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Dar\u00fcber hinaus erm\u00f6glicht es im Arbeitsvertrag die Anwendung der auf den Leiter bezogenen Bestimmungen neben bestimmten Voraussetzungen.<\/p>\n<p><strong>1. Leiter des Arbeitgebers<\/strong><\/p>\n<p>Unter Leiter des Arbeitgebers versteht man in erster Linie der in der Hierarchie h\u00f6chstens stehende Leiter, wer die ganze Arbeitsorganisation leitet und typischerweise der Rechte der Arbeitsbefugnis aus\u00fcbende Person besitzt. Bei einer monokratischen F\u00fchrung kann man leicht beurteilen wer es ist, aber bei mehreren Personen mit \u00e4hnlichen Positionen ist es schon fraglich. Wenn die Arbeitsorganisation von mehreren Personen mit gleicher Rechtsstellung gef\u00fchrt wird, muss man diese als Leiter betrachten auch wenn nur eine von denen als Arbeitsbefugnis aus\u00fcbende Person gilt.<\/p>\n<p><strong>2.\u00a0 Stellvertreter des Leiters<\/strong><\/p>\n<p>Von den Stellvertretern des Leiters gelten nur diejenige als Leitende Angestellte, die unter der unmittelbaren Leitung des Arbeitgebers stehen und auch f\u00fcr dessen Stellvertretung berechtigt sind. Die Voraussetzungen fassen also 2 Elemente um, einerseits das hierarchische Verh\u00e4ltnis, andererseits das Recht zur Stellvertretung.<\/p>\n<p>In erster Linie ist der Arbeitsbereich des Arbeitnehmers relevant und ob er mit seinen Entscheidungen eine bedeutende Einfluss auf den Betrieb des Arbeitgebers hat, sowie seine Rolle in der Leitung des Arbeitgebers.<\/p>\n<p><strong>3. Lohngrenze<\/strong><\/p>\n<p>Au\u00dfer der in \u00a7 208 Abs. 1 Mt. bestimmten F\u00e4llen gilt man nur Aufgrund einer gemeinsamen Vereinbarung im Arbeitsvertrag jemand als Leitende Angestellte. Dazu muss man in einem bedeutenden Arbeitsbereich t\u00e4tig sein welches Vertrauen ben\u00f6tigt und einen Lohn bekommen welche das Siebenfache des gesetzlichen Mindestlohns ist (Zwischen 1.130.000 und 1.475.000, &#8211; Ft in 2020). Beide (das Arbeitsbereich und der Lohn) sind simultan notwendig.<\/p>\n<p><strong>4. Wichtige Normen<\/strong><\/p>\n<p>Der Arbeitsvertrag des Leiters kann von den meisten Bestimmungen der Mt. abweichen. Ausnahmen sind Bestimmungen ausgef\u00fchrt in \u00a7 209 Abs. (2) Mt. mit Hinsicht auf Bereichen wie zum Beispiel Gesundheit und Familiengr\u00fcndung.<\/p>\n<p>Der Leiter darf kein weiteres Rechtsverh\u00e4ltnis zur Arbeitsverrichtung errichten.\u00a0 Der Leiter darf &#8211; mit Ausnahme des Aktienerwerbs einer offenen Aktiengesellschaft &#8211; keine Beteiligung an einer anderen Wirtschaftsorganisation erwerben, welche die gleiche oder eine \u00e4hnliche T\u00e4tigkeit wie sein Arbeitgeber betreibt oder mit dem Arbeitgeber in einer regelm\u00e4\u00dfigen Wirtschaftsbeziehung steht, darf im eigenen Namen oder zu seinen Gunsten kein Gesch\u00e4ft abschlie\u00dfen, das in das T\u00e4tigkeitsprofil des Arbeitgebers f\u00e4llt, bzw. muss anmelden, wenn sein Angeh\u00f6riger Mitglied einer Wirtschaftsgesellschaft ist, welche die gleiche oder eine \u00e4hnliche T\u00e4tigkeit wie sein Arbeitgeber betreibt oder die mit dem Arbeitgeber in einer regelm\u00e4\u00dfigen Wirtschaftsbeziehung steht, oder als Leiter bei einem eine solche T\u00e4tigkeit betreibenden Arbeitgeber ein Rechtsverh\u00e4ltnis zur Arbeitsverrichtung errichtet hat.<\/p>\n<p>Weiteren Bestimmungen sind zum Beispiel, dass der Geltungsbereich des Kollektivvertrags sich nicht auf den Leiter erstreckt. Es ist auch wichtig zu betonen, dass der Leiter bei einer fahrl\u00e4ssigen Sch\u00e4digung f\u00fcr den gesamten Schaden haftet.