Häufig Gestellte Fragen bei einer Kft. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Gründung in Ungarn

Gesellschaftsform: Aufgrund des ungarischen Rechts besteht auch die Möglichkeit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. (GmbH, auf Ungarisch: Kft.) Stammkapital der ungarischen GmbH (Kft.): Die Mindestkapital beträgt 3.000.000,- Forint (10.000,- EUR). Es ist wichtig zu betonen dass diese Mindestkapital (Stammkapital) muss nicht auf ein Bankkonto hinterlegt werden. Die Gründer sind berechtigt diese Summe in die Handkasse (Barzahlung) einzahlen und nachdem die Gesellschaft registriert wurde, diese auf Lasten dieser Summe…

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