Immobilienkauf am Plattensee – Ungarn
Entspannte Erholung, oder abenteuervoller Aktivurlaub? Mitteleuropas größter See und Ungarns beliebteste Urlaubsregion, der Plattensee (oder Balaton, wie der See und die ganze Region auf Ungarisch genannt wird) bietet Ihnen beide an.
Die Region ist die beste Wahl für Familien, Badegäste, Wassersportler wie Segler, Wakeboarder oder Windsurfer, Wanderer oder Fahrräder. Auf die Kultur muss man auch nicht verzichten; zahlreiche Sehenswürdigkeiten sowie Touristattraktionen, oder traditionelle Kuriosa sind in der Region zu sehen. Das Nordufer des Sees ist wegen von Vulkanen ausgelösten Ereignisse etwas hügelig. Der bekannteste Vulkanberg ist der sog. Badacsony, der nicht nur von dessen merkwürdiger Silhouette, sondern von köstlichen regionalen Weißweine, wie Riesling, Grauer Mönch, Muskateller, oder Chardonnay auch berühmt ist. Zu den landschaftlichen Sehenswürdigkeiten des Nordufers gehören das Káli-Becken mit dem ungewöhnlicher Seehöhle in der Stadt Tapolca, oder der Nationalpark Balaton. Außerdem befinden sich hier Biomärkte mit regionaler Köstlichkeiten in großer Zahl, oder zahlreiche kleine örtliche Festivals wie verschiedene Wein- und Erntefeste, oder das Forelle-Festival in der Stadt Tapolca. Unzählige kleine versteckte Strände laden die Badegäste zum Baden und Schwimmen ein, die Küste ist aber für Wassersportler auch geeignet, weil man direkt im tiefen Wasser landet. Zu sehen und zu entdecken gibt es hier viel.
Anderer überlegenswerter Aspekt der Region ist das Wachstum der Immobilienpreise in den letzten Jahren. Dank der Entwicklung vom Immobilienmarkt lohnt es sich für ausländische Investoren, eine Immobilie in Ungarn zu kaufen. Vor allem, weil es seit 2004 keinen Genehmigungszwang für EU-Bürger bezüglich des Erwerbs von Eigentumsrecht gibt. Das anwendbare Recht für Kaufverträge von Immobilien in Ungarn ist ungarisches Recht. Unser Rechtssystem differenziert zwischen fruchtbarer (land- und forstwirtschaftlich nutzbarer) und nicht fruchtbarer Boden. Der Erwerb von nicht fruchtbarem Boden ist beschränkungsfrei.
Der Prozess zum Eigentumserwerb an einer Immobilie ist transparent und verständlich. Es wird einen schriftlichen Kaufvertrag zwischen über EU-Bürgerschaft verfügenden Parteien – den Käufer und den Verkäufer benötigt, der von einem Notar beurkundet wurde, oder den ein Anwalt gegengezeichnet hat. Nur wenn der Vertrag diese Voraussetzungen erfüllt, ist es erlaubt, den Kaufvertrag der Immobilie ins Grundbuch einzutragen. Es ist erforderlich, da nur mit den ins Grundbuch eingetragenen Vertragen kann man beweisen, dass das Recht und Tatsache besteht und es eine Rechtswirkung (nämlich das Eigentumsrecht) gegenüber der eingetragenen Person hat. Ein Gebühr in der Höhe von 4 % der Kaufpreis der Immobilie ist bei einem entgeltlichen Vertrag von dem Käufer bezahlt zu werden.
Wenn Sie das für Sie passende Ferienhaus gefunden haben, erledigt Ihnen unsere Kanzlei alles vor Ort; sowie Rechtsberatung für Immobilienrecht, Verfassung von einem Immobilien-Kaufvertrag sowohl in der ungarischen Hauptstadt Budapest, als in der Nähe des Sees Balaton auch. Außerdem unternehmen wir sogar die Durchsetzung des Verfahrens vor dem ungarischen Finanzbehörde, Beratung und Besichtigung von Darlehen, oder die Verwaltung ihre Bankangelegenheiten bei einer ungarischen Bank gleichzeitig.
Haben Sie fragen zum Prozess oder Verfahren, stellt unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung.
dr. Dobos István Rechtsanwalt
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