






























































































































{"id":432,"date":"2017-03-21T18:04:59","date_gmt":"2017-03-21T18:04:59","guid":{"rendered":"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/?p=432"},"modified":"2017-03-21T18:04:59","modified_gmt":"2017-03-21T18:04:59","slug":"nachlassverfahren-erbrecht-in-ungarn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/?p=432","title":{"rendered":"Nachlassverfahren (Erbrecht) in Ungarn"},"content":{"rendered":"<p class=\"lead\">Ein Angeh\u00f6riger ums Leben kommt, ist eine Trag\u00f6die f\u00fcr seine Familienmitglieder. Sie m\u00fcssen nicht nur die Beerdigung ihrer Familienangeh\u00f6rigen organisieren, sondern sie m\u00fcssen sich um seine Verm\u00f6gensverteilung k\u00fcmmern. Die Familie ist ausschlie\u00dflich zu der Anmeldung des Todesfalles verpflichtet, da der zust\u00e4ndige Notar die Berechtigung besitzt, die notwendigen Unterlagen zuzurichten und dementsprechend diese Verm\u00f6gensverteilung durchzuf\u00fchren. Dieses Verfahren ist das sogenannte Nachlassverfahren.<\/p>\n<p><strong>Was soll man unter einem Nachlassverfahren verstehen?<\/strong><\/p>\n<p>Das Nachlassverfahren ist ein notarielles Verfahren, das in dem ungarischen Nachlassgesetz (Gesetz Nr. XXXVIII von 2010 \u00fcber das Nachlassverfahren) geregelt ist. Die Zielsetzung dieses Gesetzes ist es,  das durch den Tod verfolgte Nachlass\u00fcbergehen mit der Best\u00e4tigung der Betroffenen und ihrer Nachlassanteil zu sichern. Durch das Verfahren wird die verm\u00f6gensrechtliche Rechtsnachfolge des Erblassers bestimmt.<\/p>\n<p><strong>Der Verlauf eines Nachlassverfahrens<\/strong><\/p>\n<p>Im Laufe des Nachlassverfahrens stellt zuerst der Verwaltungsleiter der Gemeinde, der in dem f\u00fcr den Nachlass zust\u00e4ndigen B\u00fcrgermeisteramt zust\u00e4ndig ist, die zum Verlauf des Verfahrens erforderlichen Unterlagen fest. Nach dieser Vorbereitung wird die zusammengestellte Dokumentation dem zust\u00e4ndigen Notar zugesendet. Die Familienmitglieder und sonstige Personen, die im Nachlassverfahren betroffen sind, werden erst von dem Notar zum Verfahren eingeladen. Sie haben insoweit keine Pflicht. Der zust\u00e4ndige Notar wird nach dem letzten st\u00e4ndigen inl\u00e4ndischen Wohn- oder Aufenthaltsort des Erblassers bestimmt. Hatte er keinen inl\u00e4ndischen Wohn- oder Aufenthaltsort, soll die notarielle Zust\u00e4ndigkeit aufgrund seines Todesortes bestimmt werden. Ist der Erblasser im Ausland gestorben, hat die Zust\u00e4ndigkeit nach dem Befinden seines Nachlassverm\u00f6gens festgesetzt zu werden. Das hei\u00dft, dass der Notar, in dessen Amtsbezirk der Nachlass liegt, zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>Als die Unterlagen sich beim zust\u00e4ndigen Notar befindet und er stellt fest, dass alle Angaben zur Verf\u00fcgung stehen, setzt den Verhandlungstermin an und ladet die im Nachlassverfahren interessierten Personen an diesem Tag. Als f\u00fcr den Notar die Existenz eines von dem Erblasser erlassenen Testaments bekannt wird, sucht der Notar noch vor dem Anberaumen des Termins die Person, in deren Besitz es sich befindet, um die \u00dcbergabe der Unterlage an. Der Besitzer ist zur Zustellung des originalen Testaments gegen\u00fcber dem Notar verpflichtet.  Die Wartezeit zwischen dem Tod und dem Verfahren betr\u00e4gt im Allgemeinen keine lange Zeit, als die Nachlassverhandlung nach dem o.b. Gesetz  in zwei Monaten nach dem Empfang der Unterlagen erfolgt werden soll.<\/p>\n<p>Im Laufe des Verfahrens besteht dem Notar die Aufgabe, die Anwesenden zu best\u00e4tigen und den Ausl\u00f6sungsgrund der Abwesenheit in der Einladung zu suchen. Die Nachschau ist n\u00f6tig, da im Fall einer nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ladung der beteiligten Personen, die am Nachlassverfahren aus diesem Grund nicht erscheinen k\u00f6nnten, hat der Notar einen neuen Verhandlungstermin anzuberaumen. Trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer Ladung wird aber die Verhandlung durchgef\u00fchrt. Wichtig zu erw\u00e4hnen, dass die Anwesenheit ist entweder pers\u00f6nlich oder durch Vertretung passieren kann.