Immobilienkauf – Erwerb von Immobilien in Ungarn

Falls Sie eine Immobilie in Ungarn kaufen will, ist das ungarische Recht immer anwendbar. Damit Sie Eigentümer einer ungarischen Immobilie werden kann, also zur Übertragung des Eigentumsrechts an einem Grundstück, Sie müssen einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen, der von einem Rechtsanwalt in Ungarn errichtet und gegenzeichnet wird.

Darüber hinaus ist eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Ein EU Bürger, der keinen Wohnsitz in Ungarn hat, benötigt einen Zustellungsbevollmächtigten in Ungarn. Ein Rechtsanwalt in Ungarn kann Ihren Zustellungsbevollmächtigten sein

I. Erwerb des Eigentums von einer Immobilie in Ungarn:

Es ist wichtig darauf hinzuweisen dass bezüglich Fruchtbarer (land- und forstwirtschaftlich nutzbarer) Boden für den Immobilienkauf andere, spezielle Regeln angewendet werden müssen. Der Erwerb von nicht fruchtbarem Boden ist frei von Beschränkungen, das heißt EU-Bürger können unter den gleichen Bedingungen wie ungarische Staatsangehörige diese Immobilien erwerben.

Auch im ausländischen Eigentum stehenden Gesellschaften mit Sitz in Ungarn können die „nicht-fruchtbarem“ Böden und Immobilien ohne Genehmigung und ohne spezielle Regelung erwerben.

II. Eintragung ins Grundbuch:

Laut ungarischem Recht gibt es keine Unterscheidung zwischen Verpflichtungsgeschäft (Kauf) und Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung) wie in Deutschland (siehe dazu auch unsere Artikel über Abstraktions- und Trennungsprinzip im deutschen Privatrecht).

Deshalb liegt schon in dem Kaufvertrag die vollständige Einigung über den Eigentumsübergang.
Gegenzeichnung des Kaufvertrags durch einen Rechtsanwalt ist in jedem Fall erforderlich. Ansonsten wird das Grundbuchamt den Immobilienkaufvertrag ablehnen. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch geht das Eigentum tatsächlich über. Auch die vorherige Registration eines „Randvermerks“ (wie die Auflassungsvormerkung in Deutschland) ist möglich.

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren:

dr. Dobos István Rechstanwalt / Attorney at Law / Ügyvéd
Ungarn, 1065 Budapest, Bajcsy-Zsilinszky út 17.
E: dobos@doboslegal.eu
M: +3630 3088151