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M\u00e4rz 2014 in Kraft getreten, und enth\u00e4lt die grundlegenden und verbindlichen Regeln f\u00fcr alle wirtschaftlichen Einheiten.<\/p>\n<p>Das Gesetz V von 2006 \u00fcber die \u00d6ffentlichkeit der Firmen, das handelsgerichtliche Verfahren und \u00fcber die freiwillige Liquidation (Firmengesetz) gibt eine sinnvolle und flexible rechtliche Regelung.<br \/>\nNach den bestehenden Gesetzen ist keine besondere Genehmigung erforderlich, um ein Handelsunternehmen in Ungarn einzurichten. Unternehmen k\u00f6nnen von nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen \u2013sowohl von Ungarn als auch von Ausl\u00e4ndern &#8211; gegr\u00fcndet werden. Eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung kann auch von einer einzelnen Person gegr\u00fcndet werden.<br \/>\nDas B\u00fcrgerliche Gesetzbuch bestimmt f\u00fcnf verschiedenen Gesellschaftsformen, die f\u00fcr Investoren als Grundlage dienen k\u00f6nnen, um ihre Handelst\u00e4tigkeit in Ungarn durchzuf\u00fchren. Alle diese Formen k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich gegr\u00fcndet werden und k\u00f6nnen von ausl\u00e4ndischen Eigent\u00fcmern und Management betrieben werden:<br \/>\n&#8211; Offene Handelsgesellschaft (Kkt.)<br \/>\n&#8211; Kommanditgesellschaft (Bt.)<br \/>\n&#8211; Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (Kft.)<br \/>\n&#8211; Aktiengesellschaft, die privat (zrt.) oder \u00f6ffentlich (Nyrt.) gegr\u00fcndet werden kann. <\/p>\n<p>Unternehmen, die ordnungsgem\u00e4\u00df gebildet und nach ungarischem Recht registriert sind, sind berechtigt Verpflichtungen zu \u00fcbernehmen und Rechte im eigenen Namen zu erwerben (das hei\u00dft, sie haben das Recht, Eigentum zu erwerben, Vertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen, eine Klageschrift einzureichen und sind auch verklagbar). In der Regel k\u00f6nnen Unternehmen jede Aktivit\u00e4ten frei verfolgen; jedoch das Treiben bestimmter T\u00e4tigkeiten bedarf einer Lizenz der zust\u00e4ndigen ungarischen Beh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnder eines Unternehmens m\u00fcssen zuerst das Gr\u00fcndungsdokument des Unternehmens unterzeichnen, danach muss das Dokument von einem Rechtsanwalt (wer Mitglied der ungarischen Anwaltskammer ist) gegenzeichnet und zum zust\u00e4ndigen Gericht eingereicht werden. Das Unternehmen wird von dem Beschluss des Gerichts \u00fcber die Eigentragung gegr\u00fcndet. Die grundlegende Daten und innere Regelungen des Unternehmens sind in seinem Gr\u00fcndungsdokument, das hei\u00dft (i) in dem Gesellschaftsvertrag, (ii) in der Stiftungsurkunde, oder (iii) in der Satzung festgelegt.<\/p>\n<p><strong>Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Angaben enthalten:<\/strong><\/p>\n<p>&#8211; Name der Firma;<br \/>\n&#8211; Standort der Zentrale;<br \/>\n&#8211; Eine Liste \u00fcber die Mitglieder der Gesellschaft, mit ihren jeweiligen Adressen, Geburtsdatum, pers\u00f6nliche Steuernummer und die M\u00e4dchennamen ihrer M\u00fctter;<br \/>\n&#8211; Die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Unternehmens (bestimmte T\u00e4tigkeiten bed\u00fcrfen besonderer beh\u00f6rdlichen Genehmigungen);<br \/>\n&#8211; Die H\u00f6he des Eigenkapitals, das Verfahren und das Datum ihrer Verf\u00fcgbarkeit;<br \/>\n&#8211; Darstellung des Unternehmens, die Methode der im Namen des Unternehmens erfolgende Unterzeichnung;<br \/>\n&#8211; Namen, Adressen, Geburtsorte und die pers\u00f6nliche Steuernummer des Beamten des Unternehmens sowie die M\u00e4dchennamen ihrer M\u00fctter;<br \/>\n&#8211; Die Dauer der T\u00e4tigkeit Gesellschaft, im Falle von einem bestimmten Zeitraum;<br \/>\n&#8211; Alle anderen Informationen \u00fcber die jeweiligen Gesellschaftsform, die von dem Gesetz erfordert werden.