Die Vorschriften über den Erwerb der Geschäftsanteile und die, beim Firmenkauf in Betracht zu ziehenden Faktoren

Die juristische Person kann in der gesetzlich festgelegten Art gegründet werden. Mit dem Wirksamwerden des neuen Bürgerliches Gesetzbuches sind alle Wirtschaftsgesellschaften, umfassend die offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft im Gegensatz zur früheren Regelung juristische Personen.

Eine Wirtschaftsgesellschaft kann laut der Formzwang in Form einer offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft gegründet werden.

Allgemeiner Überblick- Grundlegende Bestimmungen des Erwerbs der Geschäftsanteile

Die Fachliteratur grenzt die Personengesellschaften (OHG, KmG.) von den Kapitalgesellschaften(GmbH., AG.) ab, und dementsprechend ist der Ablauf des Erwerbens der Gesellschafts / Geschäftsanteilen in den zwei Gesellschaftstypen verschieden. Die Verträge über die Übertragung der Gesellschaftsanteilen, Geschäftsanteilen und Aktien sind schriftlich abzufassen. In der offenen Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft bezeigt sich „der Personengesellschaft-Charakter” so, dass eine Änderung des Gesellschaftsvertrags zum Wirksamwerden der Übertragung der Gesellschaftsanteilen erforderlich ist. In der Personengesellschaften ist ein, mit den Stimmen aller Gesellschafter einstimmig gefasster Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Eine, von der Einstimmigkeit abweichende Bestimmung des Gründungsdokuments ist nichtig. Jeder Mitglied kann den Beitritt eines neuen Mitglieds oder eine Änderung in den ursprünglichen Eigentumsverhältnissen verhindern. Weder ein Ehegatte durch eheliche Gütergemeinschaft noch ein Erbe durch Erbschaft kann zum Mitglied der Gesellschaft werden.

Der Geschäftsanteil ist die Gesamtheit der, mit der Stammeinlage verbundenen Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Im Gegensatz zu der obenstehenden ist die Änderung des Gesellschaftsvertrags beim Erwerb des Geschäftsanteils nicht verlangt. Die Zustimmung der Gesellschafter ist zum Wirksamwerden der Übertragung nicht erforderlich, die Mitgliedsänderung ist gegenüber der Gesellschaft von deren Anmeldung an gültig. Die Anmeldung ist in einer öffentlichen Urkunde oder in einer Privaturkunde mit voller Beweiskraft vorzunehmen, in der Anmeldung erkannt der Erwerber die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags für sich als verbindlich an. Bei den Aktiengesellschaften können die Mitgliedschaftsrechte auf einzelstehende Weise, in der Form von handelbaren, über einen Nennwert verfügenden Namenspapiere erworben werden. Die Aktien sind über die Mitgliedschaftsrechte emittierte Wertpapiere und damit auch Dinge, deshalb ist die Mitgliedschaftsrechte ausübende Person unter einem Aktieneigentümer. Bezüglich der Übertragung der Aktien sind die allgemeine Bestimmungen der Wertpapiere, und die Bestimmungen der Aktien, als spezielles Wertpapier maßgebend.

Erwerb der Geschäftsanteilen in einer GmbH- Ausführliche Regelung des Erwerbs der Geschäftanteilen

Mit der Verfügung über einen Geschäftsanteil können wir über die Gesamtheit der, mit der Stammeinlage verbundenen Rechte und Pflichten verfügen. Die Regelung ist verschieden bei der Übertragung von Geschäftstanteilen zwischen Gesellschaftern und an außenstehende Personen. Geschäftsanteile können unter den Mitgliedern der Gesellschaft frei übertragen werden und die Gesellschafter können einander im Gesellschaftsvertrag ein Recht zum Erwerb der Geschäftsanteile vor anderen sichern, darauf sind die Bestimmungen zum Vorkaufsrecht anzuwenden. Der Geschäftsanteil kann tatsächlich im Handelsverkehr erscheinen, die Zustimmung der Gesellschafter ist nicht verlangt, so können die Gesellschafter die Übertragung an außenstehende Personen nicht so verhindern als bei der offene Handelsgesellschaft oder bei der Kommanditgesellschaft.

