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Wurde eine Liquidation gegen Ihre Firma angefahren? &#8211; Verteidigen Sie sich wie folgt!"},"content":{"rendered":"<p class=\"lead\">Das Ziel unserer Artikel besteht darin, dass diejenigen, die ihre Forderungen in einem Konkursverfahren durchsetzen m\u00f6chten, oder sich in einer Schuldnerposition \u2013 und eventuell mit Liquidit\u00e4ts- oder Zahlungsschwierigkeiten k\u00e4mpfen &#8211; verteidigen m\u00f6chten, praktische Anweisungen zu geben.<\/p>\n<p><strong>1. Allgemeine Wissenswertes<\/strong><\/p>\n<p>Gesetzlicher Hintergrund: Gesetz XLIX. von 1991. \u00fcber das Vergleichsverfahren und Konkursverfahren (im Folgenden: Insolvenzgesetz); grundlegende Rechtsnorm ist das Gesetz die Zivilprozessordnung (im Folgenden: ZPO).<\/p>\n<p>Zweck des Konkursverfahrens: das Zweck des Konkursverfahrens ist, dass im Laufe der Aufl\u00f6sung des insolventen Schuldners ohne Rechtsnachfolger die Gl\u00e4ubiger gem\u00e4\u00df des Gesetzes befriedigt werden.<\/p>\n<p>Geltungsbereich und Zust\u00e4ndigkeit: das Konkursverfahren liegt in die Zust\u00e4ndigkeit und im Geltungsbereich des Gerichts, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung am Sitz des schuldnerischen Gesellschaftes zust\u00e4ndig ist. Eine Ausnahme aus der allgemeinen Zust\u00e4ndigkeitsregeln besteht darin, dass der Schuldner sein Sitz auf einen dem vorherigen abweichend Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Handelsgerichtes umsetzt, weil in diesem Fall es m\u00f6glich ist, ab 180 Tage nach der Eintragung der Ver\u00e4nderung des Sitzes\u00a0 ausschlie\u00dflich vor dem vorherigen zust\u00e4ndigen Gerichts das Verfahren einzuleiten.<\/p>\n<p>Kosten: das Konkursverfahren ist geb\u00fchrenpflichtig. Die postenweisen Geb\u00fchr des Konkursverfahrens betr\u00e4gt 80.000,- HUF, die Kostenerstattung f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung betr\u00e4gt 25.000,- HUF.<\/p>\n<p><strong>Phase des Konkursverfahrens:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>vorherige au\u00dfergerichtliche Phase: das Gesetz bestimmt, wer das Verfahren einleiten darf und alle f\u00fcr den Antrag vorgesehenen Angaben<\/li>\n<li>erste gerichtliche Phase: eine ziemlich kurze Phase; die \u00dcberpr\u00fcfung der Insolvenz des Schuldners, die bis zur die Einstellung des Verfahrens oder bis zur Feststellung der Insolvenz dauert<\/li>\n<li>zweite gerichtliche Phase: eine l\u00e4ngere Phase, die durch den Liquidator betreut und eigentlich von dem Gericht kontrolliert wird<\/li>\n<li>dritte gerichtliche Phase: die Phase, die zur Aufl\u00f6sung des Schuldners ohne Rechtsnachfolger und zur Einstellung des Verfahrens f\u00fchrt<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>2. Der Prozess des Konkursverfahrens<\/strong><\/p>\n<p>Die Einleitung des Konkursverfahrens:<\/p>\n<ul>\n<li>von Amts wegen: wenn der Vergleichsabschluss nicht abgeschlossen wurde, oder nicht in Einklang mit den Rechtsnormen steht, aufgrund der Benachrichtigung des Handelsgerichtes oder des Strafgerichtes;<\/li>\n<li>auf Antrag: auf Antrag des Schuldners, des Gl\u00e4ubigers oder des Sequesters (der Schuldner kann das Konkursverfahrens beantragen, auch wenn er nicht in der Lage die M\u00f6glichkeit des Konkursverfahrens ist, oder auf dessen Inanspruchnahme verzichtet, gem\u00e4\u00df Artikel 7. \u00a7 Absatz (3)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Konkursverfahren auf Antrag des Schuldners, des Gl\u00e4ubigers oder des Sequesters ist eine\u00a0rechtliche\u00a0Vertretung erforderlich.