Vergaberecht in Ungarn
Vergaberecht ist auf zwei Ebenen geregelt: Grundregeln sind europarechtlich bestimmt, d.h. dass das Europarecht Mindestforderungen, sowie Musterregeln bestimmt. Außerdem ist dieses Bereich in den jeweiligen Mitgliedstaaten in reinen nationalen Gesetzten auch geregelt, wie z.B. in Ungarn im Gesetz Nr. CXLIII von 2015 – über die Vergabe öffentlicher Aufträge (im Weiteren: Kbt.). Anknüpfungspunkt zwischen die zwei Rechtsgebiete ist der Schwellenwert der jeweiligen öffentlichen Auftragsvergabe: beträgt der geschätzte Auftragswert eine höhere Summe…