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Dieser Verlauf verwirklicht einen Teufelskreis, wann jeder ein Schuldner ist.<\/p>\n<p>Die Rechts\u00fcbung hinweist auf eine Menge von unz\u00e4hligen streitigen Verhandlungen, die vermutlich die Ergebnisse dieser Methode, wann eine der Parteien zahlungsunf\u00e4hig ist. Es kann festgestellt sein, dass diese Vorhandlungen schon bei dem Vertragsschluss ersichtlich sind. Da die Parteien sich dazu gew\u00f6hnen sind, ihre Forderung erst nach der Frist erf\u00fcllt werden wird, versuchen sie mehrere und immer striktere Vorbehalte in den Vertr\u00e4gen auszusetzen, damit ihr Partei daran gezwungen wird, die Frist einzuhalten. Die andere Partei, nennen wir als der Schuldner, hat Angst vor der Konsequenzen der Verlangten. Sie ist aber wirtschaftlich im Notfall, daher kann er keine Gendanken \u00fcber ihre Wahlm\u00f6glichkeiten machen. Sie muss die nachteilhaftigen Bedingungen annehmen. Dies f\u00fchrt selbstverst\u00e4ndlich aber zu einer Verhandlung, deren Abschluss erst in Jahren erfolgt. Nach der Erfahrungen der Anw\u00e4lten sind es, die Vereinbarung der Parteien die gl\u00fccklichste Folge solcher Verhandlung zu sein. Dazu muss der Gl\u00e4ubiger aber auf einen gro\u00dfen Anteil seines Geldes verzichten. Gegenfalls soll er sich darauf hoffen, dass die Zeit kommt, wenn sein Geld einkassiert werden kann. Es kann vorkommen, dass der Schuldner dem Gl\u00e4ubiger in diesem Fall nie bezahlen wird.<\/p>\n<p>Jede Unternehmer trafen sich schon mit solcher ungem\u00fctlichen Aufgabe, dass sie die Gegenleistung, also die Zahlung, verlangen sollten, weil der Schuldner fristgem\u00e4\u00df nicht vollbringen konnte. Nat\u00fcrlich will niemand in der Schuldnerposition befindet werden, erfolgen aber solche von niemanden einflussbaren Geschehen, womit man schnellstm\u00f6glichst umgehen muss, bevor sie sich verschuldet. Man muss dann damit rechnen, dass aus der Auslassung sich negative Folgen ergeben. Diese Folgen gleichen die Sch\u00e4den der Gl\u00e4ubiger aus, die entweder aus Vertrag, bei n\u00e4herem Zusehen aus dessen Vorbehalten, oder aus dem Gesetz erfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em>In den folgenden Punkten f\u00fchren wir die Rechtsfolgen der versp\u00e4teten Erf\u00fcllung auf, wie Beitreibungskostenpauschale, Vertragsstrafe und unter anderen der Verzugszins und letztendlich die Zahlungsfristen, die zwischen der Fristen 30 oder 60 Tagen bestimmt werden k\u00f6nnen. Au\u00dferdem m\u00fcssen wir erstens die Feststellung treffen, dass die folgenden Regelungen sich in dem ungarischen B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (das Gesetz Nr. V von 2013 \u00fcber das B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, im Weiteren: BGB) befinden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zahlungsfrist binnen 30 Tagen<\/strong><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 130 Abs. 1 BGB haben die Parteien im Vertrag den Zeitpunkt der Begleichung von Geldschulden nicht festgelegt, hat der Schuldner die Geldschulden innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung oder der Rechnung des Gl\u00e4ubigers zu begleichen.