Mahnverfahren und Vollstreckungsverfahren in Ungarn

Die Regel des gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens in Ungarn sind im Gesetz Nr. LIII von 1994 verankert, aber es kann nicht vergessen werden, dass Ungarn auch ein EU-Mitgliedstaat ist, deshalb ist die Vollstreckung von rechtskräftigen Urteilen anderer EU-Mitgliedstaaten viel leichter in Ungarn, als in einem dritten Staat. Natürlich gibt es aber auch die Möglichkeit, die Forderungen außergerichtlich beizutreiben. Im Folgenden werden die wichtigsten Informationen über die Beitreibung von Forderungen in Ungarn zusammengefasst.…

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