<\/p>\n<p><strong>5. Speziale Bestimmungen bei der Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/strong><\/p>\n<p>Das Arbeitsverh\u00e4ltnis kann nur im gegenseitigen Einvernehmen, durch K\u00fcndigung, oder durch fristlose K\u00fcndigung aufgel\u00f6st werden. Der Grund der Aufl\u00f6sung muss aus der Begr\u00fcndung klar hervorgehen. Die Mt. regelt die K\u00fcndigungszeiten und bestimmt auch K\u00fcndigungsverbote, von welchen man (da diese im II. Teil des Gesetzes geregelt sind) im Arbeitsvertrag abweichen kann, falls man eine Leitende Angestellte besch\u00e4ftigt. Im Folgenden detaillieren wir die m\u00f6glichen Abweichungen bei einer Leitende Angestellte.<\/p>\n<p><strong>6. K\u00fcndigungsverbote<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend des zur Betreuung des Kindes in Anspruch genommenen unbezahlten Urlaubs gibt es bei einem Leiter kein K\u00fcndigungsverbot. Man darf aber das Arbeitsverh\u00e4ltnis weiterhin nicht gek\u00fcndigt werden w\u00e4hrend der Zeit der Schwangerschaft, Schwangerschaftsurlaub und mit einem Humanreproduktionsverfahren zusammenh\u00e4ngenden Behandlung der Frau (h\u00f6chstens 6 Monaten).<\/p>\n<p><strong>7. Begr\u00fcndungspflicht<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich muss der Arbeitgeber bei einer Leitende Angestellte die K\u00fcndigung nicht begr\u00fcnden. Das bedeutet, dass man nicht nur das Verhalten des Arbeitnehmers (in Verbindung mit dem Arbeitsverh\u00e4ltnis bzw. mit seinen F\u00e4higkeiten) oder die T\u00e4tigkeit des Arbeitgebers ein K\u00fcndigungsgrund sein kann, sondern auch ausschlie\u00dflich die bei der Person des Arbeitgebers eingetretene \u00c4nderung. Normalerweise w\u00e4re das bei einem Arbeitnehmer nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>8. Beginn der K\u00fcndigungsfrist<\/strong><\/p>\n<p>In die K\u00fcndigungsfrist wird der Zeit der Erwerbsunf\u00e4higkeit wegen Krankheit, wegen Pflege eines kranken Kindes und des unbezahlten Urlaubs zur h\u00e4uslichen Betreuung eines Angeh\u00f6rigen nicht eingerechnet.<\/p>\n<p><strong>9. Fristlose K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p>Das Recht der fristlosen K\u00fcndigung kann gegen\u00fcber dem Leiter innerhalb von drei Jahren nach dem Eintreten des als seine Grundlage dienenden Grundes bzw. beim Begehen einer Straftat bis zur Verj\u00e4hrung der Strafbarkeit ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p><strong>10. Entgelt im Fall eines Vergleichsverfahrens oder Konkursverfahrens<\/strong><\/p>\n<p>Von der dem Leiter angesichts der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zustehenden Entlohnung muss der Arbeitgeber bei ihrer F\u00e4lligkeit h\u00f6chstens eine dem Abwesenheitsgeld von sechs Monaten entsprechende Summe zahlen, wenn die Abgabe der Aufl\u00f6sungserkl\u00e4rung nach Beginn eines Vergleichsverfahrens oder Konkursverfahrens erfolgt<\/p>\n<p><em>Fragen bez\u00fcglich des ungarischen Arbeitsrechts oder Wirtschaftsrechts? Unsere Anwaltskanzlei in Budapest\u00a0<a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/kontakt\/\">steht gern zu Ihrer Verf\u00fcgung<\/a>.<\/em><\/p>\n<p><strong>dr. Dobos Istv\u00e1n Rechtsanwalt (\u00fcgyv\u00e9d; Budapest) \/\u00a0Schwartz D\u00e1niel<\/strong><\/p>\n<p>E:\u00a0<a href=\"mailto:office@doboskohidi.eu\">dobos@doboslegal.eu<\/a><\/p>\n<p>T:+3630 3088151<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Laut des ungarischen Arbeitsgesetzbuches (Mt.) sind Leitende Angestellte die Leiter des Arbeitgebers sowie die unter ihrer unmittelbaren Leitung stehenden und &#8211; teilweise oder ganz &#8211; zu ihrer Vertretung berechtigten anderen Arbeitnehmer. (\u00a7 208 Abs. 1 Mt.) Dar\u00fcber hinaus erm\u00f6glicht es im Arbeitsvertrag die Anwendung der auf den Leiter bezogenen Bestimmungen neben bestimmten Voraussetzungen. 1. 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