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Mit dem Wirksamwerden des neuen B\u00fcrgerliches Gesetzbuches sind alle Wirtschaftsgesellschaften, umfassend die offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft im Gegensatz zur fr\u00fcheren Regelung juristische Personen.<\/p>\n<p> Eine Wirtschaftsgesellschaft kann laut der Formzwang in Form einer offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung oder Aktiengesellschaft gegr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p><em>Allgemeiner \u00dcberblick- Grundlegende Bestimmungen des Erwerbs der Gesch\u00e4ftsanteile<\/em><\/p>\n<p>Die Fachliteratur grenzt die Personengesellschaften (OHG, KmG.) von den Kapitalgesellschaften(GmbH., AG.) ab, und dementsprechend ist der Ablauf des Erwerbens der Gesellschafts \/ Gesch\u00e4ftsanteilen in den zwei Gesellschaftstypen verschieden. Die Vertr\u00e4ge \u00fcber die \u00dcbertragung der Gesellschaftsanteilen, Gesch\u00e4ftsanteilen und Aktien sind schriftlich abzufassen. In der offenen Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft bezeigt sich \u201eder Personengesellschaft-Charakter\u201d so, dass eine \u00c4nderung des Gesellschaftsvertrags zum Wirksamwerden der \u00dcbertragung der Gesellschaftsanteilen erforderlich ist. In der Personengesellschaften ist ein, mit den Stimmen aller Gesellschafter einstimmig gefasster Beschluss zur \u00c4nderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Eine, von der Einstimmigkeit abweichende Bestimmung des Gr\u00fcndungsdokuments ist nichtig. Jeder Mitglied kann den Beitritt eines neuen Mitglieds oder eine \u00c4nderung in den urspr\u00fcnglichen Eigentumsverh\u00e4ltnissen verhindern. Weder ein Ehegatte durch eheliche G\u00fctergemeinschaft noch ein Erbe durch Erbschaft kann zum Mitglied der Gesellschaft werden.<\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsanteil ist die Gesamtheit der, mit der Stammeinlage verbundenen Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Im Gegensatz zu der obenstehenden ist die \u00c4nderung des Gesellschaftsvertrags beim Erwerb des Gesch\u00e4ftsanteils nicht verlangt. Die Zustimmung der Gesellschafter ist zum Wirksamwerden der \u00dcbertragung nicht erforderlich, die Mitglieds\u00e4nderung ist gegen\u00fcber der Gesellschaft von deren Anmeldung an g\u00fcltig. Die Anmeldung ist in einer \u00f6ffentlichen Urkunde oder in einer Privaturkunde mit voller Beweiskraft vorzunehmen, in der Anmeldung erkannt der Erwerber die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags f\u00fcr sich als verbindlich an. Bei den Aktiengesellschaften k\u00f6nnen die Mitgliedschaftsrechte auf einzelstehende Weise, in der Form von handelbaren, \u00fcber einen Nennwert verf\u00fcgenden Namenspapiere erworben werden. Die Aktien sind \u00fcber die Mitgliedschaftsrechte emittierte Wertpapiere und damit auch Dinge, deshalb ist die Mitgliedschaftsrechte aus\u00fcbende Person unter einem Aktieneigent\u00fcmer. Bez\u00fcglich der \u00dcbertragung der Aktien sind die allgemeine Bestimmungen der Wertpapiere, und die Bestimmungen der Aktien, als spezielles Wertpapier ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p><em>Erwerb der Gesch\u00e4ftsanteilen in einer GmbH- Ausf\u00fchrliche Regelung des Erwerbs der Gesch\u00e4ftanteilen<\/em><\/p>\n<p>Mit der Verf\u00fcgung \u00fcber einen Gesch\u00e4ftsanteil k\u00f6nnen wir \u00fcber die Gesamtheit der, mit der Stammeinlage verbundenen Rechte und Pflichten verf\u00fcgen. Die Regelung ist verschieden bei der \u00dcbertragung von Gesch\u00e4ftstanteilen zwischen Gesellschaftern und an au\u00dfenstehende Personen. Gesch\u00e4ftsanteile k\u00f6nnen unter den Mitgliedern der Gesellschaft frei \u00fcbertragen werden und die Gesellschafter k\u00f6nnen einander im Gesellschaftsvertrag ein Recht zum Erwerb der Gesch\u00e4ftsanteile vor anderen sichern, darauf sind die Bestimmungen zum Vorkaufsrecht anzuwenden. Der Gesch\u00e4ftsanteil kann tats\u00e4chlich im Handelsverkehr erscheinen, die Zustimmung der Gesellschafter ist nicht verlangt, so k\u00f6nnen die Gesellschafter die \u00dcbertragung an au\u00dfenstehende Personen nicht so verhindern als bei der offene Handelsgesellschaft oder bei der Kommanditgesellschaft.