Rechtssicherheit in Ungarn

Der bedeutendste Wert und die wichtigste Prinzip der Demokratie und einer zivilisierten Gesellschaft ist eindeutig die Rechtssicherheit.

Bezüglich aller Rechtsgebiete verfügt Rechtssicherheit über die wichtigste Funktion: sie garantiert die rechtzeitige Vorbereitung der Rechtssubjekte auf die Anwendung der neuen Rechtsnormen. Die Durchsetzung dieser Prinzip ist also auch im Bereich des Wirtschafts- und Handelsrechts unanwendbar. Heutzutage in der Weltpresse hört man viele Theorien darüber, dass die Rechtssicherheit in Ungarn im Gefahr ist, aber es gibt viele Gegenbeispiele, besonders auf dem Gebiet des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts, die diese Behauptungen widersprechen.

Modernes Regelungsumfeld

Das erste Fakt, das Ungarns Rechtsunsicherheit wiederspicht, ist die moderne wirtschafts- und handelsrechtliche Regelung des Landes. Am 15. März 2014 ist das neue ungarische Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft getreten, die eine grundsätzlich dispositive Regelung der Gesellschaften verwirklicht hat. Das neue BGB hat die Privatautonomie der Parteien viel mehr ausgedehnt und bezüglich der meisten Bestimmungen erlaubt ihr Abweichungen von dem Gesetz. Diese Regelungslösung gewährleistet den Gesellschaftern eine vielfaltige Flexibilität im Hinsicht auf die Gründung und Betreibung eines Unternehmens.
Im Rahmen der ungarischen Kodifikationswelle sind auch zahlreiche günstige Normen bezüglich der Besteuerung der Gesellschaften in Kraft getreten, die auch mit dem EU-Recht harmonisieren.

Unabhängigkeit der Richter

Sowohl in West-Europa, als auch in Ungarn kommt es oft zu Rechtsstreitigkeiten und steuerbehördlichen Angelegenheiten bezüglich der Gesellschaften, deshalb spielt die Unabhängigkeit der Richter – als eine Komponente der Rechtssicherheit – auch eine bedeutsame Rolle im Bereich des Wirtschaftsrechts. Im Hinsicht auf die richterliche Unabhängigkeit wurden auch sehr viele Kritiken von den westeuropäischer Politikern über Ungarn verfasst. Im Gegensatz damit, anhand der Statistiken und der geltenden Rechtsnormen können wir feststellen, dass die Unabhängigkeit der Gerichte in Ungarn nicht gefährdet ist. Im Falle von Reichsstreitigkeiten zwischen Unternehmen ist es nicht typisch, dass sich die Prozesse sinnlos verzögern, außerdem steht den Parteien eine mehrstufige System der Rechtsmitteln zur Verfügung, wenn sie mit dem Urteil nicht zufrieden sind. Die strenge Ausschließungsregelungen bezüglich der Richter tragen auch zur Unabhängigkeit der Gerichte bei.

Die oben genannten Beispiele stellen also eindeutig dar, dass die – in der öffentlichen Meinung beherrschende – negative Beurteilung der ungarischen Rechtssicherheit den größte Teil des ungarischen Rechtssystems nicht betrifft. Diese Meinungen beziehen sich meistens aber auf solche Bereiche, die die Weltpresse betont hat, wie z.B. das Glücksspiel, das Konzessionsrecht der Trafiken, oder die Besteuerung der Banken.
Die Kodifikationswelle hat die Regelung des Wirtschaftssektors nicht negativ beeinflusst, die Rechtssicherheit ist in diesem Bereich nicht im Gefahr. Es gibt also keine Problemen, die die ausländische Investitionen in Ungarn behindern würden. Dazu bedarf man natürlich der Hilfe eines Rechtsanwalts, Buchhalters oder Steuerberaters, der im Bereich des Wirtschaftsrechts bewandert ist.

Wenn Sie irgendwelche Fragen oder Problemen bezüglich des Witschafts- oder Handelsrecht haben, unsere Rechtsanwaltkanzlei steht Ihr gerne zur Verfügung!