Beitreibung von Forderungen in Ungarn – die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs im Rahmen eines Strafverfahrens

Der Anspruch auf Geldbezahlung kann sowohl zivilrechtliche, als auch strafrechtliche Beziehungen haben. In den meisten Fällen ist es vielmehr einfacher und kostenwirksamer, wenn wir es versuchen, unsere Forderungen im Rahmen eines Strafverfahrens geltend zu machen. Das Mittel dazu ist die Eintreibung des zivilrechtlichen Anspruchs, damit wir eine gute Chance haben, ein sehr langes und teures Verfahren zu vermeiden.

I. Der Begriff des zivilrechtlichen Anspruchs

Wenn wir über die Geltendmachung eines Anspruchs sprechen, meistens fällt uns ein klassischer Zivilprozess oder – wenn wir an die Geltendmachung des Strafanspruchs des Staates denken – ein Strafverfahren ein. Es gibt aber ein spezielles Verfahren, das über die Eigenschaften beider Rechtsgebiete verfügt. Dieses Rechtsinstitut ist das Adhäsionsverfahren, also die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs in dem Strafverfahren durch der Beleidigte. Anhand des Gesetzes Nr. XIX. von 1998 über das Strafverfahren (im Weiteren: „StPO”) hat die Betreibung von Forderungen im Strafverfahren drei wichtige Voraussetzungen, die gleichzeitig bestehen müssen: nur der Beleidigte kann nur gegen den Angeklagten und nur solcher Anspruch geltend machen, der infolge des zum Gegenstand der Anklage gemachtes Verbrechens entsanden ist. Das Gesetz bezeichnet jenen Beleidigten, der im Strafverfahren einen zivilrechtlichen Anspruch geltend macht, als Privatpartei.
Die StPO von 1998 regelt dieses Rechtsinstitut sehr genau und umfassend, aber die Beitreibung von Forderungen im Rahmen eines Strafverfahrens ist heutzutage auch international sehr anerkannt.

II. Die Vorteile des zivilrechtlichen Anspruchs

Welche sind die Vorteile, die beweisen, das es sich lohnt, statt des Zivilprozesses neben der Eintreibung des Anspruchs zu entscheiden?

II. 1. Schnelligkeit und Kostenwirksamkeit:

Selbstverständliche, aber sehr wichtige Vorteile des Verfahrens sind dessen Schnellheit und Kostenwirksamkeit. Wenn wir versuchen, unsere Forderung in dem laufenden Prozess durchzusetzen, können wir die zum anderen Verfahren gehörende lange Termine und die Schwierigkeiten des anderen Beweisverfahrens vermeiden. Außerdem, im Falle von Beitreibung der Forderung in dem Strafverfahren sind wir dazu nicht verpflichtet, die Gebühr des Zivilprozesses zu bezahlen und wenn das Gericht unserer Forderung stattgibt, belasten alle Kosten, die sich im Zusammenhang der Beitreibung erheben, den Angeklagten.

II. 2. Wir können unsere Forderung gegen eine Privatperson durchsetzen:

Durch die Eintreibung des zivilrechtlichen Anspruchs haben wir bessere Chancen, unsere Forderung zu betreiben. Denken wir an den Fall, wenn ein GmbH liquidiert wird. In diesem Fall steht zur Beitreibung der Forderung keine Deckung zur Verfügung, denn mangels einer verschiedenen Vorschrift ist der Gesellschafter der GmbH nicht verpflichtet, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen. Aber wenn der Geschäftsführer eine Straftat begeht, haben wir die Möglichkeit, unseren Anspruch direkt gegen den Geschäftsführer geltend zu machen.
Laut der StPO von Ungarn können wir solche Forderungen beitreiben, die infolge des zum Gegenstand der Anklage gemachtes Verbrechens entsanden sind, also nicht nur solche, die direkt von der Straftat verursacht wurden.

II. 3. Weitere verfahrensrechtlichen Vorteile:

Es ist eine verfahrensrechtliche Erleichterung, dass der Angeklagte im Strafverfahren weder Kompensationseinrede noch Gegenforderung gegen den Beleidigten geltend machen kann, aber in einem Zivilverfahren stehen diese Möglichkeiten dem Beklagten natürlich zur Verfügung.
Ein anderer Vorteil für die Privatpartei ist, dass anhand der StPO, wenn das Gericht nicht der ganzen Forderung der Privatpartei stattgibt, steht ihr die Möglichkeit zu, den übrigen Teil der Forderung in einem Zivilprozess geltend zu machen. Die Privatpartei kann aber auch eine Berufung gegen das Urteil des Gerichts einlegen.

Durch die Betreibung von Forderungen im Strafverfahren haben wir also in Ungarn nichts zu verlieren, außerdem, in den meisten Fällen können wir unseren Anspruch schneller, billiger und effektiver geltend machen.

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