Vollstreckung einer rechtskräftigen Forderung gegen eine ungarische Gesellschaft
Haben Sie eine nicht erfüllte Forderung gegen eine ungarische Gesellschaft, die schon rechtskräftig ist, gilt für ihre Geltendmachung die Zwangsvollstreckung. Ein solches Vollstreckungsverfahren ist im Gesetz Nr. LIII von 1994 über die Zwangsvollstreckung (im Weiteren: Zwangsvollstreckungsgesetz) verankert. Nach diesem Gesetz bedarf die Betreibung eines Vollstreckungsverfahrens des erfolglosen Vergehens der Frist, die dem Schuldner für das Nachkommen bestand. Die weitere unentbehrliche Voraussetzung des Erfolgens der Vollstreckung ist das, die zu vollstreckende…