Womit muss der Schuldner rechnen, wenn er mit Zahlung in Verzug geriet?

Im Wirtschaftsleben kommt immer öfter die traurige Erfahrung von einer Zahlung, die nicht innerhalb der von den Parteien bestimmten Frist geleistet werden kann. Am meisten sind die Unternehmen in der Lage, dass sie weder Empfänger noch Zahler sein kann. Dieser Verlauf verwirklicht einen Teufelskreis, wann jeder ein Schuldner ist.

Die Rechtsübung hinweist auf eine Menge von unzähligen streitigen Verhandlungen, die vermutlich die Ergebnisse dieser Methode, wann eine der Parteien zahlungsunfähig ist. Es kann festgestellt sein, dass diese Vorhandlungen schon bei dem Vertragsschluss ersichtlich sind. Da die Parteien sich dazu gewöhnen sind, ihre Forderung erst nach der Frist erfüllt werden wird, versuchen sie mehrere und immer striktere Vorbehalte in den Verträgen auszusetzen, damit ihr Partei daran gezwungen wird, die Frist einzuhalten. Die andere Partei, nennen wir als der Schuldner, hat Angst vor der Konsequenzen der Verlangten. Sie ist aber wirtschaftlich im Notfall, daher kann er keine Gendanken über ihre Wahlmöglichkeiten machen. Sie muss die nachteilhaftigen Bedingungen annehmen. Dies führt selbstverständlich aber zu einer Verhandlung, deren Abschluss erst in Jahren erfolgt. Nach der Erfahrungen der Anwälten sind es, die Vereinbarung der Parteien die glücklichste Folge solcher Verhandlung zu sein. Dazu muss der Gläubiger aber auf einen großen Anteil seines Geldes verzichten. Gegenfalls soll er sich darauf hoffen, dass die Zeit kommt, wenn sein Geld einkassiert werden kann. Es kann vorkommen, dass der Schuldner dem Gläubiger in diesem Fall nie bezahlen wird.

Jede Unternehmer trafen sich schon mit solcher ungemütlichen Aufgabe, dass sie die Gegenleistung, also die Zahlung, verlangen sollten, weil der Schuldner fristgemäß nicht vollbringen konnte. Natürlich will niemand in der Schuldnerposition befindet werden, erfolgen aber solche von niemanden einflussbaren Geschehen, womit man schnellstmöglichst umgehen muss, bevor sie sich verschuldet. Man muss dann damit rechnen, dass aus der Auslassung sich negative Folgen ergeben. Diese Folgen gleichen die Schäden der Gläubiger aus, die entweder aus Vertrag, bei näherem Zusehen aus dessen Vorbehalten, oder aus dem Gesetz erfolgen können.

 In den folgenden Punkten führen wir die Rechtsfolgen der verspäteten Erfüllung auf, wie Beitreibungskostenpauschale, Vertragsstrafe und unter anderen der Verzugszins und letztendlich die Zahlungsfristen, die zwischen der Fristen 30 oder 60 Tagen bestimmt werden können. Außerdem müssen wir erstens die Feststellung treffen, dass die folgenden Regelungen sich in dem ungarischen Bürgerliches Gesetzbuch (das Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliches Gesetzbuch, im Weiteren: BGB) befinden.

 

Zahlungsfrist binnen 30 Tagen

Gemäß § 130 Abs. 1 BGB haben die Parteien im Vertrag den Zeitpunkt der Begleichung von Geldschulden nicht festgelegt, hat der Schuldner die Geldschulden innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung oder der Rechnung des Gläubigers zu begleichen.

In Verzug ist der vertragliche Zeitpunkt maßgebend. Gehört die Zahlungspflicht zu einer der folgenden Fälle, kann die Erfüllung nicht spätestens sein, als die folgende dreißig Tagen von dem Tag der Erhaltung der Zahlungsaufforderung oder der Rechnung des Gläubigers der Erfüllung des Gläubigers (bei einem Werkvertrag dem Abschluss des Übergabeverfahrens) vorausging;

  • des Zeitpunktes, wann die Zahlungsaufforderung oder Rechnung des Gläubigers eingeht, nicht eindeutig festgestellt werden kann, oder
  • wenn der Schuldner seine Zahlungspflicht erfüllen muss, ohne die Zahlungsaufforderung oder Rechnung abzuwarten.

 

Längere Zahlungsfrist von 60 Tagen

Bei einem Vertrag zwischen Unternehmen ist bis zum Nachweis des Gegenteils eine unter

Verletzung des Gebots von Treu und Glauben einseitig und unbegründet zum Nachteil des

Gläubigers abweichende Vertragsbedingung, die für die Begleichung der Geldschulden eine

Frist von mehr als sechzig Tagen festlegt, als missbräuchliche Klausel anzusehen.

Im Falle eines mit einem nicht als Vergabebehörde angesehenen Unternehmen abgeschlossenen Vertrags der für die Begleichung der Geldschuldenverpflichteten Vergabebehörde kann eine für die Begleichung der Geldschulden abweichend von dreißig Tagen, unter Verletzung des Gebots von Treu und Glauben einseitig und unbegründet zum Nachteil des Gläubigers vereinbarte Frist, die nicht über sechzig Tagen liegt, – als missbräuchliche Klausel – vom Gläubiger angefochten werden.