<\/p>\n<p><strong>Unternehmensrecht<\/strong><\/p>\n<p>Das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch bestimmt f\u00fcnf verschiedenen Gesellschaftsformen, die f\u00fcr Investoren als Grundlage dienen k\u00f6nnen, um ihre Handelst\u00e4tigkeit in Ungarn durchzuf\u00fchren. Alle diese Formen k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich gegr\u00fcndet werden und k\u00f6nnen von ausl\u00e4ndischen Eigent\u00fcmern und Management betrieben werden:<br \/>\n&#8211; Offene Handelsgesellschaft (Kkt.)<br \/>\n&#8211; Kommanditgesellschaft (Bt.)<br \/>\n&#8211; Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (Kft.)<br \/>\n&#8211; Aktiengesellschaft (Rt.)<br \/>\nOffene Handelsgesellschaft<br \/>\nIn einer offenen Handelsgesellschaft sind die Verbindlichkeiten der Gesellschafter allgemein und unbegrenzt f\u00fcr die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Keine anf\u00e4ngliche Mindestkapitalanforderung ist gesetzlich festgelegt und die Gesellschafter sind nicht zur pers\u00f6nlichen Teilnahme an der T\u00e4tigkeit der Gesellschaft verpflichtet. Laut des Gesetzes ist jedes Mitglied berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anders sagt. Die OHG muss mindestens \u00fcber zwei Gesellschafter verf\u00fcgen. Einzelne Personen k\u00f6nnen auch Gesellschafter werden, jedoch minderj\u00e4hrige Personen und Personen, die bereits eine gesamtschuldnerische Haftung in einem anderen Unternehmen tragen, sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Kommanditgesellschaft (Bt.)<\/strong><\/p>\n<p>Eine Kommanditgesellschaft muss mindestens \u00fcber zwei Gesellschafter verf\u00fcgen, von denen zumindest einer, der Komplement\u00e4r unbegrenzte Haftung tr\u00e4gt. Die anderen Gesellschafter sind die Kommanditisten, ihre Haftung beschr\u00e4nkt sich auf die H\u00f6he ihrer Kapitaleinlage. Nur die Komplement\u00e4re k\u00f6nnen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer werden und die Gesellschaft gegen dritten Personen vertreten. Die Gewinnaussch\u00fcttung ist in der Regel proportional mit dem Beitrag zu dem Kapital, aber die Gesellschafter k\u00f6nnen auch anders vereinbaren. Es ist aber vom Gesetz verboten, einen Gesellschafter aus der Gewinne auszuschlie\u00dfen. Kein Mindestkapital ist erforderlich, um eine Kommanditgesellschaft zu gr\u00fcnden und zu betreiben.<\/p>\n<p><strong>Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (Kft.)<\/strong><\/p>\n<p>Eine Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung kann mit einem Mindeststammkapital von HUF 3.000.000, &#8211;  gegr\u00fcndet werden, das von den Gr\u00fcndern zur Verf\u00fcgung der Gesellschaft gestellt werden muss und vielleicht besteht nur aus einem Gesellschafter (eine Einmann-GmbH). Die Haftung der Gesellschafter beschr\u00e4nkt sich auf die Bereitstellung des Anfangskapitals der Gesellschaft (und auf andere Beitr\u00e4ge, wenn diese von dem Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben wurden). In der Regel sind die Mitglieder f\u00fcr die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf keine andere Weise verantwortlich. Die Mitglieder der Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung k\u00f6nnen nicht durch \u00f6ffentliche Angebote rekrutiert werden. Die Rechte der Mitglieder und deren Titel auf das Verm\u00f6gen der Gesellschaft werden durch Quoten in der Gesellschaft vertreten. Wertpapiere d\u00fcrfen in Bezug auf die Kontingente nicht erteilt werden, die k\u00f6nnen (i) ordentliche Quoten (Quoten f\u00fcr gleiche Mitgliedschaftsrechte) oder alternativ (ii) bevorzugt Quoten (nur dann, wenn die Statuten des Unternehmen dies vorsehen) sein, die ihre Inhaber zum Beispiel auf Dividendenvorzug berechtigen.