Steuerrecht und steuerrechtliche Straftaten
Die Steuer ist die größte Einkommensquelle des Haushalts von Ungarn. Die Versteuerung hat eine erhebliche Bedeutung im Hinblick auf die sozialen Zuwendungen oder anderen Beihilfen.
Sie Steuer ist ein wirksames Mittel bei Wirtschaftskrisen. Taucht aber immer mehrere Missbräuche in Umfang mit Steuerbezahlung und Verteilung der Steuereinkommen. Manche von diesen verwirklichen Straftaten.
Die Zielsetzung der gesetzgebenden Gewalt ist die Minderung der Steuerhinterziehung und die Erhebung der Wirksamkeit der Versteuerung. Die Versteuerung ist die Zusage zur staatlichen Ausgaben und die Bürger sind verpflichtet, anhand ihrer Einkommen und Vermögen Lasten zu tragen.
Die gesetzliche Regelungen für die Versteuerung ist nicht nur auf den ersten Blick schwer überschaubar, sondern für die Rechtanwälten ein schwer handliches Rechtgebiet, da die Gesetze häufig, fast jährlich geändert werden.
In Ungarn gelten der zentrale öffentliche Haushalt, der getrennte Staatsfonds, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die zugunsten der Gemeindeverwaltung zu bezahlende Zahlungspflicht. Weitere Steuerarten sind die Beigaben, die Gebühren, die Steueranzahlung, das Bußgeld, der Ersatz. Einige sind zentrale oder örtliche Versteuerungsarten, und manche von sie werden durch den zentralen Haushalt bzw. örtlichen Haushalt genützt. Gemäß Lastenverteilung gibt’s mittelbare und unmittelbare Versteuerung.
Das Strafrecht berührt die Versteuerung im Falle der rechtsgemäßen Einzahlung innerhalb der gesetzlichen Frist in die gesetzliche Höhe nicht. Die Versteuerung aber erkennt so, wie eine Last. Folgend gibt’s Bürger, die keine Steuer oder einen Teil der Steuer bezahlen. In diesen Fällen sollen wir das Strafgesetzbuch aufblättern und anschauen, welche Tat hat man begegnet und welche Strafe zieht sich nach. Das Steuerrecht und Strafrecht gelten in diesen Straftaten zusammen.
Strafrecht
Der Haushaltsbetrug und der Steuerbetrug sind erst nach der Wende vorgekommen. Die freiwillige Rechtverfolgung wird durch die große Menge von Regenlungen versichert.
Haushaltsbetrug
Unter einem Haushalt sind die Haushalte der Untersysteme des Staatshaushalts – einschließlich der Haushalte der Finanzfonds der Sozialversicherung und der staatlichen Sonderfonds -, die durch internationale Organisationen oder in ihrem Namen verwalteten Haushalte sowie die durch die Europäische Union oder in ihrem Namen verwalteten Haushalte und Finanzfonds zu verstehen. Hinsichtlich der in Bezug auf Geldmittel aus Haushalten begangenen Straftaten sind unter dem Haushalt außer den aufgeführten Haushalten und Fonds auch die durch ausländische Staaten oder in ihrem Namen verwalteten Haushalte und Geldfonds zu verstehen. Unter dem Begriff Haushaltsbetrug versteht also der Gesetzgeber alle Straftaten, die den Haushalt irgendwie verletzt.
Der Haushaltsbetrug hat die drei folgenden Arten im StGB geregelt:
- Wer eine andere Person bezüglich der Zahlungspflicht an den Staatshaushalt oder Geldmitteln aus dem Haushalt irreführt, im Irrtum lässt, eine Erklärung mit falschem Inhalt abgibt oder wahre Tatsachen verschweigt, eine mit der Zahlungspflicht an den Staatshaushalt verbundene Vergünstigung unberechtigt in Anspruch nimmt oder Geldmittel aus dem Haushalt anders als zum bestätigten Zweck verwendet.
- Derjenige ist zu bestrafen, wer in Ermangelung der im Gesetz über die Monopolverbrauchsteuer und die Sonderregeln des Vertriebs von Monopolerzeugnissen sowie in einer auf der Ermächtigung des Gesetzes beruhenden Rechtsnorm festgelegten Bedingung oder ohne behördliche Genehmigung Monopolerzeugnisse herstellt, erwirbt, hält, in den Handel bringt oder damit handelt und dadurch dem Haushalt einen materiellen Nachteil verursacht.
- Wer seiner in Verbindung mit Geldmitteln aus dem Haushalt vorgeschriebenen Abrechnungs- bzw. Berichtspflicht oder seiner vorgeschriebenen Informationspflicht nicht oder mangelhaft nachkommt, eine Erklärung mit falschem Inhalt abgibt oder Urkunden mit falschem Inhalt bzw. falsche oder gefälschte Dokumente verwendet.
Missbrauch bei Versorgungsleistungen der Sozialversicherung, sozialen Zuwendungen oder anderen Beihilfen
Die Staat hat die Absicht,Handel zu garantieren, die auf Vermeidung der Versorgungsleistungen der Sozialversicherung sowie sozialer Zuwendungen oder anderer Beihilfen richten. Der Grund zur Differenzierung war, dass neben dem Finanzbetrug einen Straftat benötigt war, der die Mindesthöhe vom Finanzbetrug nicht erreicht, aber dadurch wird der zentrale öffentliche Haushalt von Ungarn gemindert.
Gemäß § 462 Absatz 1 Punkt b StGB wird es keine Straftat realisiert, wenn der Missbrauch bei Versorgungsleistungen der Sozialversicherung, sozialen Zuwendungen oder anderen Beihilfen unter Verursachung eines Vermögensnachteils bis zu fünfzigtausend Forint begangen wird.
Steuerbetrug
Der Steuerbetrug kann von diejenigen begangen werden, die die Steuerzahlungspflicht tragen.
Der Steuerbetrug steht in Verbindung mit der Steuerzahlungspflicht, der staatlichen Steuereinkommensminderung, der Verzögerung sowie der Verhinderung der Steuerleitung.
Dieser Straftat kann in Bezug auf Mehrwertsteuer, auf verschiedene Beigabe, wie Versorgungsleistungen der Sozialversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Arbeitnehmerrente, Rehabilitationsbeitrag bzw. Fachausbildungsbeitrag.
Verletzt der Angeschuldigte durch seine Tätigkeit das Recht der Staat zur Steuerbezahlung in verschiedenen Gesellschaften und diese sind fortlaufend, wird die Tatmehrheit der Straftaten anhand der Steuerarten und nicht anhand der Zahl der Gesellschaften bestimmen.
Abschluss
In Ungarn hat der zentrale öffentliche Haushalt eine erhebliche Bedeutung und es bedarf eines höheren Schutzes. Nach der Wende im Jahre 1989 wurde der Haushalt der Staat bedroht, somit hat der Gesetzgeber den Finanzbetrug mit Voraussetzungen hingekriegt, die ziemlich allgemein sind. So können kaum solche Fälle vorkommen, die die Rechtsfolge keiner Steuerbezahlung vermeiden könnten. Dies ermöglicht der Staat, die Verletzungen des Haushaltes zu bestrafen und die Bürger zur Leistung zu verpflichten.
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht und Wirtschaftsrecht speziealisiert. Kontaktieren Sie ganz gleich unter dem Link Kontakt!
dr. Dobos István Rechtsanwalt / Attorney at Law / ügyvéd
e-mail: dobos@doboslegal.eu
Tel.: +36303088151