Startup Unternehmen
1. Allgemeines
In Deutschland werden jährlich jede Menge Start-ups gegründet. Trotzt eines Rückgangs der Start-up Gründungen zwischen Juli und September 2022 um ca. 30 % gilt Deutschland im internationalen Vergleich als eines der beliebtesten 20 Ländern mit guten Bedingungen für junge Unternehmen. Von der Idee des Start-ups bis zur Umsetzung durchläuft das Unternehmen viel Entwicklungsstufen (Phasen). Insbesondere in den Vorgründungsphasen, der Pre-Seed, und der Seed-Phase gilt es das richtige Geschäftsmodell zu wählen und für mögliche Probleme im Vorfeld Lösungsstrategien zu finden.
Neben der Erstellung eines soliden Businessplans sind die jungen Unternehmer in der (Vor)-Gründungsphase damit konfrontiert die Gründung zu finanzieren und rechtliche Probleme zu vermeiden. Hierfür ist es von entscheidender Rolle, ob die Finanzierung durch staatliche Förderung, privater Investoren oder durch einen Kredit geschieht. Aber besonders rechtlich gilt es, die passende Gesellschaftsform für das Unternehmen zu wählen und im Gesellschaftsvertrag effiziente Regelungen für Streitsituationen zu treffen.
2. Finanzierung
Grundsätzlich unterscheiden sich die Beantragungen von Fördermitteln. Nichtsdestotrotz müssen folgende Anforderungen regelmäßig erfüllt werden. Der Existenzgründer muss ordentlichen wirtschaftlichen Verhältnissen fachlich und häufig kaufmännisch gebildet sein. Die Unternehmensneugründung soll einen positiven Effekt auf die Zukunft haben. Der Unternehmer soll in das Unternehmen eingebunden sein und auch Einfluss ausüben können. Insofern eine Startup-Finanzierung durch Landesfördermittel erfolgt, soll das Unternehmen einen Landesbezug aufweisen können.
Da die Finanzierung der Unternehmensgründung darüber entscheidet, ob das Projekt steht oder fällt, gilt es, dass von Beginn an klar ist, wie das Start-up finanziert wird und wer welchen Anteil zu erbringen hat. Die gängigsten Finanzierungs-methoden sind staatliche Förderungen, Start-up Programme und Einrichtungen, welche Existenzgründer im Rahmen der Unternehmensgründung unterstützen, sog. Inkubatoren.
Auf staatlicher Förderungsseite gilt es zu beachten, dass eine Förderung auf deutscher Länder- und Bundesebene möglich ist. Die Existenzgründer erhalten dabei einen zinsvergünstigtes Förderdarlehen, welches nach Ablauf einer festgelegten Frist zurückgezahlt werden muss. Ein Vorteil der staatlichen Darlehen ist insbesondere, dass Existenzgründer keine Geschäftsanteile ihres Start-ups an Investoren verkaufen müssen.
In den meisten Fällen müssen die Anträge für ein Förderdarlehen vor Beginn der Tätigkeiten, die mit dem Start-up verbunden sind, gestellt werden.
Auf Bundesebene ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die wichtigste Institution für die Vergabe von Förderdarlehen. Sie verwaltet das EU-Förderdarlehen ERP (European Recovery Program). Die Höhe der ERP-Darlehen kann dabei 100.000 € bis zu 25 Mio. € betragen.
Auf der Länderebene sind die Landesbanken zuständig. Diese bieten neben zinsvergünstigten Krediten auch oft Haftungsfreistellungen an. Die Hausbanken vergeben außerdem die Kredite und haften daher Gegenüber den Förderinstitutionen (z.B. der KfW).
Zur erfolgreichen Bildung von Start-ups haben sich außerdem Inkubatoren (medizinisch Brutkasten) entwickelt. Inkubatoren sind Anbieter, die Start-ups mit Venture Capitals (Risikokapital) finanzieren. Das bedeutet, dass Inkubatoren im nicht nur mit ihrem eigenen Kapital aktiv werden, sondern auch Drittkapital nutzen. Zu den wichtigsten Inkubatoren in Deutschland gehören 1st Mover, DvH Ventures, hub:raum, Main Incubator, und Project A Ventures.