<br \/>\nDie Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung ist die beliebteste Form des Betriebs von Unternehmen in Ungarn. <\/p>\n<p><strong>Aktiengesellschaften (Rt.)<\/strong><\/p>\n<p>Dies ist die am strengsten geregelte Gesellschaftsform, die \u00c4hnlichkeit mit der deutschen AG oder dem englischen Plc zeigt. Die Aktiengesellschaft ist besonders f\u00fcr gro\u00dfe Gesch\u00e4ftseinheiten mit mehreren Investoren geeignet, aber es ist auch m\u00f6glich, ein solches Unternehmen als Einmann-AG zu gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Es gibt zwei Arten von Aktiengesellschaften: (i) geschlossene und (ii) \u00f6ffentliche AG. Eine Aktiengesellschaft kann durch eine Privatplatzierung (die Aktien werden nur zu den Gr\u00fcndern angeboten) oder durch ein \u00f6ffentliches Angebot (die Aktien werden der \u00d6ffentlichkeit angeboten) gegr\u00fcndet werden. Die Differenz muss als &#8222;Zrt&#8220; (privat) oder &#8222;Nyrt&#8220; (\u00f6ffentlich) in den Namen des Unternehmens angegeben werden.<\/p>\n<p>Eine Geschlossene AG kann mit einem Anfangskapital von HUF 5.000.000,- gegr\u00fcndet. Das Minimum des Stammkapitals einer \u00f6ffentlichen Aktiengesellschaft betr\u00e4gt HUF 20.000.000 ist. Die Haftung der Mitglieder beschr\u00e4nkt sich auf die Bereitstellung des Nennwerts oder Ausgabewerts der Aktien.<br \/>\nAktien sind Wertpapiere, die die Rechte der Gesellschafter in der Gesellschaft verk\u00f6rpern. Nur Geschlossene AG-s k\u00f6nnen gedruckte Aktienzertifikate herausgeben, die \u00d6ffentliche Aktiengesellschaften k\u00f6nnen nur dematerialisierte Aktien herausgeben (registriert auf dem Konto der Aktion\u00e4re, die von einem Finanzinstitut gef\u00fchrt werden).<br \/>\nAnteile k\u00f6nnen (i) Stammaktien, (ii) Belegschaftsaktien, (iii) zinstragenden Aktien, (iv) r\u00fcckzahlbare Aktien oder (v) Vorzugsaktien sein, die die folgenden Untergruppen haben:<\/p>\n<p>&#8211; Dividendenvorzugsaktien;<br \/>\n&#8211; Pr\u00e4ferenz bez\u00fcglich des Verh\u00e4ltnisses der Liquidation;<br \/>\n&#8211; Pr\u00e4ferenz bez\u00fcglich der Stimmrechte;<br \/>\n&#8211; (Nur im Fall von geschlossenen AG-s) Pr\u00e4ferenz bez\u00fcglich der Ernennung von leitenden Angestellten oder Mitgliedern des Aufsichtsrats;<br \/>\n&#8211; (Nur im Fall von geschlossenen AG-s) Aktien, die Vorkaufsrechte gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Haben Sie irgendwelche Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensrecht in Ungarn, steht <a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/kontakt\/\">unsere Kanzlei<\/a> gerne zu ihrer Verf\u00fcgung!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um das nationale Recht mit den entsprechenden EU-Verordnungen zu harmonisieren sowie eine moderne und umfassende Regelung von Gesch\u00e4ftseinheiten zu etablieren, implementierte Ungarn wesentliche \u00c4nderungen an seinem Gesellschaftsrecht im Jahr 2013. 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