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Grundlagen:<\/strong><\/p>\n<p>Auf das Verfahren bezieht sich einige wichtige Prozessmaximen, die einerseits im Gesetz \u00fcber das Strafverfahren, andererseits aber in anderen Gesetzten, wie im Gesetz \u00fcber die Gerichten, oder die Staatsanwaltschaft geregelt sind. Die wichtigsten davon sind Rechtm\u00e4\u00dfigkeit, sowie Unabh\u00e4ngigkeit und Unparteilichkeit der Teilnehmer des Verfahrens, Gleichgerechtigkeit vor dem Gericht, sowie Unschuldsvermutung, faires Strafverfahren, Grundsatz der \u00d6ffentlichkeit, und Recht zum Rechtsbehelf.<br \/>\nDas Strafverfahren besteht aus mehreren Teilen: Investigation, Anklageerhebung, Verhandlung in erster Instanz, Rechtsbehelf, Verhandlung in zweiter Instanz, eventuell unordentliche Rechtsbehelf, und Vollzug.<\/p>\n<p><strong>II. Ermittungsverfahren:<\/strong><\/p>\n<p>Investigation beginnt entweder mit einer Klage, oder von Amts wegen und kann von der Polizei oder \u2013 bei bestimmten Straftaten \u2013 der Staatsanwaltschaft durchgef\u00fchrt werden. Nach der Beendigung der Investigation haben die beschuldigten Personen das Recht, \u00fcber die w\u00e4hrend der Investigation entstandene Dokumente Kenntnis zu erlangen.<br \/>\nMit der Anklageerhebung ger\u00e4t das Verfahren in eine neue Sektion: im Folgenden l\u00e4uft es vor dem Gericht. Grundprinzip, dass die Verfahren vor dem Kreisgericht beginnen, abgesehen von einigen Straftaten, wie Mord, Verm\u00f6gensstraftaten in Bezug auf einen besonders hohen oder dar\u00fcber liegenden Wert (ab 500.000.000,- Forint), oder bei der Freiheitsstrafe von mindestens 15 Jahre gegeben werden kann. In diesen F\u00e4llen geh\u00f6ren in das Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Gerichtshofs. Der Gerichtshof besteht aus einem professionellen Richter und zwei sog. Ma\u00eetre des requ\u00eates, die Laienrichter sind. Diese Vorschriften gelten f\u00fcr gutes Beispiel f\u00fcr die Einziehung der Laien sowie f\u00fcr in sog. Kollegien verfahrenen Richter. Grunds\u00e4tzlich l\u00e4uft das Verfahren vor dem zust\u00e4ndigen Gericht, wo der Straftat begangen wurde. Ausnahmef\u00e4lle \u2013 wie Gef\u00e4hrdung bei der Berufsaus\u00fcbung, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, oder Wirtschaftsbetrug \u2013 sind aber im Gesetz bestimmt, wenn das Gericht, das sich im Verwaltungssitz eines Komitats t\u00e4tig ist.<br \/>\nNeben den Untersuchungsbeamten, Staatsanw\u00e4lte und Richter spielen nat\u00fcrlich die Beschuldigten und ihre Rechtbeist\u00e4nden auch eine gro\u00dfe Rolle.<\/p>\n<p><strong>III. Rechte der beschuldigten personen:<\/strong><\/p>\n<p>Das Strafverfahrensgesetz ernennt genau die Rechte der beschuldigten Personen, die in zwei Gruppen gegliedert werden k\u00f6nnen. Einerseits haben sie Recht, \u00fcber das Verfahren Informationen zu erlangen, andererseits k\u00f6nnen sie den Verlauf des Verfahrens \u201evorne\u201c bringen. Dementsprechend haben sie Recht auf die gleiche und gerechte Behandlung w\u00e4hrend des Verfahrens vor dem Gericht, sowie das sog. rechtliche Geh\u00f6r, n\u00e4mlich das Recht, in Akten einzusehen, Beweisantr\u00e4ge zu stellen, an Verfahrenshandlungen teilzunehmen und sich w\u00e4hrend solcher Verhandlungen zu \u00e4u\u00dfern (z.B. Fragen den Zeugen stellen usw.).<\/p>\n<p>Die andere gro\u00dfe Gruppe von Rechten einer beschuldigten Person sind die sog. Informationsrechte. Dazu geh\u00f6rt, dass er \u00fcber den Inhalt der Beschuldigung Kenntnisse erlangen kann, sowie die Beschuldigtenrechte in engsten Sinn, vor allem das Schweigerecht. Besonders wichtig ist, dass die Aussage eines Beschuldigten nicht vor dem Gericht verwendet werden kann, falls er die Aufkl\u00e4rung bez\u00fcglich seiner Rechte von Beh\u00f6rden nicht erhalten hat.