Der Service der Inkubatoren enthält außerdem eine begleitende Unterstützung und wirken gestalterisch bei der Gründung des Start-ups mit. Der wesentliche Unterschied zwischen der Finanzierung über einen Inkubator und durch einen Venture Capital liegt darin, dass der Inkubator selber bei der Etablierung des Start-ups mitwirkt. Die Inkubatoren verfügen in der Regel über ein personelles Netzwerk aus Experten, welches den Existenzgründern von Beginn an zur Verfügung steht. Dieses Netzwerk haben viele Unternehmer erst nach ein paar Jahren und es sichert die Erfolgsaussichten des Start-ups. Der Nachteil bei einer Finanzierung durch Inkubatoren besteht darin, dass der Geschäftsanteil, den die Existenzgründer abzutreten haben, deutlich höher ausfallen wird als durch andere private Anleger (z.B. Venture Capitals).
Die Investoren stellen Beteiligungskapital (Risikokapital) zur Verfügung, welches nicht zurückgezahlt werden muss und an welches auch keine Sicherheiten zu stellen sind.
Weitere Darlehensgeber sind die FFG (Forschungsfördergesellschaft) und die aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft), die in fachspezifischen Start-ups investieren. Außerdem steht den Existenzgründern neben der Finanzierung durch einen „großen Investor“ die Möglichkeit zu ein Crowdfunding-Projekt zu starten. Hierfür geben viele kleine Investoren Geld in einen Fund.
Die Finanzierung kann auch über sog. Business-Angels erfolgen. Diese sind häufig selbst erfolgreiche Gründer von Unternehmen und haben Kapital zum Finanzieren, indem sie ihr Unternehmen verkauft haben oder durch den Gang an die Börse. Neben dem Kapital profitieren die Existenzgründer von dem Know-how und einem ebenfalls sehr guten Netzwerk, welches der „Business-Angel“ über die Jahre aufgebaut hat. Ähnlich wie die Inkubatoren, wird der „Business-Angel“ bereits in den Vorgründungsphasen gestalterisch aktiv und wirkt aktiv bei der Entwicklung des Start-ups aktiv mit.
Eine finanzielle Förderung ohne Gegenleistung stellen die sog. Zuschüsse dar. Zuschüsse sind nicht rückzahlbare Gegenleistungen. Daher muss der Startup Gründer, diese auch nicht zurückzahlen. Die Förderung in Form von Zuschüssen ist sehr beliebt. Diese sind allerdings nur für spezialisierte Startups zugänglich, z.B. für Existenzgründer aus der Wissenschaft, Arztpraxen in nicht urbanen Gebieten. Ein bundesweit verfügbares Förderprogramm ist Exist, welches allerdings nur für Start-ups, die wissenschaftliche Ergebnisse in Produkte oder Verfahren umwandeln wollen.
3. Gesellschaftsrecht
Wie bereits oben erwähnt, müssen die Unternehmensgründer beachten in welcher Gesellschaftsform sie am Markt teilnehmen wollen. Um weitere Probleme im Vorfeld zu eliminieren, gilt es einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der mögliche Problemfelder der GmbH erfasst und hierfür konkrete Lösungen vorsieht. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht für jede Gesellschaft notwendig, aber im Hinblick auf zukünftige Probleme definitiv sinnvoll. Dabei gilt es die geeignete Gesellschaft für das Unternehmen auszuwählen.
Zum einen gibt es die Personengesellschaften, welche dadurch zusammenkommen, dass eine Personengruppe ein bestimmtes Ziel verfolgt (z.B. Arztpraxis oder eine Anwaltskanzlei), zum anderen gibt es die Kapitalgesellschaften, bei denen im Vordergrund steht, dass die Gesellschafter mit einer Einlage haften.