<\/p>\n<p>Eine Bedingung der \u00dcbertragung an au\u00dfenstehende Personen ist, dass der Gesellschafter seine Stammeinlage voll und ganz geleistet hat, au\u00dfer wenn die \u00dcbertragung erfolgt, weil Mitgliedverh\u00e4ltnis des Gesellschafters wegen des Vers\u00e4umens der Leistung der Verm\u00f6genseinlage bzw. von Nachsch\u00fcssen oder eines Ausschlusses erloschen ist. Die volle und ganze Leistung der Stammeinlage sichert, dass die \u00c4nderung in der Person der Gesellschafter die Gl\u00e4ubigerinteressen nicht gef\u00e4hrdet. Die beschr\u00e4nkte Haftung kann nur in der Fall durchbrechen werden, wenn ein Mitglied oder Gr\u00fcnder seine beschr\u00e4nkte Haftung missbraucht hat und deswegen bei der Aufl\u00f6sung der juristischen Person ohne Rechtsnachfolger unbefriedigte Gl\u00e4ubigerforderungen \u00fcbrig geblieben sind. Falls ein Gesch\u00e4ftsanteil gegen ein Entgelt \u00fcbertragen wird, haben die Gesellschafter, die Gesellschaft oder die, von der Gesellschaft bestimmte Person ein Recht zum Erwerb des Gesch\u00e4ftsanteil vor anderen. In der offennen Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft die Ablehnung der \u00c4nderung des Gesellschaftsvertrags, in der Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung das Recht zum Erwerb des Gesch\u00e4ftanteils vor anderen sichert die M\u00f6glichkeit, dass die Gesellschafter den Beitritt eines neuen Mitglieds verhindern k\u00f6nnen. Das Recht zum Erwerb des Gesch\u00e4ftsanteils vor anderen kann so geltend machen zu werden, dass die Gesellschafter die, von au\u00dfenstehenden Personen angekommene Antr\u00e4ge mitteilen m\u00fcssen. Ab dem Mitteilen haben die Gesellschafter 15, die Gesellschaft und von der Gesellschaft bestimmte Person 30 Tagen, um ihre Erkl\u00e4rung abzugeben. \u00a0Zur Feststellung der Ung\u00fcltigkeit eines Vertrags, der unter Verletzung des Rechts zum Erwerb des Gesch\u00e4ftsanteils vor anderen abgeschlossen wurde, kann innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Vertragsabschluss ein Prozess angestrengt werden. Die \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsanteils gegen ein Entgelt an au\u00dfenstehende Person darf im Gesellschaftsvertrag nicht g\u00fcltig ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p><em>Gesch\u00e4ftsanteilskaufvertrag<\/em><\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsanteil ist kein Ding, dennoch ist der Gesch\u00e4ftsanteil anhand der gerichtlichen Praktikum ein ideelles Ding und damit auch Gegenstand eines Kaufvertrages. Der Gesch\u00e4ftsanteilskaufvertrag ist schriftlich abzufassen, das Gesetzt verlangt die Form einer \u00f6ffentliche Urkunde oder einer Privatkunde mit voller Beweiskraft nicht. Zur Anmeldung muss man den Kaufvertrag beif\u00fcgen. Im Kaufvertrag erkl\u00e4rt der K\u00e4ufer, dass er die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erkannt hat, und diese f\u00fcr sich als verbindlich anerkennt. Im Gesch\u00e4ftsanteilskaufvertrag sind die wichtigste Angabe &#8211; wie zB. der Name der Gesellschaft, der Kaufpreis und ob den Gesch\u00e4ftsanteil im ausschie\u00dflichen Eigentum steht &#8211; anzugeben.