Softwareentwicklung unter Ungarischem Recht
Die Software-Entwicklungstätigkeit erfordert eine speziales Fachwissen und ist von der Codierung bis zu der Prüfung des Endproduktes immer ein langer Prozess. Deswegen ist es auch keine Frage, dass man das Endprodukt vor der rechtswidrigen Verbreitung, Nutzung und vor der Verletzung des Urheberrechts schützen muss. Die allgemeinen Regeln für die Nutzung einer Software befinden sich im Gesetz Nr. LXXVI von 1999 über das Urheberrecht (im Weiteren: Szjt.). Die konkreten Nutzerrechte werden…