Übersicht der Position des Geschäftsführers aufgrund des ungarischen Gesellschaftsrechts

1. Im Allgemeinen Das neue BGB von Ungarn verfügt über eine dreistufige Regelung bezüglich des leitenden Repräsentanten. Die allgemeinen Regeln über die gesetzliche Vertretung der juristischen Personen sind in der § 3:29 BGB verankert, die mit der Verfügungen der 3:116. § über die Vertretung der Gesellschaft und die Firmenzeichnung ergänzt werden. Dazu kommt § 3:31 über die Beschränkung des Vertretungsrechts. Außerdem, § 3:196. enthält die Verfügungen nur bezüglich der GmbH.…

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