<\/p>\n<p><strong>IV. Recht auf die Verteidigung:<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem Recht auf Verteidiger der beschuldigten Person kommen wir zu dem n\u00e4chsten Punkt. Die beschuldigte Person ist berechtigt, in jedem Verfahrensschritt einen Privatverteidiger in Anspruch zu nehmen. Kann der Beschuldigte keinen Verteidiger bevollm\u00e4chtigen, ist es aber anhand des Gesetzes notwendig, wird ein Verteidiger von der Staat zu jeweiliger Angelegenheit abgeordnet. Der Verteidiger hat auch Informationsrechte, er ist berechtigt, z.B. bei einem polizeilichen Einvernahmen anwesend zu sein und Fragen zu stellen.<\/p>\n<p>Trifft das Gericht eine Entscheidung, kommt das Verfahren in erster Instanz zum Ende. Gegen dem Urteil sind Rechtsbefehle von Beschuldigten, bzw. seinem Verteidiger, sowie der Staatsanwaltschaft innerhalb von 3 Tagen einreichbar. Wird das Urteil per Post zugestellt, wird die erw\u00e4hnte Frist auf 8 Tagen verl\u00e4ngert. Das Gericht in zweiter Instanz ist zust\u00e4ndig, \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Verfahrens in erster Instanz zu entscheiden. Grundprinzip in diesem Verfahrensschritt das sog. Verbot der Erh\u00f6hung des Urteils von dem Gericht erster Instanz zu Lasten der beschuldigten Person. Trifft das Gericht zweiter Instanz eine Entscheidung, wird sein Urteil rechtskr\u00e4ftig, unregelm\u00e4\u00dfige Rechtsbefehle sind nur anwendbar.<\/p>\n<p><strong>V. Strafvollzug<\/strong><\/p>\n<p>Ist ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil vorhanden, kommt das Verfahren in einem n\u00e4chsten Verfahrensschritt, n\u00e4mlich im Strafvollzug an. In welchem Justizvollzugsamt die verurteilte Person ihre Freiheitsstrafe verbringen muss, h\u00e4ngt von der Straftat ab, den man begangen hat. In Ungarn unterschiedet man zwischen hohes (Zuchthaus), mittleres (Gef\u00e4ngnis) und niedriges (Arrestanstalt) sicherheitsstufiges Vollzugsinstitut, wo Frauen und M\u00e4nner, Jugendliche und Erwachsene, Kranke und Gesunde differenziert werden. Ist ein T\u00e4ter psychologisch krank, ist er aber strafbar, wird sein von strafrechtlich verordnetem Freiheitsentzug in einer speziellen Klinik f\u00fcr psychisch kranke Straft\u00e4ter vollzogt.<br \/>\nDas Gericht kann in seinem Urteil davon entscheiden, wann die bedingte Entlassung aus der zeitigen Freiheitsstrafe am fr\u00fchesten m\u00f6glich wird. Ist der T\u00e4ter ein mehrfacher Wiederholungst\u00e4ter, ein gewaltt\u00e4tiger mehrfacher Wiederholungst\u00e4ter, oder hat er die Straftat in einer kriminellen Vereinigung begangen, ist die bedingte Entlassung untersagt.<\/p>\n<p>Diese Artikel hat schon einen Vorl\u00e4ufer im Thema Strafrecht. <a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/publikationen\/strafverteidiger-und-das-recht-zur-verteidigung-in-ungarn\/\">In der vorigen Artikel<\/a> wurde die Grundlagen des ungarischen Strafrechts sowie das Gesetz Nr. C von 2012 er\u00f6rtert.<\/p>\n<p>Haben Sie noch Fragen bez\u00fcglich ungarischen Strafrechts oder brauchen Sie einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger in Ungarn? Wir stehen gerne zu Ihrer Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>dr. Dobos Istv\u00e1n Rechtsanwalt \/ Attorney at Law \/ \u00fcgyv\u00e9d<\/strong><\/p>\n<p>e-mail: <a href=\"mailto:dobos@doboslegal.eu\">dobos@doboslegal.eu<\/a><\/p>\n<p>Tel.:\u00a0+36303088151<\/p>\n<p>Unsere Artikel \u00fcber ungarisches Strafverfahren in English (criminal law):<\/p>\n<p>\u2013 <a href=\"http:\/\/drdobos.eu\/2017\/04\/20\/business-criminal-law-in-hungary\/\">Business Criminal Law in Hungary<\/a><br \/>\n\u2013 <a href=\"http:\/\/drdobos.eu\/2017\/04\/12\/overview-of-the-criminal-procedure-in-hungary\/\">Overview of the criminal procedure in Hungary<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 1. Juli 2018. wird das neue Gesetz Nr. CX von 2017 \u00fcber das Strafverfahren in Ungarn in Kraft treten. Das geltende Gesetz ist Nr. XIX von 1998. Die wichtigste Grundlagen, bzw. Ma\u00dfnahmen eines Strafprozesses werden in dieser Artikel erkl\u00e4rt. I. 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