<\/p>\n<p><strong>3. Antrag auf Zahlungsaufforderung und <\/strong><strong>Konkursverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle einer vertraglichen Forderung ist es m\u00f6glich, ein Konkursverfahren einzuleiten. Es ist wesentlich, wenn der Rechnung zur Verf\u00fcgung steht, hat der Schuldner die M\u00f6glichkeit, ab der Zahlungsfrist, die an der Rechnung steht bis 20 Tagen seine Schuld zu bestreiten. Geht innerhalb dieser Zeitraum keine Streitschrift ein, ist eine Aufforderung mit alle Angaben zur Identifizierung der Aufforderung dem Schuldner zu senden.<\/p>\n<p>Falls das Konkursverfahren auf Antrag des Gl\u00e4ubigers eingeleitet wird, muss im Antrag den Rechtstitel der Schuld des Schuldners, die Zahlungsfrist (das F\u00e4lligkeitsdatum) und eine kurze Beschreibung \u00fcber die Insolvenz des Schuldners (Insolvenzgesetz Artikel 24. \u00a7 Absatz (1) ) angegeben werden. Dem Antrag m\u00fcssen au\u00dferdem die Unterlagen beigef\u00fcgt werden, die den Antrag best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>Falls der Gl\u00e4ubiger seinen Antrag gem\u00e4\u00df des Insolvenzgesetzes Artikel 27. \u00a7 Absatz (2) a) einlegt, muss die schriftliche Aufforderung des Schuldners und deren \u00dcbernahme best\u00e4tigt werden. Darum ist es wichtig, die Aufforderung dem Schuldner per Einschreiben, oder per eingeschriebenen\u00a0Brief\u00a0mit R\u00fcckschein\u00a0zuzustellen, weil der Schuldner die \u00dcbernahme des Briefes best\u00e4tigen muss. Eine Zahlungsaufforderung, die mit der Kennzeichnung \u201ewurde nicht verlangt\u201d zur\u00fcckgesandt wird, kann nicht als Rechtsgrund eines Antrags dienen.<\/p>\n<p>Eine Zahlungsaufforderung muss den Rechtstitel -, den Betrag -, und die Zahlungsfrist (das F\u00e4lligkeitsdatum) der Forderung beinhalten. In einer Zahlungsaufforderung muss auch die letzte Zahlungsfrist bestimmt werden, nach deren ergebnislosem Ablauf der Gl\u00e4ubiger das Konkursverfahren einleiten kann. Die Bedeutung dieser Aufforderung steht darin, dass der Schuldner seine Schuld nach der \u00dcbernahme des Briefes nicht bestreiten kann, und wenn das Konkursverfahren schon eingeleitet ist, kann er w\u00e4hlen, ob er seine bestehende Schuld begleichen m\u00f6chte oder sonst wird er liquidiert.<\/p>\n<p>Es stellt sich die berechtigte Frage, was wird passieren, wenn der Gl\u00e4ubiger keine Rechnung \u00a0mehr ausstellen kann. In einem solchem Fall muss zun\u00e4chst den Schuldner schriftlich \u00fcber seine Zahlungsfrist seiner Schuld informiert werden, wodurch die Forderung erlischt. Danach beginnt die Frist von 20 Tagen f\u00fcr die Anfechtung, dann muss eine weitere Aufforderung an dem Schuldner gesendet werden.<\/p>\n<p><strong>4. Sachliche Bestreitung und die weiteren M\u00f6glichkeiten des Schuldners<\/strong><\/p>\n<p>Falls der Schuldner seine Schuld dennoch mit einem Brief bestreitet, sind zwei Dinge zu beachten. Erstens, seit dem 1. M\u00e4rz 2012 ist es nicht genug, um nur die Schuld zu bestreiten, sondern muss die Bestreitung schon sachlich sein, so z. B.: geschm\u00e4lerten\u00a0Vorteil, der Vertrag war ung\u00fcltig oder war g\u00fcltig, aber die Ausf\u00fchrungsfrist war noch nicht f\u00e4llig. Mangels einer sachlichen Verteidigung kann das Gericht die Bestreitung nicht annehmen. Zweitens muss der Schuldner die beanstandete Unterlage dem Gl\u00e4ubiger einen Tag vor der Zustellung der Zahlungsaufforderung versenden oder aush\u00e4ndigen. Geschieht dies sp\u00e4ter, gilt es als versp\u00e4tet und der Schuldner kann die Zahlung oder die Liquidation nicht vermeiden. Falls die Bestreitung sachlich ist und wurde innerhalb der Zahlungsfrist versendet, kann das Verfahren nicht vermeidet werden.