<br \/>\nIn der Verhandlung stellt der Notar erst der zur Nachlass\u00fcbergabe erforderliche Erkl\u00e4rung und den Tatbestand fest, beziehungsweise liest den Testamentsinhalt vor, als der Erblasser einen noch in seinem Leben f\u00fcr seinen Todesfall erlassen hat. Die Erkl\u00e4rung und der Tatbestand k\u00f6nnen hierdurch nach den Bemerkungen der Beteiligten korrigiert oder erg\u00e4nzt werden. Es ist wissenswert, dass die Lieferung der Unterlagen ist die Pflicht der Familienmitglieder. Der Notar kann nur die Beteiligten zur Zustellung weitere Urkunden aufrufen oder er kann die Beh\u00f6rden bzw. Gerichte um Schicken Angaben und Unterlagen ansuchen. Was f\u00fcr die Erben meistens nicht bekannt ist, dass der Erbe an die Annahme seines Nachlasses nicht gezwungen ist. Der Erbe kann sich vor dem Notar auf seinen Nachlass verzichten beziehungsweise in ganzem oder teilweise seinen Nachlass einem anderen Erbe oder einem Nachlassgl\u00e4ubiger \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Das Nachlassverfahren ist nicht kostenlos, aber diese Summe ist im Vergleich zu einem streitigen Verfahren vor dem Gericht gemindert. Die Kosten des Nachlassverfahrens bestehen aus der dem Notar gem\u00e4\u00df Notarkostenordnung zustehende Geb\u00fchr. Diese Verfahrenskosten hat der Erbe zu tragen. Die Erben haften f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Zahlung gesamtschuldnerisch.<\/p>\n<p><strong>Notarbeschluss<\/strong><\/p>\n<p>Als Abschluss der Nachlassverhandlung fasst der Notar einen Beschluss \u00fcber den Nachlass. Dieses notarielle Verfahren besitzt die gleiche rechtliche Wirkung, wie ein Urteil vor dem Gericht. Wenn die Beteiligten mit dem Beschluss unzufrieden sind, k\u00f6nnen sie Berufung gegen den Nachlassbeschluss bei dem Gerichtshof einlegen. Der Gerichtshof ist die zweite Instanz gegen den Notarbeschluss.<\/p>\n<p>In Ungarn wickelt der Notar das Nachlassverfahren ab. Obwohl ein gerichtlicher Weg als zweite Instanz f\u00fcr die Erben w\u00e4hlbar ist, ist das nicht streitige Verfahren (Nachlassverfahren) aus finanzieller Sicht vorteilhaftiger und g\u00fcnstiger. Es gibt solcher Nachlass, dessen Erledigung komplizierter ist. Damit dieses Verfahren erst nicht durch eine gerichtliche Verhandlung erledigt wird, ist es empfehlenswert, eine anwaltliche Hilfe am Anfang des Verfahrens in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen bez\u00fcglich eines ungarischen Nachlassverfahrens?<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/kontakt\/\">dr. Dobos Istv\u00e1n Rechtsanwalt<\/a><br \/>\n+36 30 3088151<br \/>\ndobos@doboslegal.eu<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Angeh\u00f6riger ums Leben kommt, ist eine Trag\u00f6die f\u00fcr seine Familienmitglieder. Sie m\u00fcssen nicht nur die Beerdigung ihrer Familienangeh\u00f6rigen organisieren, sondern sie m\u00fcssen sich um seine Verm\u00f6gensverteilung k\u00fcmmern. Die Familie ist ausschlie\u00dflich zu der Anmeldung des Todesfalles verpflichtet, da der zust\u00e4ndige Notar die Berechtigung besitzt, die notwendigen Unterlagen zuzurichten und dementsprechend diese Verm\u00f6gensverteilung durchzuf\u00fchren. Dieses Verfahren ist das sogenannte Nachlassverfahren. Was soll man unter einem Nachlassverfahren verstehen? Das Nachlassverfahren ist&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":433,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[22,18,9],"class_list":["post-432","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-publikationen","tag-nachlassverfahren","tag-rechtsanwalt-in-ungarn","tag-ungarn"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/432","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=432"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/432\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":434,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/432\/revisions\/434"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/433"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=432"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=432"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=432"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}