Eine Bedingung der Übertragung an außenstehende Personen ist, dass der Gesellschafter seine Stammeinlage voll und ganz geleistet hat, außer wenn die Übertragung erfolgt, weil Mitgliedverhältnis des Gesellschafters wegen des Versäumens der Leistung der Vermögenseinlage bzw. von Nachschüssen oder eines Ausschlusses erloschen ist. Die volle und ganze Leistung der Stammeinlage sichert, dass die Änderung in der Person der Gesellschafter die Gläubigerinteressen nicht gefährdet. Die beschränkte Haftung kann nur in der Fall durchbrechen werden, wenn ein Mitglied oder Gründer seine beschränkte Haftung missbraucht hat und deswegen bei der Auflösung der juristischen Person ohne Rechtsnachfolger unbefriedigte Gläubigerforderungen übrig geblieben sind. Falls ein Geschäftsanteil gegen ein Entgelt übertragen wird, haben die Gesellschafter, die Gesellschaft oder die, von der Gesellschaft bestimmte Person ein Recht zum Erwerb des Geschäftsanteil vor anderen. In der offennen Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft die Ablehnung der Änderung des Gesellschaftsvertrags, in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung das Recht zum Erwerb des Geschäftanteils vor anderen sichert die Möglichkeit, dass die Gesellschafter den Beitritt eines neuen Mitglieds verhindern können. Das Recht zum Erwerb des Geschäftsanteils vor anderen kann so geltend machen zu werden, dass die Gesellschafter die, von außenstehenden Personen angekommene Anträge mitteilen müssen. Ab dem Mitteilen haben die Gesellschafter 15, die Gesellschaft und von der Gesellschaft bestimmte Person 30 Tagen, um ihre Erklärung abzugeben.  Zur Feststellung der Ungültigkeit eines Vertrags, der unter Verletzung des Rechts zum Erwerb des Geschäftsanteils vor anderen abgeschlossen wurde, kann innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Vertragsabschluss ein Prozess angestrengt werden. Die Übertragung eines Geschäftsanteils gegen ein Entgelt an außenstehende Person darf im Gesellschaftsvertrag nicht gültig ausgeschlossen werden.

Geschäftsanteilskaufvertrag

Der Geschäftsanteil ist kein Ding, dennoch ist der Geschäftsanteil anhand der gerichtlichen Praktikum ein ideelles Ding und damit auch Gegenstand eines Kaufvertrages. Der Geschäftsanteilskaufvertrag ist schriftlich abzufassen, das Gesetzt verlangt die Form einer öffentliche Urkunde oder einer Privatkunde mit voller Beweiskraft nicht. Zur Anmeldung muss man den Kaufvertrag beifügen. Im Kaufvertrag erklärt der Käufer, dass er die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erkannt hat, und diese für sich als verbindlich anerkennt. Im Geschäftsanteilskaufvertrag sind die wichtigste Angabe – wie zB. der Name der Gesellschaft, der Kaufpreis und ob den Geschäftsanteil im ausschießlichen Eigentum steht – anzugeben.

Rechtliche, finanzielle und wirtschaftliche  Kontrolle

Anlässlich der Unterhaltung vergewissern wir uns erstens davon, dass wir mit dem vertretungsberechtigten Person unterhandeln. Das Aufsuchen eines Rechtsvertreters ist auch für uns ratsam, weil die rechtliche Anschauung der Schriftstücken und die Kontrolle der Gemäßheit  von Fachmännern uns wichtige und lohnende Informationen geben können. Für die Sicherheit des Handelsverkehrs, sowie für den Schutz der Gläubigerinteressen und öffentlichem Interesse gibt es im öffentlichen Glauben stehenden Firmenregistratur. Das bedeutet eine Gewähr für einen interessierten Käufer, weil die Firmenregistratur die darin aufgeführten Daten sowie das Bestehen der eingetragenen Rechte und Fakten und deren Änderungen in beglaubigten Form bestätigt. Bis zum Nachweis des Gegenteils muss angenommen werden, dass im guten Glauben vorgeht, wer im Vertrauen auf die in der Firmenregistratur aufgeführten bzw. im Firmenamtsblatt veröffentlichten Daten für ein Entgelt Rechte erwirbt.Die Firmenregistratur beinhaltet den Handelsregister und die Firmendokumente. Die bestehenden bzw. gelöschten Daten des Handelsregisters sowie die Firmendokumente sind vollkommen öffentlich.

Die erheblich wichtige Regeln des ungarischen Firmengesetzes:

12. § (1) Beim Handelsregistergericht können die Firmendokumente von jedem unentgeltlich eingesehen bzw. Notizen von diesen angefertigt werden. Über die Daten des Handelsregisters kann die Ausgabe einer Abschrift, eines Auszugs oder einer Bescheinigung beantragt werden. Die Handelsregisterabschrift bestätigt in beglaubigter Form alle bestehenden und gelöschten Daten des Handelsregisters, der Handelsregisterauszug die bestehenden Daten des Handelsregisters und die Handelsregisterbescheinigung – in Abhängigkeit vom Antrag – einzelne bestehende oder gelöschte Daten des Handelsregisters bzw. die Tatsache, dass eine bestimmte Eintragung im Handelsregister nicht aufgeführt ist (war). In der Firmenregistratur müssen die gelöschten Daten feststellbar bleiben.