<\/p>\n<p>Lehnt das Gericht den Antrag ohne sachliche \u00dcberpr\u00fcfung nicht ab (Insolvenzgesetz Artikel 25. \u00a7 Absatz (1) ), dann teilt dem Schuldner den Antrag der Liquidation mit. Nach der Einleitung des Konkursverfahrens stehen den Parteien mehrere M\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung. \u00a0Wenn der Schuldner die Forderung anerkennt und glaubt, die Forderung innerhalb dieser Frist begleichen zu k\u00f6nnen, kann er einen Zahlungsaufschub beantragen, der das Gericht maximal f\u00fcr 45 Tage genehmigen kann. Als eine weitere M\u00f6glichkeit k\u00f6nnen die Parteien gemeinsam die Festlegung der Unterbrechung beantragen, dann stehen 6 Monate den Parteien f\u00fcr die Vereinbarung zur Verf\u00fcgung. Dieser Antrag kann von den Parteien solange eingeleitet werden, bis ein endg\u00fcltiger gerichtlicher Entscheidung, die die Liquidation anordnet nicht ergangen ist, also es ist m\u00f6glich, die Unterbrechung sogar w\u00e4hrend des Rechtsmittelverfahrens zu erfordern. Es ist jedoch wesentlich, dass nur ein gemeinsamer Antrag angebracht werden kann.<\/p>\n<p>Das Gesetz bietet dem Schuldner eine letzte M\u00f6glichkeit, indem es dem Gl\u00e4ubiger gestattet, seinen Antrag bis zur Ver\u00f6ffentlichung des Liquidationsbeschlusses zu widerrufen, auch wenn das Gericht des zweiten Rechtszuges die Liquidation schon angeordnet hat. In diesem Fall werden die Unterlagen f\u00fcr das Gericht erster Instanz zur\u00fcckgesendet, und das Gericht erster Instanz ordnet die Offenlegung an. Dies ist der letzte Termin, an dem der Gl\u00e4ubiger seinen Antrag im Hinblick auf den Abschluss der Zahlung oder Vereinbarung zur\u00fcckziehen kann, nachfolgend beginnt die Liquidation und die K\u00fcndigung ohne Rechtsnachfolger. Die Liquidationsvereinbarung ist eine weitere M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Schuldner, um die Aufl\u00f6sung zu vermeiden, aber hier muss er schon erhebliche Liquidationskosten in Betracht ziehen.<\/p>\n<p>Begleicht der Schuldner seine Schuld und widerruft der Gl\u00e4ubiger seinen Antrag, stellt das Gericht das Konkursverfahren ein. Wenn der Schuldner sich nicht \u00e4u\u00dfert und den Antrag bestreitet, pr\u00fcft das Gericht gem\u00e4\u00df des Insolvenzgesetzes Artikel 27. \u00a7 Absatz (2) die Bedingungen der Insolvenz. Ist der Schuldner nicht insolvent, stellt das Gericht das Verfahren au\u00dfertourlich ein. Im Falle der Insolvenz des Schuldners stellt es das Gericht mit einem Beschluss fest.<\/p>\n<p><strong>5. Feststellung der Insolvenz des Schuldners<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Das Gericht stellt die Insolvenz des Schuldners fest, wenn:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li>die unbestrittene oder anerkannte vertragliche Schuld des Schuldners weder innerhalb von 20 Tagen nach F\u00e4lligkeit beglichen oder angefochten wurde, noch einer sp\u00e4teren schriftlichen Zahlungsaufforderung seiner Gl\u00e4ubiger nachgekommen wurde, oder<\/li>\n<li>der Schuldner seine Schulden nicht innerhalb der in einem endg\u00fcltigen Urteil oder in einem Zahlungsbefehl