<\/p>\n<p>In Verzug ist der vertragliche Zeitpunkt ma\u00dfgebend. Geh\u00f6rt die Zahlungspflicht zu einer der folgenden F\u00e4lle, kann die Erf\u00fcllung nicht sp\u00e4testens sein, als die folgende drei\u00dfig Tagen von dem Tag der Erhaltung der Zahlungsaufforderung oder der Rechnung des Gl\u00e4ubigers der Erf\u00fcllung des Gl\u00e4ubigers (bei einem Werkvertrag dem Abschluss des \u00dcbergabeverfahrens) vorausging;<\/p>\n<ul>\n<li>des Zeitpunktes, wann die Zahlungsaufforderung oder Rechnung des Gl\u00e4ubigers eingeht, nicht eindeutig festgestellt werden kann, oder<\/li>\n<li>wenn der Schuldner seine Zahlungspflicht erf\u00fcllen muss, ohne die Zahlungsaufforderung oder Rechnung abzuwarten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>L\u00e4ngere Zahlungsfrist von 60 Tagen<\/strong><\/p>\n<p>Bei einem Vertrag zwischen Unternehmen ist bis zum Nachweis des Gegenteils eine unter<\/p>\n<p>Verletzung des Gebots von Treu und Glauben einseitig und unbegr\u00fcndet zum Nachteil des<\/p>\n<p>Gl\u00e4ubigers abweichende Vertragsbedingung, die f\u00fcr die Begleichung der Geldschulden eine<\/p>\n<p>Frist von mehr als sechzig Tagen festlegt, als missbr\u00e4uchliche Klausel anzusehen.<\/p>\n<p>Im Falle eines mit einem nicht als Vergabebeh\u00f6rde angesehenen Unternehmen abgeschlossenen Vertrags der f\u00fcr die Begleichung der Geldschuldenverpflichteten Vergabebeh\u00f6rde kann eine f\u00fcr die Begleichung der Geldschulden abweichend von drei\u00dfig Tagen, unter Verletzung des Gebots von Treu und Glauben einseitig und unbegr\u00fcndet zum Nachteil des Gl\u00e4ubigers vereinbarte Frist, die nicht \u00fcber sechzig Tagen liegt, &#8211; als missbr\u00e4uchliche Klausel &#8211; vom Gl\u00e4ubiger angefochten werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Kalkulation des Verzugszinses in Vertr\u00e4gen zwischen Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p>Bei einem Vertrag zwischen Unternehmen ist der Satz der Verzugszinsen der um acht<\/p>\n<p>Prozentpunkte erh\u00f6hte Wert des am ersten Tag des vom Verzug betroffenen Kalenderhalbjahres g\u00fcltigen Leitzinses der Notenbank.<\/p>\n<p><strong>Beitreibungskostenpauschale<\/strong><\/p>\n<p>Wenn bei einem Vertrag zwischen einem Schuldner und einem Gl\u00e4ubiger der Schuldner bzw. die Vergabebeh\u00f6rde in Zahlungsverzug ger\u00e4t, muss der Schuldner bzw. die Vergabebeh\u00f6rde dem Gl\u00e4ubiger zur Deckung seiner mit der Beitreibung seiner Forderung verbundenen Kosten einen aufgrund des am Anfangstag der Zahlungspflicht von Verzugszinsen g\u00fcltigen amtlichen<\/p>\n<p>Devisenmittelkurses der Ungarischen Nationalbank vierzig Euroentsprechenden HUF bezahlen. Die Erf\u00fcllung dieser Verbindlichkeit befreit nicht von den sonstigen Rechtsfolgen des Verzugs. Was noch wichtig zu bemerken, dass eine Vertragsklausel, welche die Beitreibungskostenpauschale ausschlie\u00dft oder in einer H\u00f6he unter vierzig Euro festlegt, ist nichtig.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Vertragsstrafe<\/strong><\/p>\n<p>Die Vertragsstrafe ist ein solches Rechtsinstitut in dem ungarischem Zivilrecht, durch das der Gl\u00e4ubiger f\u00fcr den Fall einer versp\u00e4teten Zahlung des Schuldners versichert wird, eine bestimmte Geldsumme zu bekommen, wenn der Schuldner aus einem Grund den Vertrag verletzt, f\u00fcr den er verantwortlich ist. Er kann von der Pflicht zur Zahlung ausschlie\u00dflich nur dann befreien, falls er seine \u00a0Vertragsverletzung rechtfertigt. Der Schuldner kann von der Pflicht der Vertragsstrafe befreit wird, wenn er beweis, dass die Vertragsverletzung durch einen von ihm nicht \u00fcberpr\u00fcfbaren und unabwendbaren Umstand verursacht wurde, der bei der Vertragsschlie\u00dfung nicht voraussichtlich war.<\/p>\n<p>Wir halten es f\u00fcr sehr wichtig zu erw\u00e4hnen, dass, gem\u00e4\u00df \u00a7 186 Abs. 2 BGB, eine Vertragsstrafe schriftlich vereinbart werden soll, damit der Gl\u00e4ubiger die nicht oder nicht dem Vertrag entsprechende Erf\u00fcllung des Schuldners vor dem Gericht geltend machen kann.