Das System von Grundbuch und Funktion eines beglaubten Grundbuchsblatts in Ungarn

Rechte sowie vom rechtlichen Aspekt bedeutende Tatsachen (wie zB. Minderjährigkeit, oder Entmündigung) bezüglich eines Grundstücks befinden sich in dem Grundbuch. Zwei wichtige Prinzipien des ungarischen Grundbuchs sind die Öffentlichkeit und die öffentliche Glaubhaftigkeit.

Grundsätze und allgemeine Regelungen in Bezug auf das Grundbuch sind im Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Weiteren: Ptk.) und die weitere Einzelheiten im Gesetz Nr. CXLI von 1997 über das Grundbuch geregelt.

Öffentlichkeit

Der erste Grundsatz, die Öffentlichkeit bedeutet, dass jeder berechtigt ist, in das Grundbuch einzusehen. Praktisch wird das Einsehen entweder elektronisch erfolgt, oder steht die Möglichkeit auch zu, das Grundbuchsamt persönlich, direkt zu ersuchen. Verfügt man über einen Benutzerprofil auf dem gesicherten staatlichen Kundenportal namens „Ügyfélkapu”, sind jährlich 3 Abfragen von (nicht beglaubten) Grundbuchblätter kostenfrei, ab der 4. Abfrage ist ein Gebühr in Höhe von 1.000,- HUF zu bezahlen.

Die auf eine Person wegen des Öffentlichkeitsprinzips zutreffende sonstige Rechte sind zum einen die Anfertigung von Notizen über den Inhalt des Grundbuchs und zum anderen das Beantragen von beglaubten Kopien oder Bescheinigungen.

Öffentliche Glaubhaftigkeit des Grundbuchs

Das Grundbuch bezeugt glaubwürdig das Bestehen der eingetragenen Rechte und der vermerkten Tatsachen (Art. 5:170 Ptk.). Dass soll heißen, dass nur die Rechte und Tatsachen für richtig gehalten sind, die im Grundbuch auch stehen (=eingetragen wurden); dementsprechend die Rechte und Tatsachen, die sich nicht im Grundbuch befindlich sind, sind als nichtexistierend betrachtet. Dazu gehört noch Art. 5:171 Abs. 1. Ptk. auch. Im Sinne dieser Artikel wenn ein Recht ins Grundbuch eingetragen oder eine Tatsache im Grundbuch vermerkt wurde, kann sich niemand darauf berufen, dass er nichts vom Bestehen des Rechts oder der Tatsache wusste. Schutz von im guten Glauben und im Entgelt erwerbenden Personen stammt auch von diesem Prinzip.

Rolle eines beglaubten Grundbuchblattes

Mit diesem Hintergrund ist es einfacher zu verstehen, wieso es bei einem Immobilienkauf, oder sogar bei einem Mietvertrag  auch besonders wichtig ist, die Angaben des Grundstücks akkurat im Grundbuch zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Wird man für eine „im guten Glauben und im Entgelt erwerbende Person“ gehalten, treffen ihn Rechte zu, die ihn schützten können. Bei dieser Überprüfung ist das Grundbuchblatt besonders hilfreich.

Einen Antrag auf ein beglaubtes Grundbuchblatt kann entweder bei dem Grundbuchsamt gestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die jeweiligen Immobilien bzw. Grundstücke liegen, aber elektronisch kann es auch beantragt werden. Eine Gebühr in Höhe von 6250,- HUF muss aber dafür bezahlt werden.

Falls Sie gerade überlegen, ob Sie eine Immobilie in Ungarn kaufen, bzw. mieten, wenden Sie sich auf jeden Fall an einen Anwalt! Unsere Anwaltssozietät ist bereit, Ihre eventuellen Fragen bezüglich der zu einem erfolgreich geschlossenen Kaufvertrag nötigen Dokumente zu beantworten. Wir stehen sehr gerne zu Ihrer Verfügung!

dr. Dobos István Rechtsanwalt (ügyvéd; Budapest) / dr. Szandra Reim

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