ist ein erster Schritt, den die Anwälte dem Gläubiger gleich nach seiner Anhörung empfehlen, wenn er seine abgelaufene Geldforderung in Betrag von maximal eine Million (ca. EUR 3300) schnellstmöglich geltend machen will. Mahnverfahren ist eine streitlose Rechtsdurchsetzung, das unter ‘ Notarielle Verfahren ‘ zu erwähnen ist. Folgend gilt dafür die Anwendbarkeit ungarischer Zivilprozessordnung (im Weiteren: ZPO) mit der auf das nicht streitiges Verfahren richtete Abweichungen. In Ungarn ist ein Gesetz Nr. L von 2009 über das Mahnverfahren zu den Grundprinzipen dieses notariellen Verfahrens anwendbar ist.
Mithin stellen wir weiterhin fest,
- wo,
- von wem,
- wodurch
- wie
das Verfahren mit dem Zweck vom Erlassen eines Mahnbescheids sich erledigen lassen.
Das Mahnverfahren ist die Lösung für mich! Wie fange ich an?
Der Antrag zum Erlassen des Mahnbescheids kann entweder schriftlich, an dem benötigten Vordruck oder mündlich eingereicht werden.
Der Antrag muss die persönlichen Angaben der Parteien und die Vertreter, den Rechtsgrund der Forderung, den Zeitpunkt der Entstehung des dem Rechtsgrund dienenden Rechtsverhältnisses und den Zeitpunkt vom Ablauf der Geldforderung, die Angaben zur Identifizierung der Geldforderung und letztendlich die schlüssige Bitte um das Erlassen des Mahnbescheides. In dem Antrag lassen sich die Tatsachen, die Beweise, die Bankkontonummer oder das zuständige Gericht im Falle streitigen Verfahrens bestimmen.
Seien Sie Vorsichtig! Ein notarielles Verfahren ist nicht statthaft, wenn
- keine ladungsfähige ungarische Anschrift des Schuldners vorliegt,
- die Forderung aus einem Arbeitsverhältnis stammt, und Gegenstand der Sache Entstehung, Aufhebung oder Änderung des Arbeitsverhältnisses ist,
- der geforderte Betrag über vierhundert Millionen Forint liegt.
In diesen Fällen kann die Geldforderung gleich streitig, das heißt, zum ersten Mal vor einem Gericht geltend gemacht werden.
Die dem Notar bestandenen möglichen Maßnahmen
Der Notar prüft den Antrag. Wenn keine Ursache zum Ablehnen, Mangelersetzen oder zur Übertragung vorliegt, hat der Notar den Mahnbescheid ohne die Anhörung der Erklärung vom Schuldner zu erlassen. Die Frist, die dazu besteht, ist 15 oder 3 (per elektronisch eingereichte Anträge) Werktagen, die nach dem Erhalten des Antrags beginnt. Der Mahnbescheid wird nach bestimmten Voraussetzungen entweder elektronisch oder per Post zugesendet.
Die dem Schuldner bestandenen möglichen Maßnahmen
Als der erlassene Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt wird, kann er einen Widerspruch innerhalb 15 Tagen einreichen. Der Widerspruch kann den Mahnbescheid auch nur teilweise berühren. Die durch Widerspruch nicht betroffenen Teile des Mahnbescheids werden erst nach dem Ablauf der 15 Tage rechtskräftig. Sonst, also wenn kein Widerspruch eingelegt wird, kann der Gläubiger innerhalb drei Wochen einen vollstreckbaren Rechtstitel, der die gleiche Wirkung wie ein Urteil hat, bekommen. Der Widerspruch, der fristgemäß eingereicht wurde, gewährleistet, dass das nicht streitige notarielle Verfahren streitiges wird. Die Benachrichtigung über den Widerspruch soll von dem Notar innerhalb 8 Tagen ab Eingang des Widerspruchs erfolgt werden. Hält der Notar die vorgeschriebene Frist nicht ein, wird die Benachrichtigung auf elektronischem Weg den Betroffenen automatisch zugestellt.
Sonstige Vorschriften
Die Möglichkeit besteht, das Mahnverfahren wegen Erfüllung eine oder mehrere der im Gesetz festgestellten Voraussetzungen aufzuheben. Wie die ZPO die Berufung gegen bestimmte Bescheide erlaubt, lassen sich eine Berufung gegen die gleichen Bescheide in einem Mahnverfahren einreichen. Das Verfahren ist nicht kostenlos. Die Kosten enthalten den Arbeitslohn für das Erlassen des Mahnbescheids und die Gebühr (gibt’s Ausnahmen, wenn die Gebühr im Rahmen der Kosten nicht bezahlt werden muss).
Das von dem Notar durchgeführte Verfahren ist mit der Wirkung gerichtlichen Verfahrens gleich.
II. Liquidationsverfahren
Nach dem Gesetz Nr. XLIX von 1991 über das Konkurs- und Liquidationsverfahren ist das Ziel des Liquidationsverfahrens, der Forderung des Gläubigers nachzukommen. Der Gläubiger ist berechtigt, ein Liquidationsverfahren einzuleiten, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Das Verfahren wird von dem Gericht angeordnet, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu feststellen ist. Beim Liquidationsverfahren beherrschen das Gericht und der sogenannte Liquidator große Rollen. Selbst das Verfahren wird vom dem Liquidator abgewickelt, wird er aber von dem Gericht bestimmt und überwacht.
