Die Rechtsfolgen der verspäteten Zahlung in Ungarn
Der Zahlungsverzug kommt oft unter durch Unternehmen abgeschlossenen Verträgen vor, wenn der Schuldner ihren Zahlungspflicht nicht erfüllen kann oder will.
Welche Rechtsinstitutionen stehen in diesem Fall zu Ihrer Verfügung und wie regelt das ungarische Recht die (anfälligen) Rechtsfolgen der verspäteten Zahlung?
Hiermit bieten wir Ihnen einige Information, damit Sie den streitigen Ausgang entweder im Voraus vermeiden oder im Falle eines Zahlungsverzugs behandeln können.
In Ungarn bestimmt das neue BGB von Ungarn den Zeitpunkt der Begleichung von Geldschulden im Falle einer verspäteten Zahlung.
Zahlungsfrist binnen 30 Tagen
Gemäß § 130 Absatz 1 BGB haben die Parteien im Vertrag den Zeitpunkt der Begleichung von Geldschulden nicht festgelegt, sind die Geldschulden innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der
Zahlungsaufforderung oder der Rechnung des Gläubigers zu begleichen.
Haben die Parteien den Zeitpunkt der Begleichung von Geldschulden festgelegt, ist die Frist der Begleichung den von Parteien im Vertrag bestimmtem Zeitpunkt, aber es kann nicht spätestens sein, als die folgende dreißig Tagen nach der Begleichung in diesen folgenden drei Fällen:
• der Erhalt der Zahlungsaufforderung oder der Rechnung des Gläubigers der Erfüllung des
Gläubigers (bei einem Werkvertrag dem Abschluss des Übergabeverfahrens) vorausging;
• der Zeitpunkt, wann die Zahlungsaufforderung oder Rechnung des Gläubigers eingeht, nicht
eindeutig festgestellt werden kann, oder
• der Schuldner seine Zahlungspflicht erfüllen muss, ohne die Zahlungsaufforderung oder
Rechnung abzuwarten.
Längere Zahlungsfrist von 60 Tagen
Bei einem Vertrag zwischen Unternehmen ist bis zum Nachweis des Gegenteils eine unter
Verletzung des Gebots von Treu und Glauben einseitig und unbegründet zum Nachteil des
Gläubigers abweichende Vertragsbedingung, die für die Begleichung der Geldschulden eine
Frist von mehr als sechzig Tagen festlegt, als missbräuchliche Klausel anzusehen.
Im Falle eines mit einem nicht als Vergabebehörde angesehenen Unternehmen abgeschlossenen Vertrags der für die Begleichung der Geldschuldenverpflichteten Vergabebehörde kann eine für die Begleichung der Geldschulden abweichend von dreißig Tagen, unter Verletzung des Gebots von Treu und Glauben einseitig und unbegründet zum Nachteil des Gläubigers vereinbarte Frist, die nicht über sechzig Tagen liegt, – als missbräuchliche Klausel – vom Gläubiger angefochten werden.
Die Kalkulation des Verzugszinses in Verträgen zwischen Unternehmen
Bei einem Vertrag zwischen Unternehmen ist der Satz der Verzugszinsen der um acht
Prozentpunkte erhöhte Wert des am ersten Tag des vom Verzug betroffenen Kalenderhalbjahres
gültigen Leitzinses der Notenbank.
Beitreibungskostenpauschale
Wenn bei einem Vertrag zwischen Unternehmen dem Schuldner und dem Gläubiger der Schuldner bzw. die Vergabebehörde in Zahlungsverzug gerät, muss der Schuldner bzw. die Vergabebehörde dem Gläubiger zur Deckung seiner mit der Beitreibung seiner Forderung verbundenen Kosten einen
aufgrund des am Anfangstag der Zahlungspflicht von Verzugszinsen gültigen amtlichen
Devisenmittelkurses der Ungarischen Nationalbank vierzig Euro entsprechenden Forintbetrag
zahlen.
Die Erfüllung dieser Verbindlichkeit befreit nicht von den sonstigen Rechtsfolgen des
Verzugs. Was noch wichtig zu bemerken, dass eine Vertragsklausel, welche die Beitreibungskostenpauschale ausschließt oder in einer Höhe unter vierzig Euro festlegt, ist nichtig.
Ist der Zahlungsverzug bei Ihnen ein aktuelles Problem und möchten Sie die überflüssigen Mühen im Zusammenhang mit einer unbezahlten Schuld sparen, zögern Sie bitte nicht einen Termin mit der Hilfe der an unserer Webseite dargebotenen Verfügbarkeiten anberaumen. Wir koordinieren Sie gerne im Rahmen des ungarischen Rechts, wenn Sie in einer verspäteten Zahlung betroffen ist und wir garantieren unserer Kunden und Kundinnen, dass die Lösung auf ihre Fragen gefunden wird.