(2) In der Handelsregisterabschrift, im Handelsregisterauszug bzw. in der Handelsregisterbescheinigung ist neben den einzelnen Daten auch der Zeitpunkt der Eintragung der Daten (bzw. ihrer Löschung) aufzuführen.

(3) Auf dem in Absatz 2 festgelegten Dokument ist in einem Vermerk aufzuführen, wenn bezüglich der Firmendaten im Dokument ein Verfahren zur Eintragung einer Änderung läuft, und es ist auch aufzuführen, welche Daten das berührt.

(4) Beim Handelsregistergericht kann von den Firmendokumenten auf die in diesem Gesetz bzw. in einer gesonderten Rechtsnorm festgehaltene Art und Weise eine Kopie angefordert werden.

13. § (1)      Der Firmeninformationsdienst erteilt auf Antrag eine Auskunft über die im Handelsregister aufgeführten bestehenden oder gelöschten Daten sowie über die elektronisch gespeicherten, aber noch nicht eingetragenen Daten der Anmeldung zur Eintragung (Eintragung einer Änderung). Diese öffentliche Dienstleistung kann von jedem in Anspruch genommen werden. Die beim Firmeninformationsdienst zur Verfügung stehenden Daten sind mit den bei den Handelsregistergerichten elektronisch gespeicherten Daten identisch. Zur Ausgabe der in § 12 Abs. 1 festgelegten öffentlichen Urkunden ist auch der Firmeninformationsdienst berechtigt.

15. § (1)  Der Firmeninformationsdienst gewährt jeder beliebigen Person unentgeltlich und unbeschränkt die Möglichkeit, sich durch Einsichtnahme mit den im Handelsregister geführten gültigen oder gelöschten Daten sowie den in der Anmeldung zur Eintragung (Eintragung einer Änderung) elektronisch gespeicherten, aber noch nicht eingetragenen Daten vertraut zu machen. Der Firmeninformationsdienst gewährleistet auf seiner Internetseite – zum Schutz der Gläubiger – die kostenlose Einsichtnahme der einzelnen Handelsregisterdaten.

Die Kenntnisnahme der alle bestehenden und gelöschten Daten der Handelsregisterabschrift trag zu dem angemessenen, zuverlässigen Bild über die Firmentätigkeit bei. Die Firmentätigkeit hat jedoch eine finanzielle, wirtschaftliche Seite, deren Analyse gleichfalls unentbehrlich ist. Es ist zweckentsprechend, die wirtschaftliche Untersuchung mit der Buchhaltung der Firma anzufangen. Zur Untersuchung ist es ratsam, die Hilfe der Gutachter in Anspruch zu nehmen. Bei einer Analyse können wir die Antwort  auf die Fragen bekommen, ob die Firma die Steuererklärungen schon abgesendet hat, ob die Abgaben schon bezahlt wurden, ob die zwangsläufig aufbehaltene Schriftstücken aufzufinden sind. Aus der Buchhaltung können wir die Außenstände, Schulden erkennen und das auch, ob das Stammkapital schon eingezahlt wurde. Es lohnt sich, die Organen der Steuerbehörde oder den Notar als örtliche Steuerbehörde aufzusuchen.  Eine Steuerkontoabfrage und eine Steuerbescheinigung vom Notar können uns bedeutende Hilfe bieten, wenn wir uns danach interessieren, ob die Firma Steuerschulden hat.

Die Steuerkontoabfrage als Dienstleistung steht uns nach einer Kundenlogin durch das elektronische (Steuer)Erklärungssystem zur Verfügung. Es ist signifikant, die Mobilien-und Immobilienportfolios zu kontrollieren, damit uns zu vergewissern, dass die aufgezählte Mobilien und Immobilien tatsächlich im Eigentum der Firma stehen. Bei Immobilien die Dokumenten beim Grundbuchamt, so ein autentisches Eigentumsblatt helfen die Orientierung. Es ist wichtig, neben den Immobilienportfolio den Vertragsportfolio zu überprüfen, weil wir auf diese Weise die läufende Geschäfte und die, daran anknüpfende Verpflichtungen und Risiko erkennen und in Erwägung ziehen können.

dr. Dobos István / Vigh Márta

dr. Dobos István ügyvéd / Rechtsanwalt
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