Zum Anordnen der Liquidation muss ein Antrag mit Benennung der Rechtsgrundlage, der Zeitpunkt der Anfälligkeit, und mit Beschreibung der Umstände, die die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bestätigen, eingereicht werden. Wenn das Gericht kein Hindernis im Antrag zum Zustellung ihn dem Schuldner findet, hat es den Mahnbescheid dem Schuldner mit der Bitte um die Erteilung bestimmter Erklärungen bezüglich seines finanziellen Zustandes zuzusenden. Ab das Erhalten ihn beleibt dem Schuldner 8 Tage darauf zu reagieren. Falls der Schuldner die im Antrag festgestellten anerkennt, soll seine Zahlungsunfähigkeit vermutet werden. Sonstige Weise stellt das Gericht die Zahlungsunfähigkeit fest, wenn der Schuldner seine vertraglichen, unumstrittenen oder anerkannten Schulden binnen 15 Tagen nach dem Ablauf der Leistungsfrist nicht beglichen oder nicht bestritten hat, und auch trotz der nach dem Ablauf der Leistungsfrist zugesandten schriftlichen Mahnung des Gläubigers nicht gezahlt hat, Die Liquidation wird entweder anhand der Anerkennung oder der Vermutung angeordnet und der Liquidationsbeschluss wird von dem Gericht erlassen. Nachdem der Liquidationsbeschluss in Rechtskraft getreten ist, veröffentlicht das Gericht ihn im Amtsblatt.
Der Liquidator
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Liquidationsbeschlusses ordnet das Gericht den Liquidator an. Der Liquidator geht als gesetzlicher Vertreter des Schuldners vor. Die Aufgabe des Liquidators ist es, den Vermögenszustand des Schuldners sowie die dem Schuldner gegenüber geltend gemachten Forderungen zu prüfen.
Der Liquidator hat einen Zeitplan, Kostenplan und eine Liquidationsbilanz zu planen. Diese müssen dem Gläubiger gezeigt werden, der dagegen Einrede vor dem Gericht einreichen kann.
Nach dem Abschluss des Liquidationsverfahrens soll der Liquidator einen Vorschlag über die Vermögensaufteilung machen, die von dem Gericht genehmigt werden soll.
In der Praxis versuchen die Rechtsanwälte die Aufmerksamkeit des Schuldners noch ein letztes Mal auf seine Zahlungspflicht mit der Aufforderung aufzurufen, dass wenn er diesen letzten Aufruf außer Acht ließ, ließ der Rechtsanwalt das Liquidationsverfahren gegen sie anordnen.
III. Zivilprozess
Falls sie sich doch für ein gerichtliches Verfahren entscheiden würden, kann der gerichtliche Zivilprozess entweder unmittelbar vor dem Gericht eingeleitet werden, als erster Schritt, aber könnten Sie den nach dem Mahnbescheid einleiten, als der Verpflichtete widerspricht und dadurch der Mahnbescheid nicht sofort zum erwarteten Ergebnis führt.
Das Gericht prüft die Forderung aber nicht nur die förmlichen Voraussetzungen, als der Notar bei dem Antrag zum Erlassen eines Mahnbescheides, sondern es prüft die rechtliche Begründetheit der Forderung auch. Das bedeutet, dass ein Beweisverfahren vor dem Gericht stattgefunden werden muss. Dies beträgt aber einen längeren Zeitaufwand, als die anderen zwei Möglichkeiten.
Die Gebühr des Zivilprozesses beträgt 6 % der Summe der Forderung. Insofern der Weg des streitigen Prozesses aus bestimmter Sicht vorteilhaft ist, wie z.B.:
- bei einem solchen Prozess wird die rechtliche Begründetheit der Forderung geprüft, sowie
- alle der vom Schuldner verlangten Forderungen einen können in einem Zivilprozess betrieben werden,
sind ein Zivilprozess Nachteile natürlich auch. Der größte Nachteil ist wie beispielweise die große Zeitaufwand.
Im Allgemeinen empfehlen wir uns unserer Mandanten, einen Mahnbescheid von dem Notar zu erlassen. Fall dies kein Ergebnis hat und der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, leiten wir das gerichtliche Verfahren vor dem Gericht ein, damit Sie ihre Forderungen bekommen können. In den Angelegenheiten unserer Klienten waren die Verfahren erfolgreich und beide von uns waren mit dem Ergebnis des Verfahrens sehr zufrieden.
Überlegen Sie die drei Möglichkeiten und kontaktieren Sie uns über E-Mail, Telefon oder persönlich.
Fragen bezüglich Eintreibung von Forderungen? Wir stehen sehr gern zu Ihrer Verfügung.
dr. Dobos István ügyvéd / Rechtsanwalt
dobos@doboslegal.eu
+36303088151
Sitz: 1026 Budapest, Szilágyi Erzsébet fasor 43/A
Büro: 1132 Budapest, Váci út 18. Westpoint Office Center 5. Etage