<\/p>\n<p><em>Rechtliche, finanzielle und wirtschaftliche \u00a0Kontrolle<\/em><\/p>\n<p>Anl\u00e4sslich der Unterhaltung vergewissern wir uns erstens davon, dass wir mit dem vertretungsberechtigten Person unterhandeln. Das Aufsuchen eines Rechtsvertreters ist auch f\u00fcr uns ratsam, weil die rechtliche Anschauung der Schriftst\u00fccken und die Kontrolle der Gem\u00e4\u00dfheit \u00a0von Fachm\u00e4nnern uns wichtige und lohnende Informationen geben k\u00f6nnen. F\u00fcr die Sicherheit des Handelsverkehrs, sowie f\u00fcr den Schutz der Gl\u00e4ubigerinteressen und \u00f6ffentlichem Interesse gibt es im \u00f6ffentlichen Glauben stehenden Firmenregistratur. Das bedeutet eine Gew\u00e4hr f\u00fcr einen interessierten K\u00e4ufer, weil die Firmenregistratur die darin aufgef\u00fchrten Daten sowie das Bestehen der eingetragenen Rechte und Fakten und deren \u00c4nderungen in beglaubigten Form best\u00e4tigt. Bis zum Nachweis des Gegenteils muss angenommen werden, dass im guten Glauben vorgeht, wer im Vertrauen auf die in der Firmenregistratur aufgef\u00fchrten bzw. im Firmenamtsblatt ver\u00f6ffentlichten Daten f\u00fcr ein Entgelt Rechte erwirbt.Die Firmenregistratur beinhaltet den Handelsregister und die Firmendokumente. Die bestehenden bzw. gel\u00f6schten Daten des Handelsregisters sowie die Firmendokumente sind vollkommen \u00f6ffentlich.<\/p>\n<p><em>Die erheblich wichtige Regeln des ungarischen Firmengesetzes:<\/em><\/p>\n<p><strong>12. \u00a7\u00a0<\/strong>(1) Beim Handelsregistergericht k\u00f6nnen die Firmendokumente von jedem unentgeltlich eingesehen bzw. Notizen von diesen angefertigt werden. \u00dcber die Daten des Handelsregisters kann die Ausgabe einer Abschrift, eines Auszugs oder einer Bescheinigung beantragt werden. Die Handelsregisterabschrift best\u00e4tigt in beglaubigter Form alle bestehenden und gel\u00f6schten Daten des Handelsregisters, der Handelsregisterauszug die bestehenden Daten des Handelsregisters und die Handelsregisterbescheinigung &#8211; in Abh\u00e4ngigkeit vom Antrag &#8211; einzelne bestehende oder gel\u00f6schte Daten des Handelsregisters bzw. die Tatsache, dass eine bestimmte Eintragung im Handelsregister nicht aufgef\u00fchrt ist (war). In der Firmenregistratur m\u00fcssen die gel\u00f6schten Daten feststellbar bleiben.<\/p>\n<p>(2) In der Handelsregisterabschrift, im Handelsregisterauszug bzw. in der Handelsregisterbescheinigung ist neben den einzelnen Daten auch der Zeitpunkt der Eintragung der Daten (bzw. ihrer L\u00f6schung) aufzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(3) Auf dem in Absatz 2 festgelegten Dokument ist in einem Vermerk aufzuf\u00fchren, wenn bez\u00fcglich der Firmendaten im Dokument ein Verfahren zur Eintragung einer \u00c4nderung l\u00e4uft, und es ist auch aufzuf\u00fchren, welche Daten das ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(4) Beim Handelsregistergericht kann von den Firmendokumenten auf die in diesem Gesetz bzw. in einer gesonderten Rechtsnorm festgehaltene Art und Weise eine Kopie angefordert werden.<\/p>\n<p><strong>13. \u00a7\u00a0<\/strong>(1)<sup>\u00a0\u00a0\u00a0 <\/sup>\u00a0\u00a0Der Firmeninformationsdienst erteilt auf Antrag eine Auskunft \u00fcber die im Handelsregister aufgef\u00fchrten bestehenden oder gel\u00f6schten Daten sowie \u00fcber die elektronisch gespeicherten, aber noch nicht eingetragenen Daten der Anmeldung zur Eintragung (Eintragung einer \u00c4nderung). Diese \u00f6ffentliche Dienstleistung kann von jedem in Anspruch genommen werden. Die beim Firmeninformationsdienst zur Verf\u00fcgung stehenden Daten sind mit den bei den Handelsregistergerichten elektronisch gespeicherten Daten identisch. Zur Ausgabe der in \u00a7 12 Abs. 1 festgelegten \u00f6ffentlichen Urkunden ist auch der Firmeninformationsdienst berechtigt.