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LIII von 1994 verankert, aber es kann nicht vergessen werden, dass Ungarn auch ein EU-Mitgliedstaat ist, deshalb ist die Vollstreckung von rechtskr\u00e4ftigen Urteilen anderer EU-Mitgliedstaaten viel leichter in Ungarn, als in einem dritten Staat.<\/p>\n<p> Nat\u00fcrlich gibt es aber auch die M\u00f6glichkeit, die Forderungen au\u00dfergerichtlich beizutreiben. Im Folgenden werden die wichtigsten Informationen \u00fcber die Beitreibung von Forderungen in Ungarn zusammengefasst. <\/p>\n<p><strong>1. Aufforderung und Anregung eines Mahnverfahrens<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle einer \u00fcberf\u00e4lligen Forderung tritt als erster Schritt meistens einen Aufforderungsbrief ein, die von dem Rechtsvertreter des Gl\u00e4ubigers den Schuldner zugesendet wird und in dem der Schuldner aufgefordert wird, ihrer Schuld nachzukommen. Bleibt der Brief ohne Ergebnis, dann ist es zweckvoll, ein Mahnverfahren gegen\u00fcber des Schuldners anzuregen. Ein Mahnverfahren ist in meisten F\u00e4llen viel leichter, schneller und billiger als ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren. In Ungarn haben nur die Notare die Befugnis, ein Mahnverfahren durchzuf\u00fchren, aber alle Notare sind zust\u00e4ndig daf\u00fcr. Der Schuldner kann innerhalb von 15 Tagen nach der Zustellung einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzureichen. Im Falle von Einreichung eines Widerspruchs tritt ein Prozessverfahren ein, in einem anderen Fall erlangt die Zahlungsbefehlt Rechtskraft. Ein rechtskr\u00e4ftiger Mahnbescheid hat dieselbe Wirkung, wie ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil des Gerichts, also es ist unmittelbar vollstreckbar.<\/p>\n<p><strong>2. Gerichtliches Vollstreckungsverfahren <\/strong><\/p>\n<p>Wenn der Schuldner anhand des rechtskr\u00e4ftigen Urteils oder des rechtskr\u00e4ftigen Mahnbescheids ihre Schuld innerhalb der Zahlungsfrist nicht geleistet, dann folgt den Gerichtsprozess ein Vollstreckungsverfahren. Aufgrund des Urteils kann der Gl\u00e4ubiger bei dem Gericht die Ausstellung eines Vollstreckungsblatts oder die Anleitung einer Vollstreckungsklausel auf dem Urteil beantragen. Die Durchf\u00fchrung der Zwangsvollstreckung besteht aus den folgenden Schritten:<br \/>\na)\tdie Pf\u00e4ndung des Arbeitslohns,<br \/>\nb)\tZwangsvollstreckung in die Summe, die von einem Zahlungsdienstleister behandelt wird,<br \/>\nc)\tZwangsvollstreckung in das bewegliche Verm\u00f6gen, und zuletzt<br \/>\nd)\tZwangsvollstreckung in das unbewegliche Verm\u00f6gen.<br \/>\nEine Immobilie kann nur in dem Fall beschlaggenommen und versteigert werden, wenn die Forderung aufgrund der vorherigen Schritte der Zwangsvollstreckung nicht v\u00f6llig ausgeglichen wurde. <\/p>\n<p>3. Vollstreckung eines rechtkr\u00e4ftiges Urteils eines anderen EU-Staates<\/p>\n<p>F\u00fcr die Vollstreckung eines rechtskr\u00e4ftigen Urteils in einem EU-Mitgliedstaat sind die Vorschriften der Verordnung Nr. 805\/2004 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einf\u00fchrung eines europ\u00e4ischen Vollstreckungstitels f\u00fcr unbestrittene Forderungen ma\u00dfgebend. Der Europ\u00e4ische Vollstreckungstitel ist eine Best\u00e4tigung, die sicherstellt, dass die gerichtlichen Vergleichen und Urkunden \u00fcber unbestrittene Forderungen in einem anderen Mitgliedstaat ohne Zwischenverfahren automatisch anerkannt und vollstreckt werden. Gem\u00e4\u00df Artikel 20. der Verordnung gilt f\u00fcr das Vollstreckungsverfahren das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats. Eine als Europ\u00e4ischer Vollstreckungstitel best\u00e4tigte Entscheidung wird unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie eine im Vollstreckungsmitgliedstaat ergangene Entscheidung.<br \/>\nEs bedeutet, dass aufgrund der Best\u00e4tigung als Europ\u00e4ischer Vollstreckungstitel bei dem zust\u00e4ndigen ungarischen Gericht die Ausstellung eines Vollstreckungsblattes beantragt werden kann und danach l\u00e4uft das Verfahren aufgrund der ungarischen Vollstreckungsregeln.<\/p>\n<p>Haben Sie irgendwelche Forderung, die in Ungarn vollgestreckt werden soll oder haben Sie weitere Fragen zum Thema, <a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/kontakt\/\">steht unsere Kanzlei gerne zu ihrer Verf\u00fcgung<\/a>!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Regel des gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens in Ungarn sind im Gesetz Nr. 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