Ungarn ist Mitglied der Europäischen Union nun seit 10 Jahren. Ungarn hat hervorragende Bankinfrastruktur und angemessene Steuersätze. Die Hauptstadt Budapest ist der Arbeitsort von erfahrenen Steuer-Profis. Nur wenige Menschen sind sich der Tatsache bewusst, dass Ungarn auch außerordentliche Möglichkeiten auch in der Offshore-Welt geboten hat: Vor dem Beitritt zur EU war es möglich, „Nonresident Offshore Firmen“ in Ungarn zu gründen. Wegen der EU-Beitritt wurde die Offshore-Gesetzgebung im Jahr 2004 abgeschafft, aber die Infrastruktur und erfahrene Steuer-Profis sind an ihrem Platz geblieben.
In Bezug auf die Unternehmensbesteuerung glauben wir, dass Ungarn zur Zeit eine der günstigsten Steuersysteme in der EU hat. Körperschaftssteuer hat zwei Raten: 10% auf bis zu 1,8 Millionen Euro Gewinn, und 19% auf Gewinne darüber. Ab 2013 wird der 19%-Rate abgeschafft werden, und der geringere Satz von 10% bleibt. Als vollwertiges Mitglied der EU die Ausschüttungen, die von Unternehmen in der EU erhalten werden, unterliegen nicht der Körperschaftssteuer, und es gibt absolut keine Quellensteuer auf Dividenden, die von ungarischen Firmen für ihre Übersee-Muttergesellschaft ausbezahlt werden. Und vor allem, seitens der Perspektive der Behörden, Ungarn ist nicht mit Steuer-Optimierung verbunden daher wir sind nicht Subjekt der erhöhten Kontrolle, die in der „traditionellen“ Rechtssysteme üblich sind.
Es ist also wichtig zu betonen, dass Ungarn derzeit eine der modernsten und Investor-freundlichen Firmen-Registrierungsprozess innerhalb der EU hat. Die Registrierung ist komplett elektronisch, und die administrative Zeitrahmen beträgt nur einige Tage. EU-Mehrwertsteuer-Nummer wird automatisch bei der Gründung erteilt, welche Übung seitens der Steuerbehörde fast einzigartig in Europa ist.
Wesentliche Aspekte der Unternehmensbesteuerung sind die folgenden:
– Körperschaftssteuer: 10% unter dem Gewinn von HUF 500 Mio. (1,8 Mio. EUR), ober: 19% ;
– Volle Freistellung von Dividenden (mit Ausnahme von Dividenden aus CFCs);
– 50% Befreiung von Lizenzeinnahmen;
– Keine Quellensteuer auf Dividenden;
– 100% Befreiung von Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen.
Ungarn als Mitglied der Europäischen Union genießt alle Vorteile von Freizügigkeit der Dienstleistungen und Kapital während es unterhält eine relativ niedrige Körperschaftssteuer-Höhe (mit erheblichen Lizenzgebühren-Freistellung) und beschränkt nicht die Ausschüttung von Dividenden an ausländischen Unternehmen (einschließlich Offshore IBC). Berücksichtigend Ungarns guter Ruf in Steuersachen, Ungarn kann eine vernünftige Wahl für Investoren auf der Suche nach einer EU-Holding, Dividende Kanal bedeuten.
Die Anwälte in Ungarn gehören zu der zuständigen Anwaltskammer des Komitats. Ein Anwalt in Ungarn muss immer die gesetzlichen Vorschriften einhalten und immer die Interessen seiner Kunde zu vertreten.