Steuerrechtliche Vorteile einer ungarischen Gesellschaft
Das steuerrechtliche System ist in Ungarn in zwei Ebenen gegliedert: zentrale (z.B.: Körperschaftsteuer, MwSt.) und lokale (z.B.: Gemeindesteuer) Ebene. In den beiden Ebenen ist der Prinzip der sog. Eigenschätzung maßgebend. In bestimmten Fällen ist aber die ungarische Steuerbehörde, das Nationale Finanz- und Zollamt (NAV) auch berechtigt, Steuern durchzusetzen und einzutreiben. 1. Körperschaftsteuer Gesetz Nr. LXXXI von 1996 – über die Körperschaftsteuer und die Dividendensteuer definiert die Körperschaftsteuerpflicht, Subjekte der Körperschaftsteuer…