Ohne weiteres kann der Unternehmensgründer die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt beantragen und wird damit zum Einzelunternehmer (Einzelunternehmen). Hierfür ist kein Mindestkapital erforderlich und der Unternehmer haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen.
Weiterhin kann der Unternehmensgründer eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) gründen. Dafür sind mindestens zwei Gesellschafter, kein Mindestkapital, Geschäftsführung durch alle Gesellschafter persönlich und uneingeschränkt nötig. Die Gewinnbeteiligung erfolgt anteilig. Die Errichtung einer GbR setzt keinen schriftlichen Vertrag voraus. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich.
Die GmbH und UG sind Handelsregisterunternehmen, die eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ermöglichen. Das private Vermögen der Gesellschafter wird dadurch geschützt. Zur Gründung der GmbH bedarf es mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer gibt und erfordert ein Mindestkapital von 25.000 €. Für die Gründung ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig. Die GmbH verpflichtet dazu einen Jahresabschluss zu erstellen und veröffentlichen. Außerdem kann man bei einer GmbH zu einer späteren Phase noch Investoren hinzuholen.
Die UG (Unternehmergesellschaft) ist die „kleine GmbH“, sie beschränkt die Haftung bereits nach Einzahlung eines Mindestkapitals von 1 €. Die Gesellschafter sind dazu verpflichtet ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklagen einzubringen, um das Mindestkapital von 25.000 € zu erreichen.
Zur Gründung einer OHG (offene Handelsgesellschaft) sind mindestens zwei Gesellschafter und eine Beteiligung aller Gesellschafter als Geschäftsführer erforderlich. Die Gesellschafter haften uneingeschränkt und die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschafter erhalten einen Kapitalanteil von 4 % der Rest wird gleichmäßig unter ihnen verteilt.
Die KG (Kommanditgesellschaft) setzt sich aus mindestens einem Kommanditisten und einem Komplementär zusammen. Der Kommanditist haftet auf einen im Handelsregister eingetragen Betrag (i.d.R. Höhe der Einlage), der Komplementär haftet uneingeschränkt. Die Gewinnbeteiligung beträgt 4 %.
Die Gründung einer AG (Aktiengesellschaft) erfordert Stammkapital in Höhe von 50.000 €, der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung. Die Haftung ist beschränkt auf das Grundkapital. Die AG muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Näheres zur GmbH
Die GmbH ist in Deutschland eine juristische Person des Privatrechts. Bei welcher die Einlage des Stammkapitals und nicht der Zusammenschluss der Personen im Vordergrund steht. Für die Existenzgründer hat die GmbH mehrere Vorteile. Zum einen minimiert sie das Haftungsrisiko der Gesellschafter und zum anderen sind viele Normen des GmbH-Gesetzes nicht zwingend, sodass den Gesellschaftern viel Gestaltungsspielraum übrigbleibt. Bei der Aufsetzung des Gesellschaftsvertrags/Satzung empfiehlt es sich eine individuelle Satzung aufzusetzen, da die Normen des Musterdokuments gem. § 2 GmbHG starr sind und wenige Auslegungsspielraum besitzen. Zudem muss der Geschäftsführer bestellt werden und das Stammkapital aufgebracht werden. Sobald diese Schritte erfolgt sind, muss die GmbH beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt angemeldet werden, eine Anmeldung beim Notar erfolgen und die Eintragung der GmbH in das Handelsregister durch das Amtsgericht.
4. Deutsch-österreichische Start-up Kooperation
Eine bekannte deutsch-österreichische Kooperation ist das Wiener-Carsharing-Startup Eloop und Free Now. Free Now ist ein Joint-Venture zwischen BMW und Daimler, welche mit dem Wiener Startup Eloop daran arbeiten, einen flexiblen und öffentlichen Beförderungsdienst anzubieten.
Ferdinand Pannu / dr. Dobos István Rechtsanwalt
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