festgestellten Zahlungsfrist beglichen hat, oder<\/li>\n<li>die Vollstreckung gegen den Schuldner erfolglos war, oder<\/li>\n<li>der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung ungeachtet des Vergleiches oder der im Konkursverfahren abgeschlossene Vereinbarung nicht ausgerichtet hat<\/li>\n<li>wenn er die fr\u00fcheren Vergleichsverfahren eingestellt hat, oder<\/li>\n<li>wenn in vom Schuldner oder vom Sequester eingeleiteten Verfahren \u00fcbersteigen die Schulden des Schuldners sein Verm\u00f6gen, oder der Schuldner war nicht in der Lage oder war nicht vorhersehbar, die f\u00e4lligen Schulden zu begleichen, und in dem Sequester eingeleiteten Verfahren werden Mitglieder (Eigent\u00fcmer) der Wirtschaftsorganisation des Schuldners ungeachtet einer Aufforderung nicht erkl\u00e4ren, dass sie sich verpflichten, um\u00a0 zur die Begleichung der Schulden bei F\u00e4lligkeit erforderliche Ressource sicherzustellen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Falls der Antrag auf das Insolvenzgesetz Artikel 27. \u00a7 Absatz (2) a) und b) basiert, muss\u00a0 die <\/strong><strong>Kapitalforderung<\/strong><strong> mehr als 200.000,- HUF betragen! <\/strong><\/p>\n<p><strong>6. Das Verfahren des\u00a0Liquidators\u00a0 und die Aufl\u00f6sung des Schuldners<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem der Erlass des Bescheids zur Feststellung der Insolvenz Rechtskraft erlangt hat, bestellt das Gericht unverz\u00fcglich mit Hilfe einer zuf\u00e4lligen, elektronischen Auswahl den Liquidator, und ordnet die Offenlegung einen Auszug aus dem Bescheid \u00fcber die Liquidation und den Beschluss \u00fcber den Liquidator im Amtsblatt an.<\/p>\n<p>Das Verfahren und die Verpflichtungen des Liquidators werden von Insolvenzgesetz geregelt. Die Verpflichtungen des Leiters der &#8211; in Konkurs stehenden &#8211; Wirtschaftsorganisation werden von dem Insolvenzgesetz Artikel 31. \u00a7 geregelt. Die Vers\u00e4umung dieser Verpflichtungen wird strafgerichtlich verfolgt.<\/p>\n<p>Die Forderungen an den Schuldner sind dem Liquidator innerhalb von vierzig Tagen nach der Ver\u00f6ffentlichung anzuzeigen. Die Forderungen, die au\u00dferhalb von vierzig- \u00a0aber innerhalb von einhundertachtzig Tagen angezeigt wurden, werden vom Liquidator registriert, sind aber nur dann befriedigt, wenn daf\u00fcr nach der Begleichung der in \u00a7 57 Abs. (1) aufgef\u00fchrten Schulden eine Verm\u00f6gensdeckung besteht. Das Vers\u00e4umen der Frist von einhundertachtzig Tagen ist mit einem Rechtsverlust verbunden.<\/p>\n<p>Nach Ablauf von vierzig Tagen nach der Ver\u00f6ffentlichung des Bescheids zur Konkursanordnung besteht bis zur Einreichung der Konkurs-Abschlussbilanz zwischen den Gl\u00e4ubigern und dem Schuldner jederzeit die M\u00f6glichkeit zu einem Vergleich. Die Bedingungen des Vergleichs sind im Insolvenzgesetz Artikel 44. \u00a7 festgelegt. Wenn infolge des Vergleichs die Insolvenz der Wirtschaftsorganisation aufgehoben wird und der Vergleich den Rechtsnormen entspricht, wird der Vergleich vom Gericht best\u00e4tigt, im entgegengesetzten Fall ergeht ein ablehnender Bescheid.<\/p>\n<p>Wenn die Zahlung aller registrierten, anerkannten oder unstrittigen Schulden des Schuldners erfolgt ist, stellt das Gericht das Konkursverfahren ein. Die Abgabefrist dieses Antrags und dessen inhaltlichen Angaben sind im Insolvenzgesetz Artikel 45.\/A. \u00a7 Absatz (2) festgestellt.