






























































































































{"id":622,"date":"2021-11-15T21:23:02","date_gmt":"2021-11-15T21:23:02","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/?p=622"},"modified":"2021-11-15T21:23:04","modified_gmt":"2021-11-15T21:23:04","slug":"haftung-und-aufgabe-des-aufsichtsrates-bei-einer-gesellschaft-in-ungarn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/?p=622","title":{"rendered":"Haftung und Aufgabe des Aufsichtsrates bei einer Gesellschaft in Ungarn"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-52e8aefb-0754-4868-8f59-ea1f1c40e040\"><strong>Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Leitung der juristischen Person zu \u00fcberwachen, um deren Interessen zu wahren. Diese Kontrolle kann nat\u00fcrlich direkt von den Gesellschaftern und Gr\u00fcndern selbst ausge\u00fcbt werden. In vielen F\u00e4llen k\u00f6nnen jedoch die gro\u00dfe Zahl der Gesellschafter, das geringe prozentuale Interesse an den T\u00e4tigkeiten der juristischen Person und der Mangel an Informationen und Kenntnissen es den Mitgliedern und Gr\u00fcndern unm\u00f6glich machen, eine direkte Kontrolle auszu\u00fcben. Daher sieht das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch die M\u00f6glichkeit vor, ein gesondertes Organ, den Aufsichtsrat, zur Aus\u00fcbung der Kontrollt\u00e4tigkeiten einzurichten.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-a1d0770f-6bf2-4442-ad16-99fc1a2e4cef\">Das ungarische Recht legt die grundlegenden Regeln f\u00fcr Handelsgesellschaften im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. V von 2013 \u00fcber das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch) fest. In diesem Rahmen legt das Gesetz die Regeln f\u00fcr den Aufsichtsrat auf mehreren Ebenen fest. Die grundlegenden Regeln sind im Kapitel \u00fcber juristische Personen im Allgemeinen und im Kapitel \u00fcber Handelsgesellschaften verstreut. Dar\u00fcber hinaus gibt es f\u00fcr bestimmte Gesellschaftsformen, wie z. B. die Aktiengesellschaft, gesonderte, spezifische Vorschriften f\u00fcr den Aufsichtsrat. In diesem Artikel werden wir versuchen, uns auf die allgemeinen Regeln f\u00fcr Handelsgesellschaften zu konzentrieren, basierend auf der f\u00fcr GmbHs verwendeten Terminologie.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-f1b3d6c4-bfb9-4cd4-87f7-49b4c4851f86\">Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats besteht also darin, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Gesellschaft im Interesse der juristischen Person, f\u00fcr die er verantwortlich ist, zu \u00fcberwachen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haften gegen\u00fcber der juristischen Person f\u00fcr den Schaden, der der juristischen Person durch die Nicht- oder Schlechterf\u00fcllung ihrer Kontrollpflicht entsteht, nach den Regeln der Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den durch Vertragsverletzung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-6bea8b52-948e-4d7a-8c32-b412418a0eef\">Der Aufsichtsrat \u00fcberwacht die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der juristischen Person unter dem Gesichtspunkt, ob die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ihre F\u00fchrungst\u00e4tigkeiten im Einklang mit den Interessen der juristischen Person aus\u00fcbt. Die Kontrollfunktion ist eine der wichtigsten Funktionen in der Organisation der Gesellschaft. Diese Kontrolle ist nicht nach au\u00dfen, sondern nach innen gerichtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-b060cc29-07e0-4aeb-a364-344114e817c8\"><strong>1. Bestimmungen \u00fcber die Aufgaben und Pflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-1ce8b3ed-281f-43e9-bb8a-647b678842e9\">Wie wir es schon erw\u00e4hnt haben ist die grundlegende Aufgabe des Aufsichtsrates, dass er die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zur Wahrung der Interessen der juristischen Person kontrolliert. In diesem Rahmen ist es im Gesetz festgelegt, dass die Aufsichtsratsmitglieder an der Arbeit des Aufsichtsrates pers\u00f6nlich teilnehmen m\u00fcssen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der juristischen Person unabh\u00e4ngig und d\u00fcrfen bei ihrer T\u00e4tigkeit nicht angewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-5f7aa0cc-8b4e-45a9-922b-8274034861f1\">Gem\u00e4\u00df \u00a7 3:27 BGB muss der Aufsichtsrat die Vorlagen, die der Gesellschafterversammlung zu unterbreiten sind, pr\u00fcfen und seinen mit diesem verbundenen Standpunkt auf der Tagung der Gesellschafterversammlung darlegen. In diesem Zusammenhang darf der Aufsichtsrat die Dokumente, Rechnungslegungsregister und B\u00fccher der Gesellschaft einsehen, von den Personen mit F\u00fchrungsaufgaben und den Arbeitnehmern der Gesellschaft Ausk\u00fcnfte anfordern, die Zahlungskosten, Kassen, Wertpapier- und Warenbest\u00e4nde sowie Vertr\u00e4ge der Gesellschaft pr\u00fcfen und von einem Sachverst\u00e4ndigen pr\u00fcfen lassen. