Betreibung von Forderungen in Ungarn

Unser Zweck ist in diesem Artikel die möglichen Wege der Forderungsbetreibung in Ungarn zu erleuchten. Als Anwalt in Ungarn kann das festgestellt werden dass die ungarischen Firmen sehr oft Liquidationsprobleme haben.

Es ist auch bedauernswert dass die Zahlungsmoral in Ungarn – insbesonders in der Bauindustrie – ist minderwertig. Was kann eine deutsche oder österreichische Firma tun wenn eine ungarische Firma nicht bereit ist, die Rechnungen zu begleichen? Welche Mittel stehen in der Forderungsbetreibung anhand des ungarischen Rechts zur Verfügung? Welche Mittel stehen für die Gläubiger und für die Anwälte in Ungarn zur Verfügung?

1./ Mahnbescheid:

Der Mahnbescheid ist eine schnelle Möglichkeit die Forderung einer deutschen oder österreichischen Firma einzutreiben. Der Mahnbescheid muss bei einem Notar beantragt werden. In dem Mahnbescheidandtrag muss der ungarische Anwalt die wichtigste Kennzeichen der Forderung angeben, wie Name und Sitz der Verpflichtete, Höhe der Forderung und der Rechtstitel, Rechnungsnummer.

Der Notar prüft den Mahnbescheid nur förmlich. Der Notar prüft die Begründetheit des Mahnbescheids nicht. Falls der Mahnbescheid förmlich korrekt ausgefüllt wurde, vergibt der Notar den Mahnbescheid. Der Verpflichtete kann den Mahnbescheid entweder anerkennen, oder widersprechen. Im Fall eines Widerspruches muss der Berechtigte ein gerichtliches Verfahren einleiten. Die Rechtsanwälte in Ungarn sind berechtigt bei den Notaren einen Mahnbescheid beantragen.

Gebühr des Mahnbescheids: 3 % der Summe der Forderung

Vorteile des Mahnbescheids:

– Schnell;
– Der Notar prüft den Mahnbescheid förmlich;
– Die 3 % Gebühr kann bei einem gerichtlichen Verfahren gegen die Gerichtsgebühr (6 % der Summe der Forderung) eingerechnet.

2./ Liquidationsverfahren:

Damit der Gläubiger ein Liquidationsverfahren gegen den Schuldner gemäß des ungarischen Rechts einleiten kann, müssen bestimmten Voraussetzungen erfüllt werden, wie Abmahnung des Schuldners, Vorliegen einer nicht bestritten Forderung und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

Das Liquidationsverfahren bedeutet eine größere Bedrohung auf den Schuldners weil das Liquidationsverfahren auch mit der Auflösung des Schuldners ausgehen kann falls der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Die Anwälte in Ungarn die sich mit Wirtschaftsrecht beschäftigen, können Sie auch in einem Liquidationsverfahren gegen ihren Schuldner vertreten.

Vorteile des Liquidationsverfahrens:

– Größere Bedrohung auf den Schuldner;
– Alle Forderungen können in einem Liquidationsverfahren betrieben werden.

Nachteile des Liquidationsverfahrens:

– Langsamer als das Mahnbescheid.

3./ Zivilprozess:

Der gerichtlichen Zivilprozess kann entweder nach dem Mahnbescheid eingeleitet werden, falls der Schuldner den Mahnbescheid widerspricht oder ohne einen Mahnbescheid – unmittelbar – vor dem Gericht eingeleitet werden.

Das Gericht prüft die Forderung nicht nur förmlich – als der Notar bei dem Mahnbescheid – sondern auch prüft die rechtliche Begründetheit der Forderung. Das bedeutet, dass vor dem Gericht ein Beweisverfahren auch stattfindet.

Gebühr des Zivilprozesses: 6 % der Summe der Forderung

Vorteile des Zivilprozesses:

– Auch die rechtliche Begründetheit der Forderung wird geprüft;
– Alle Forderungen gegen einen Schuldner können in einem Zivilprozess betrieben werden.

Nachteile des Zivilprozesses:

Im Allgemeinen dauert lange Zeit.

Alle Anwälte in Ungarn sind berechtigt Firmen vor dem Gericht zu vertreten, aber wir empfehlen einen Anwalt in Ungarn zu beauftragen der sich mit Wirtschaftsrecht beschäftigt.

Haben Sie Fragen bezüglich Betreibung von Forderungen oder Wirtschaftsrecht in Ungarn?

dr. Dobos István Rechtsanwalt (ügyvéd; Budapest) 

E: dobos@doboslegal.eu

T:+3630 3088151