<\/p>\n<p>Ein weiterer Vorteil der Vertragsstrafe ist, dass die Zahlung der f\u00fcr den Fall eines Verzugs vereinbarten Vertragsstrafe von der Erf\u00fcllungspflicht nicht befreit. Das hei\u00dft, da die Vertragsstrafe sich im Rahmen der ungarischen zivilrechtlichen Regelungen wie ein Zins verhaltet, kann der Gl\u00e4ubiger sein Geld die Summe der Vertragsstrafe \u00fcbergreifend fordern, das der Pflicht des Schuldners ohne die versp\u00e4tete Erf\u00fcllung w\u00e4re. Also wenn er mit seiner vertraglichen Zahlung nicht in Verzug geraten h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Wenn wir \u00fcber den Anspruch einer Vertragsstrafe sprechen, f\u00e4llt uns die Frage selbstverst\u00e4ndlich ein, ob die konkrete Summe der Vertragsstrafe entweder schon im von den Parteien geschlossenen Vertrag festgesetzt werden sollte, oder den H\u00f6chstpreis und den Mindestpreis, deren Rahmen die Parteien eine Vereinbarung \u00fcber die Kosten der Vertragsstrafe anhand des Schadens schlie\u00dfen, festgestellt werden sollten. Gem\u00e4\u00df des Sinnes des BGBs muss der Gl\u00e4ubiger die Summe der Schaden nicht, nur seinen aus der versp\u00e4teten Begleichung der Geldschulden gestammten Nachteil beweisen. Der Anspruch der Vertragsstrafe trifft dann auch auf, wenn die unbezahlte Geldsumme weniger als die forderte Vertragsstrafe. Das hei\u00dft, dass dieser Fakt die Forderung der Vertragsstrafe nicht behindert. Die Vertragsstrafe kann aber ohne vertragliche Vereinbarung nicht h\u00f6her bestimmt werden, als die Summe der Vertragsstrafe.<\/p>\n<p>Anhand \u00a7 186 Abs. 4 BGB sind die Regeln der Verzugszinsen bei der f\u00fcr den Fall der versp\u00e4teten Begleichung von Geldschulden vereinbarten Vertragsstrafe anzuwenden. Das BGB bestimmt weiterhin die Beziehung zwischen der Vertragsstrafe und dem Zins, wenn es deklariert, dass die Vereinbarung von Zinsen f\u00fcr die Vertragsstrafe nichtig ist, aber der Schuldner muss f\u00fcr eine f\u00e4llig gewordene Vertragsstrafe Verzugszinsen zahlen. Unter dieser Satz versteht man den Zinsenanspruch auf Vertragsstrafe anhand der allgemeinen Regelungen, die die Berechtigung des Gl\u00e4ubigers ist.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem dass der Gl\u00e4ubiger durch die Vertragsstrafe versicherte M\u00f6glichkeit der Begleichung der Geldschulden versichert wird, kann eine h\u00f6here Summe als die Schadenskosten gefordert werden und lenkt dieses Rechtsinstitut die Aufmerksamkeit des Schuldners darauf, nicht in Verzug zu geraten<strong>.<\/strong><\/p>\n<p>Wir hatten die Absicht mit der Teilung dieser Kurzdarstellung, f\u00fcr alle einen \u00dcberblick \u00fcber die gef\u00e4hrlichen Folgen zu pr\u00e4sentieren. Hoffentlich gilt dieser Artikel f\u00fcr die Mehrheit unserer Leser als eine Vorbeugung. Unsere Erfahrung gibt ein trauriges Bild \u00fcber die heutige Schuldner-Gl\u00e4ubiger Beziehung. Wir besch\u00e4ftigen uns somit mit solchen Angelegenheiten, da wir wissen, welcher Weg f\u00fcr jeden einzigen Fall der zweckm\u00e4\u00dfigsten ist.<\/p>\n<p>Wir freuen uns von Ihnen zu h\u00f6ren! Unsere Verf\u00fcgbarkeit: Siehe oben an der Startseite unter dem Link <a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/kontakt\/\">Kontakt<\/a>. Lassen Sie, dass wir Ihnen die beste L\u00f6sung ausarbeiten k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Wirtschaftsleben kommt immer \u00f6fter die traurige Erfahrung von einer Zahlung, die nicht innerhalb der von den Parteien bestimmten Frist geleistet werden kann. Am meisten sind die Unternehmen in der Lage, dass sie weder Empf\u00e4nger noch Zahler sein kann. Dieser Verlauf verwirklicht einen Teufelskreis, wann jeder ein Schuldner ist. 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