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auch den Aufsichtsrat in die Vorbereitung der Beschl\u00fcsse der Gesellschafter einbezogen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-385d8a8c-03ca-42b8-8836-7a29996990b7\">Gem\u00e4\u00df \u00a7 3:111 Absatz 1 BGB hat der Aufsichtsrat auch Teilnahmerechte. An der Tagung der Gesellschafterversammlung k\u00f6nnen die Aufsichtsratsmitglieder mit Beratungsrecht teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-3ce88213-f762-435b-a8cd-49af70e32d92\">Gem\u00e4\u00df \u00a7 3:120 BGB hat der Aufsichtsrat bei der Kontrolle der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung weitreichende Befugnisse. Wenn der Aufsichtsrat zu seiner Kontrollt\u00e4tigkeit Sachverst\u00e4ndige in Anspruch nehmen m\u00f6chte, muss die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung einen diesbez\u00fcglichen Antrag des Aufsichtsrates erf\u00fcllen. Wenn es bei der Gesellschaft einen Aufsichtsrat gibt, darf die Gesellschafterversammlung nur im Besitz des schriftlichen Berichts des Aufsichtsrates \u00fcber den Abschluss entscheiden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Aufsichtsrat einen entscheidenden Einfluss auf die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung hat. Wenn alle Voraussetzungen erf\u00fcllt waren, damit der Aufsichtsrat den Jahresbericht pr\u00fcfen und sich dazu \u00e4u\u00dfern konnte, er dies aber nicht getan hat, kann er die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung nicht verhindern. Im \u00dcbrigen ist der Inhalt des Berichts des Aufsichtsrats f\u00fcr die Entscheidung der Gesellschafterversammlung nicht ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-26e95fed-11e1-43ab-a9da-8316214db570\">Wenn nach Ansicht des Aufsichtsrates die T\u00e4tigkeit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gegen eine Rechtsnorm oder das Gesellschaftsvertrag verst\u00f6\u00dft, im Widerspruch zu Beschl\u00fcssen der Gesellschafterversammlung steht oder im \u00dcbrigen die Interessen der Gesellschaft verletzt, darf der Aufsichtsrat die Tagung der Gesellschafterversammlung einberufen, um diese Frage zu er\u00f6rtern und die erforderlichen Beschl\u00fcsse zu fassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-941626f7-c660-493e-8326-6061b3015960\"><strong>2. Bestimmungen \u00fcber die Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-77a2270f-c22d-4bc1-8a9c-e72d3d96c5d5\">Zun\u00e4chst ist darauf hinzuweisen, dass der Aufsichtsrat kein Rechtssubjekt ist, er besitzt keine Rechtspers\u00f6nlichkeit. Der Aufsichtsrat ist lediglich ein internes Organ der Gesellschaft. Die spezifische Rechtspers\u00f6nlichkeit des Aufsichtsrates kann nur im internen Rechtsverh\u00e4ltnis mit der Gesellschaft interpretiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-07d457c4-5fbf-4c47-8b2c-f973b1aa3702\">Gem\u00e4\u00df \u00a7 3:28 BGB haften die Aufsichtsratsmitglieder f\u00fcr die der Gesellschaft mit dem Vers\u00e4umen oder einer nicht entsprechenden Erf\u00fcllung ihrer Kontrollpflicht verursachten Sch\u00e4den der Gesellschaft gegen\u00fcber nach den Regeln der Haftung f\u00fcr die mit einer Vertragsverletzung verursachten Sch\u00e4den. Das hei\u00dft, dass die Person nur dann von der Haftung befreit wird, wenn sie nachweist, dass die Vertragsverletzung durch einen au\u00dferhalb ihrer Kontrolle fallenden und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Umstand verursacht wurde und nicht zu erwarten war, dass sie den Umstand umgeht oder den Schaden abwendet. (\u00a7 6:142 BGB)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-11da9a64-f6e4-4944-b688-47187127d431\">Da die Mitglieder des Aufsichtsrates Kontrollt\u00e4tigkeiten im Interesse der Gesellschafter aus\u00fcben, ist es angebracht, sie haftbar zu machen, da dies ihnen einen Anreiz f\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00dfes Handeln geben und sicherstellen w\u00fcrde, dass sie die Folgen der Entscheidungen, die sie im Aufsichtsrat treffen, tragen. Nach der Begr\u00fcndung des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs fallen diese Folgen unter die Vorschriften \u00fcber die Haftung f\u00fcr Vertragsverletzungen, da sie auf einer Verletzung der Pflichten beruhen, die die Mitglieder des Aufsichtsrats wissentlich eingegangen sind.