 

Die Kalkulation des Verzugszinses in Verträgen zwischen Unternehmen

Bei einem Vertrag zwischen Unternehmen ist der Satz der Verzugszinsen der um acht

Prozentpunkte erhöhte Wert des am ersten Tag des vom Verzug betroffenen Kalenderhalbjahres gültigen Leitzinses der Notenbank.

Beitreibungskostenpauschale

Wenn bei einem Vertrag zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger der Schuldner bzw. die Vergabebehörde in Zahlungsverzug gerät, muss der Schuldner bzw. die Vergabebehörde dem Gläubiger zur Deckung seiner mit der Beitreibung seiner Forderung verbundenen Kosten einen aufgrund des am Anfangstag der Zahlungspflicht von Verzugszinsen gültigen amtlichen

Devisenmittelkurses der Ungarischen Nationalbank vierzig Euroentsprechenden HUF bezahlen. Die Erfüllung dieser Verbindlichkeit befreit nicht von den sonstigen Rechtsfolgen des Verzugs. Was noch wichtig zu bemerken, dass eine Vertragsklausel, welche die Beitreibungskostenpauschale ausschließt oder in einer Höhe unter vierzig Euro festlegt, ist nichtig.

 

Die Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe ist ein solches Rechtsinstitut in dem ungarischem Zivilrecht, durch das der Gläubiger für den Fall einer verspäteten Zahlung des Schuldners versichert wird, eine bestimmte Geldsumme zu bekommen, wenn der Schuldner aus einem Grund den Vertrag verletzt, für den er verantwortlich ist. Er kann von der Pflicht zur Zahlung ausschließlich nur dann befreien, falls er seine  Vertragsverletzung rechtfertigt. Der Schuldner kann von der Pflicht der Vertragsstrafe befreit wird, wenn er beweis, dass die Vertragsverletzung durch einen von ihm nicht überprüfbaren und unabwendbaren Umstand verursacht wurde, der bei der Vertragsschließung nicht voraussichtlich war.

Wir halten es für sehr wichtig zu erwähnen, dass, gemäß § 186 Abs. 2 BGB, eine Vertragsstrafe schriftlich vereinbart werden soll, damit der Gläubiger die nicht oder nicht dem Vertrag entsprechende Erfüllung des Schuldners vor dem Gericht geltend machen kann.

Ein weiterer Vorteil der Vertragsstrafe ist, dass die Zahlung der für den Fall eines Verzugs vereinbarten Vertragsstrafe von der Erfüllungspflicht nicht befreit. Das heißt, da die Vertragsstrafe sich im Rahmen der ungarischen zivilrechtlichen Regelungen wie ein Zins verhaltet, kann der Gläubiger sein Geld die Summe der Vertragsstrafe übergreifend fordern, das der Pflicht des Schuldners ohne die verspätete Erfüllung wäre. Also wenn er mit seiner vertraglichen Zahlung nicht in Verzug geraten hätte.

Wenn wir über den Anspruch einer Vertragsstrafe sprechen, fällt uns die Frage selbstverständlich ein, ob die konkrete Summe der Vertragsstrafe entweder schon im von den Parteien geschlossenen Vertrag festgesetzt werden sollte, oder den Höchstpreis und den Mindestpreis, deren Rahmen die Parteien eine Vereinbarung über die Kosten der Vertragsstrafe anhand des Schadens schließen, festgestellt werden sollten. Gemäß des Sinnes des BGBs muss der Gläubiger die Summe der Schaden nicht, nur seinen aus der verspäteten Begleichung der Geldschulden gestammten Nachteil beweisen. Der Anspruch der Vertragsstrafe trifft dann auch auf, wenn die unbezahlte Geldsumme weniger als die forderte Vertragsstrafe. Das heißt, dass dieser Fakt die Forderung der Vertragsstrafe nicht behindert. Die Vertragsstrafe kann aber ohne vertragliche Vereinbarung nicht höher bestimmt werden, als die Summe der Vertragsstrafe.

Anhand § 186 Abs. 4 BGB sind die Regeln der Verzugszinsen bei der für den Fall der verspäteten Begleichung von Geldschulden vereinbarten Vertragsstrafe anzuwenden. Das BGB bestimmt weiterhin die Beziehung zwischen der Vertragsstrafe und dem Zins, wenn es deklariert, dass die Vereinbarung von Zinsen für die Vertragsstrafe nichtig ist, aber der Schuldner muss für eine fällig gewordene Vertragsstrafe Verzugszinsen zahlen. Unter dieser Satz versteht man den Zinsenanspruch auf Vertragsstrafe anhand der allgemeinen Regelungen, die die Berechtigung des Gläubigers ist.

Außerdem dass der Gläubiger durch die Vertragsstrafe versicherte Möglichkeit der Begleichung der Geldschulden versichert wird, kann eine höhere Summe als die Schadenskosten gefordert werden und lenkt dieses Rechtsinstitut die Aufmerksamkeit des Schuldners darauf, nicht in Verzug zu geraten.

Wir hatten die Absicht mit der Teilung dieser Kurzdarstellung, für alle einen Überblick über die gefährlichen Folgen zu präsentieren. Hoffentlich gilt dieser Artikel für die Mehrheit unserer Leser als eine Vorbeugung. Unsere Erfahrung gibt ein trauriges Bild über die heutige Schuldner-Gläubiger Beziehung. Wir beschäftigen uns somit mit solchen Angelegenheiten, da wir wissen, welcher Weg für jeden einzigen Fall der zweckmäßigsten ist.

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