<\/p>\n<p><strong>15. \u00a7\u00a0<\/strong>(1)<sup>\u00a0 <\/sup>Der Firmeninformationsdienst gew\u00e4hrt jeder beliebigen Person unentgeltlich und unbeschr\u00e4nkt die M\u00f6glichkeit, sich durch Einsichtnahme mit den im Handelsregister gef\u00fchrten g\u00fcltigen oder gel\u00f6schten Daten sowie den in der Anmeldung zur Eintragung (Eintragung einer \u00c4nderung) elektronisch gespeicherten, aber noch nicht eingetragenen Daten vertraut zu machen. Der Firmeninformationsdienst gew\u00e4hrleistet auf seiner Internetseite &#8211; zum Schutz der Gl\u00e4ubiger &#8211; die kostenlose Einsichtnahme der einzelnen Handelsregisterdaten.<\/p>\n<p>Die Kenntnisnahme der alle bestehenden und gel\u00f6schten Daten der Handelsregisterabschrift trag zu dem angemessenen, zuverl\u00e4ssigen Bild \u00fcber die Firment\u00e4tigkeit bei. Die Firment\u00e4tigkeit hat jedoch eine finanzielle, wirtschaftliche Seite, deren Analyse gleichfalls unentbehrlich ist. Es ist zweckentsprechend, die wirtschaftliche Untersuchung mit der Buchhaltung der Firma anzufangen. Zur Untersuchung ist es ratsam, die Hilfe der Gutachter in Anspruch zu nehmen. Bei einer Analyse k\u00f6nnen wir die Antwort \u00a0auf die Fragen bekommen, ob die Firma die Steuererkl\u00e4rungen schon abgesendet hat, ob die Abgaben schon bezahlt wurden, ob die zwangsl\u00e4ufig aufbehaltene Schriftst\u00fccken aufzufinden sind. Aus der Buchhaltung k\u00f6nnen wir die Au\u00dfenst\u00e4nde, Schulden erkennen und das auch, ob das Stammkapital schon eingezahlt wurde. Es lohnt sich, die Organen der Steuerbeh\u00f6rde oder den Notar als \u00f6rtliche Steuerbeh\u00f6rde aufzusuchen.\u00a0 Eine Steuerkontoabfrage und eine Steuerbescheinigung vom Notar k\u00f6nnen uns bedeutende Hilfe bieten, wenn wir uns danach interessieren, ob die Firma Steuerschulden hat.<\/p>\n<p>Die Steuerkontoabfrage als Dienstleistung steht uns nach einer Kundenlogin durch das elektronische (Steuer)Erkl\u00e4rungssystem zur Verf\u00fcgung. Es ist signifikant, die Mobilien-und Immobilienportfolios zu kontrollieren, damit uns zu vergewissern, dass die aufgez\u00e4hlte Mobilien und Immobilien tats\u00e4chlich im Eigentum der Firma stehen. Bei Immobilien die Dokumenten beim Grundbuchamt, so ein autentisches Eigentumsblatt helfen die Orientierung. Es ist wichtig, neben den Immobilienportfolio den Vertragsportfolio zu \u00fcberpr\u00fcfen, weil wir auf diese Weise die l\u00e4ufende Gesch\u00e4fte und die, daran ankn\u00fcpfende Verpflichtungen und Risiko erkennen und in Erw\u00e4gung ziehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>dr. Dobos Istv\u00e1n \/ Vigh M\u00e1rta<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">dr. Dobos Istv\u00e1n \u00fcgyv\u00e9d \/ Rechtsanwalt<\/span><br style=\"color: #808080;\" \/><span style=\"color: #000000;\"><a style=\"color: #f69220;\" href=\"mailto:dobos@doboslegal.eu\"><span style=\"color: #000000;\">dobos@doboslegal.eu<\/span><\/a><\/span><br style=\"color: #808080;\" \/><span style=\"color: #000000;\">+36303088151<\/span><br style=\"color: #808080;\" \/><span style=\"color: #000000;\">Sitz: 1026 Budapest, Szil\u00e1gyi Erzs\u00e9bet fasor 43\/A<\/span><br style=\"color: #808080;\" \/><span style=\"color: #000000;\">B\u00fcro: 1132 Budapest, V\u00e1ci \u00fat 18. Westpoint Office Center 5. Etage<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die juristische Person kann in der gesetzlich festgelegten Art gegr\u00fcndet werden. Mit dem Wirksamwerden des neuen B\u00fcrgerliches Gesetzbuches sind alle Wirtschaftsgesellschaften, umfassend die offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft im Gegensatz zur fr\u00fcheren Regelung juristische Personen. Eine Wirtschaftsgesellschaft kann laut der Formzwang in Form einer offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung oder Aktiengesellschaft gegr\u00fcndet werden. 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