<\/p>\n<p>Das Gericht entscheidet aufgrund der Konkurs-Abschlussbilanz und des Vorschlags zur Verm\u00f6gensaufteilung per Bescheid \u00fcber den Abschluss des Konkursverfahrens, die Aufl\u00f6sung des Schuldners, das Tragen der Kosten, die Entlohnung des Konkursverwalters und die Befriedigung von Gl\u00e4ubigerforderungen.<\/p>\n<p>Wenn das Verm\u00f6gen des Schuldners selbst zur Deckung der voraussichtlichen Konkurskosten nicht ausreicht oder das Konkursverfahren wegen M\u00e4ngeln der B\u00fccher bzw. der Buchf\u00fchrung nach den allgemeinen Regeln technisch nicht abgewickelt werden kann, stellt das Gericht das Konkurverfahren gem\u00e4\u00df des Insolvenzgesetzes Artikel 63.\/B vereinfacht ein.<\/p>\n<p><strong>7. Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n<table width=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td colspan=\"2\" width=\"321\"><strong>GERICHTSVERFAHREN<\/strong><\/td>\n<td colspan=\"2\" width=\"341\"><strong>KONKURSVERFAHREN<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"178\"><strong>Vorteil<\/strong><\/td>\n<td width=\"144\"><strong>Nachteil<\/strong><\/td>\n<td width=\"156\"><strong>Vorteil<\/strong><\/td>\n<td width=\"185\"><strong>Nachteil<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"178\">Schadenersatzanspruch geltend machen<\/td>\n<td width=\"144\">\u00a0Hinziehen des Verfahrens<\/td>\n<td width=\"156\">\u00a0schnell, effizient<\/td>\n<td width=\"185\">im Fall eines Schadenersatzanspruchs ist es ausgeschlossen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"178\">bei einer Kapitalforderung von weniger als 200.000 HUF muss ein Zahlungsbefehl eingereicht werden<\/td>\n<td width=\"144\">\u00a0Verfahrensgeb\u00fchr macht 6% aus (maximal. 1.500.000,- HUF)<\/td>\n<td width=\"156\">\u00a0postenweisen Einspruchsgeb\u00fchren (80.000,- HUF) und die Kostenerstattung f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung (25.000,- HUF)<\/td>\n<td width=\"185\">bei einer Kapitalforderung von weniger als 200.000,- HUF ist es ausgeschlossen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"178\"><\/td>\n<td width=\"144\"><\/td>\n<td width=\"156\"><\/td>\n<td width=\"185\">\u00a0der im Konkursverfahren erhaltene Betrag ist erstattungsf\u00e4hig<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<div class=\"typography\">\n<p><em>Haben Sie Fragen bez\u00fcglich Eintreibung von Forderungen oder Liquidationsverfahren\u00a0 in Ungarn? Unsere Anwaltskanzlei in Budapest\u00a0<a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/kontakt\/\">steht gern zu Ihrer Verf\u00fcgung<\/a>.<\/em><\/p>\n<p><strong>dr. Dobos Istv\u00e1n Rechtsanwalt (\u00fcgyv\u00e9d; Budapest) \/ Szab\u00f3 L\u00edvia<\/strong><\/p>\n<p>E:\u00a0<a href=\"mailto:office@doboskohidi.eu\">dobos@doboslegal.eu<\/a><\/p>\n<p>T:+3630 3088151<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Ziel unserer Artikel besteht darin, dass diejenigen, die ihre Forderungen in einem Konkursverfahren durchsetzen m\u00f6chten, oder sich in einer Schuldnerposition \u2013 und eventuell mit Liquidit\u00e4ts- oder Zahlungsschwierigkeiten k\u00e4mpfen &#8211; verteidigen m\u00f6chten, praktische Anweisungen zu geben. 1. Allgemeine Wissenswertes Gesetzlicher Hintergrund: Gesetz XLIX. von 1991. \u00fcber das Vergleichsverfahren und Konkursverfahren (im Folgenden: Insolvenzgesetz); grundlegende Rechtsnorm ist das Gesetz die Zivilprozessordnung (im Folgenden: ZPO). 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