&nbsp; Die Nichteinhaltung der Kontrollpflicht allein begr\u00fcndet nat\u00fcrlich noch nicht die Haftung eines Aufsichtsratsmitglieds, sondern setzt auch voraus, dass der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung ein Schaden entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-2f59d5d3-b4dc-4f79-b905-b131b55f8cee\">Nach dem BGB kann (als M\u00f6glichkeit) eine Gesellschaft auch einen Aufsichtsrat einrichten, der nicht nur eine Kontrollfunktion hat, sondern auch an der Entscheidungsfindung beteiligt ist. F\u00fcr diesen Fall sieht das Gesetz im \u00a7 3:123 auch zus\u00e4tzliche Haftungsregeln vor. Wenn das Gesellschaftsvertrag einzelne in die Zust\u00e4ndigkeit der Gesellschafterversammlung oder der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung fallende Entscheidungen oder deren Best\u00e4tigung in die Zust\u00e4ndigkeit des Aufsichtsrates verweist, m\u00fcssen die Aufsichtsratsmitglieder die der Gesellschaft mit der in dieser Zust\u00e4ndigkeit entfalteten T\u00e4tigkeit verursachten Sch\u00e4den nach den Regeln der Haftung f\u00fcr die mit einer Vertragsverletzung verursachten Sch\u00e4den erstatten. Wenn diese Entscheidungen an die vorherige Best\u00e4tigung durch den Aufsichtsrat gekn\u00fcpft wird und der Aufsichtsrat den Beschlussvorschlag der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung nicht best\u00e4tigt, doch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung den Vorschlag aufrechterh\u00e4lt, darf die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung fordern. Wenn der Aufsichtsrat den Vorschlag der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung best\u00e4tigt hat, haften die dar\u00fcber abstimmenden Personen mit F\u00fchrungsaufgaben und Aufsichtsratsmitglieder f\u00fcr die sich aus dem Beschluss ergebenden Sch\u00e4den der Gesellschaft gegen\u00fcber gesamtschuldnerisch nach den Regeln der Haftung f\u00fcr die mit einer Vertragsverletzung verursachten Sch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-a879b58d-de10-4125-a8d9-a806e16b4666\">Der Aufsichtsrat ist somit das interne Kontrollorgan der Gesellschaft, und seine Haftung aus seiner Kontrollt\u00e4tigkeit kann daher nur von der Gesellschaft geltend gemacht werden. Verursacht das Aufsichtsratsmitglied jedoch einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung seiner Kontrollpflicht beruht, so haftet er gegen\u00fcber der Gesellschaft und gegen\u00fcber Dritten nach den Regeln der au\u00dfervertraglichen Haftung. Der Unterschied in diesem Zusammenhang besteht darin, dass die Regeln f\u00fcr die Befreiung von der Haftung weniger streng sind, da der Schadenverursacher nach \u00a7 6:159 BGB von der Haftung befreit wird, wenn er nachweist, dass sein Verhalten nicht schuldhaft war. Gem\u00e4\u00df \u00a7 1:4 Absatz 1 BGB wird sein Verhalten nicht als schuldhaft angesehen, wenn er so gehandelt hat, wie das in der gegebenen Situation im Allgemeinen zu erwarten war. In diesem Fall verlangt das Gesetz also nicht die strengen objektiven Voraussetzungen f\u00fcr eine Befreiung, wie sie in \u00a7 6:142 BGB enthalten sind. Es muss lediglich nur nachgewiesen werden, dass das Aufsichtsratsmitglied so gehandelt hat, wie es in der gegebenen Situation erwartet werden konnte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-dc0d48e3-9bd4-4fca-8d80-05f6f97613e2\">Wenn Sie rechtliche Unterst\u00fctzung bei der Wirtschaftsf\u00fchrung einer ungarischen Gesellschaft und so einen Anwalt in Ungarn ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden!<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-72998e62-efe3-4462-bbb4-f67ff6a6064e\"><strong><em>dr. Dobos Istv\u00e1n Rechtsanwalt (\u00fcgyv\u00e9d \/ Rechtsanwalt; Budapest) \/ dr. Schwartz D\u00e1niel<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-937e2c64-9834-4106-98ae-b15453f0e80e\">E: <a href=\"mailto:dobos@doboslegal.eu\">dobos@doboslegal.eu<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"block-3bcca4ea-b033-4df8-bda6-47274ab56042\">T: <strong>+3630 3088151<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Leitung der juristischen Person zu \u00fcberwachen, um deren Interessen zu wahren. Diese Kontrolle kann nat\u00fcrlich direkt von den Gesellschaftern und Gr\u00fcndern selbst ausge\u00fcbt werden. In vielen F\u00e4llen k\u00f6nnen jedoch die gro\u00dfe Zahl der Gesellschafter, das geringe prozentuale Interesse an den T\u00e4tigkeiten der juristischen Person und der Mangel an Informationen und Kenntnissen es den Mitgliedern und Gr\u00fcndern unm\u00f6glich machen, eine direkte Kontrolle auszu\u00fcben. Daher sieht&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":621,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[77,76,27,78,29,9],"class_list":["post-622","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-publikationen","tag-aufsichtsrat","tag-gesellschaft","tag-gesellschaftsrecht","tag-mitglied","tag-rechtsanwalt","tag-ungarn"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/622","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=622"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/622\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":623,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/622\/revisions\/623"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/621"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=622"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=622"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=622"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}