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Packen Sie Ihre ganze Familie gleich auf!<\/p>\n<p> Seit 2004 gibt\u2019s in Ungarn keinen Genehmigungszwang f\u00fcr die EU-B\u00fcrger im Betreff vom Erwerb des Eigentumsrechts \u00fcber eine Immobilie bei uns.<\/p>\n<p>In Ungarn hat der Prozess zum Eigentumserwerb an einer Immobilie von EU-B\u00fcrgern\u00a0 im Jahre 2004 ganz ver\u00e4ndert. Die Regelungen, die noch vor diesem Jahr f\u00fcr alle gegolten haben, die nicht ungarisch waren, sind f\u00fcr die Ausl\u00e4nder weiterhin anwendbar. Ausl\u00e4nder sind diese juristischen und nat\u00fcrlichen Personen, deren Staatsangeh\u00f6rigkeit zu keinen Mitgliedstaaten der EU geh\u00f6ren. EU-B\u00fcrger muss aber in Ungarn, in ungarnbez\u00fcglichen Sachen genauso gehandelt werden, wie die Ungarischen. Dementsprechend, was der Prozesslauf bei einem Immobilienkauf in Ungarn f\u00fcr eine Ungarische ist, das gilt f\u00fcr die EU-B\u00fcrger auch.<\/p>\n<p><strong>I. Voraussetzungen zur Vermeidung der Genehmigung, also f\u00fcr nicht Ausl\u00e4nder<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesetz setzt drei einfache Voraussetzungen zum Eigentumserwerb vor. Einmal ben\u00f6tigt es einen<em> Kaufvertrag<\/em> zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer. Ferner soll der K\u00e4ufer <em>EU-B\u00fcrger<\/em> sein und dar\u00fcber hinaus ist es erforderlich, den abgeschlossenen Kaufvertrag entweder von einem Notar abfassen zu lassen oder von einem Rechtsanwalt gegenzeichnen zu lassen, damit der Vertrag <em>ins Grundbuch<\/em> eingetragen werden kann.<\/p>\n<p><strong>II. Kaufvertrag<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Kauf einer Immobilie mit Ungarnsitz gilt das ungarische Recht. In Ungarn sowie in Deutschland gilt das Grundprinzip von Vertragsfreiheit nach dem ungarischen BGB. Im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf weist diese Freiheit auf die freie Wahl vom Vertragspartner und der Kaufsache (also der K\u00e4ufer kann die Immobilie nach eigenen Anspr\u00fcchen ausw\u00e4hlen), beziehungsweise auf die freie Gestaltung des Inhalts des Kaufvertrags hin, der mit weiteren Pflichten oder Rechten erg\u00e4nzt werden darf. Ferner bedarf der Kaufvertrag schriftlicher Form nach \u00a7 6:215 Abs. 2 Satz 2, der hei\u00dft:<\/p>\n<p><em>\u201eIst der Vertragsgegenstand eine Immobilie, muss der Kaufvertrag schriftlich abgefasst werden.\u201c<\/em><\/p>\n<p><strong>III. EU-B\u00fcrger<\/strong><\/p>\n<p>Wer kann der K\u00e4ufer sein, der keine staatliche Genehmigung, ausschlie\u00dflich eine in den Kaufvertrag verankerte Einigung mit dem Verk\u00e4ufer, braucht?<\/p>\n<p>Der B\u00fcrger eines EU Mitgliedstaates, beziehungsweise EU-B\u00fcrger k\u00f6nnen in Ungarn, als Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Union, den Eigentum einer Immobilie, die nicht als fruchtbarer Boden (Wohn- und Gesch\u00e4ftsimmobilien) angesehene Immobilie ist, ohne Genehmigung, unter den gleichen Bedingungen wie ungarische Staatsangeh\u00f6rige erwerben. Ungarn wurde in den letzten 10 Jahren eine gute Investitionsm\u00f6glichkeit z.B.: f\u00fcr die \u00d6sterreichern und Deutschen. Einige sind davon daf\u00fcr entscheiden sich, dass sie f\u00fcr Lebenslang in unserem Land bleiben, tauchen aber Investoren auf, die diese K\u00e4ufe f\u00fcr gute Kapitalien halten.<\/p>\n<p><strong>IV. Grundbuch<\/strong><\/p>\n<p>Wief\u00fcr die ungarischen Leute gilt, gilt auch f\u00fcr die EU-B\u00fcrger der Zwang der Eintragung ins Grundbuch. Die Eintragung ben\u00f6tigt aber der dem Gesetz entsprechende Kaufvertag, sonst wird ihn vom Grundbuchamt abgelehnt. Das hei\u00dft, dass das Eigentumsrecht \u00fcber die Immobilie ohne anwaltliche Gegenzeichnung oder ohne notarielle Beurkundung nicht eintragungsf\u00e4hig ist. Was bedeutet ferner auch, dass das Eigentum erst mit der Eintragung beim Grundbuchamt \u00fcbergehen kann.<\/p>\n<p>Der Prozess ist ganz einfach und logisch. Keine besonderen Regelungen existieren f\u00fcr die nicht Ungarischen, was den Immobilienkauf f\u00fcr andere Mitglieder erleichtert. Zum Schluss bleiben f\u00fcr Ihnen zwei zu erledigende Aufgaben. Zuerst treffen Sie die Entscheidung, eine Immobilie zu kaufen. Zweitens <a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/kontakt\/\">rufen Sie uns an<\/a>, damit wir Ihnen alles vor Ort erledigen k\u00f6nnen. Immobilienkauf mit Anwalt kann nicht etwas Ungem\u00fctliches sein!<\/p>\n<p style=\"color: #808080;\"><span style=\"font-weight: inherit; font-style: inherit;\">dr. Dobos Istv\u00e1n Rechtsanwalt \/ Attorney at Law \/ \u00fcgyv\u00e9d<\/span><\/p>\n<p style=\"color: #808080;\"><span style=\"font-weight: inherit; font-style: inherit;\">e-mail: dobos@doboslegal.eu<\/span><\/p>\n<p style=\"color: #808080;\"><span style=\"font-weight: inherit; font-style: inherit;\">Tel.: +36303088151<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehnen Sie sich nach einer Wohnung mit Blick auf die Donau oder Plattensee, aber haben Sie gleichzeitig Angst vor der komplizierten und schwierigen B\u00fcrokratie? Packen Sie Ihre ganze Familie gleich auf! Seit 2004 gibt\u2019s in Ungarn keinen Genehmigungszwang f\u00fcr die EU-B\u00fcrger im Betreff vom Erwerb des Eigentumsrechts \u00fcber eine Immobilie bei uns. 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