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Drohung einer Insolvenz<\/strong><\/p>\n<p>Das Eintreten einer Lage, in der eine Insolvenz drohte, ist der Zeitpunkt, von dem an die Leiter der Wirtschaftsorganisation voraussahen oder real voraussehen konnten, dass die Wirtschaftsorganisation nicht in der Lage sein wird, die ihr gegen\u00fcber bestehenden Forderungen bei F\u00e4lligkeit zu befriedigen. Die Rechtsnorm vermutet die Verletzung der Interessen der Gl\u00e4ubiger in dem Fall, wenn der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer vor dem Zeitpunkt des Konkursbeginns seine Pflicht zur Hinterlegung und Ver\u00f6ffentlichung des Jahresabschlusses des Schuldners nicht nachgekommen ist oder seine Pflicht zur Abschlusserstellung oder zur \u00dcbergabe der Schriftst\u00fccke und des Verm\u00f6gens oderseine Auskunftspflicht nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p><strong>II. Haftung gegen dritte Personen<\/strong><\/p>\n<p>Die Hintergrundregeln des Gesetzes \u00fcber das Insolvenzverfahren sind im BGB von Ungarn verankert. Laut des BGB-s ist die Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers gegen dritte Personen subjektiv. Falls die Gesellschaft ohne Rechtsnachfolger aufgel\u00f6st wird, k\u00f6nnen die Gl\u00e4ubiger in H\u00f6he ihrer unbefriedigten Forderungen Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nach den Regeln der Haftung f\u00fcr au\u00dferhalb eines Vertrags verursachte Sch\u00e4den geltend machen, wenn der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nach dem Eintreten der mit einer Insolvenz der Gesellschaft drohenden Lage die Gl\u00e4ubigerinteressen nicht ber\u00fccksichtigt hat. Diese Bestimmung darf bei einer Aufl\u00f6sung durch Liquidation nicht angewendet werden.<\/p>\n<p><strong>III. Verh\u00e4ltnis des ungarischen BGB und Insolvenzverfahrens<\/strong><\/p>\n<p>Leider weder das Gesetz \u00fcber das Insolvenzverfahren, noch das BGB sagt nichts \u00fcber das Verh\u00e4ltnis dieser zwei Regelungssystemen, so gibt es keine Rechtsnorm dar\u00fcber, ob nach der Festlegung der Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine andere Klage gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers aufgrund der Vorschriften des BGB-s von einem anderen Gl\u00e4ubiger eingereicht werden kann.<\/p>\n<p>Hinsichtlich aber darauf, dass das Gesetz \u00fcber das Insolvenzverfahren solche spezielle Bedingungen enth\u00e4lt, die vom BGB nicht geregelt sind, (z.B. Verringerung des Verm\u00f6gens), k\u00f6nnen wir begr\u00fcndet daran denken, dass in diesem Fall das Gesetz \u00fcber das Insolvenzverfahren die spezielle Regel ist. Also die Regeln des Gesetzes \u00fcber das Insolvenzverfahren k\u00f6nnen nur dann angewendet werden, wenn ein Konkursverfahren gegen die Gesellschaft anh\u00e4ngig ist, in anderen F\u00e4llen finden die Vorschriften des BGB-s entsprechende Anwendung. <\/p>\n<p>Diese Regeln \u00fcber die Haftung spielen aber keine Rolle nach dem Beginn des Konkursverfahrens, denn die Gl\u00e4ubiger m\u00fcssen ihre Anspr\u00fcche w\u00e4hrend des Verfahrens anmelden und w\u00e4hrend des Verfahrens die Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers nur aufgrund des Gesetzes \u00fcber das Insolvenzverfahren festgelegt werden kann. Man kann keine solche Situation vorgestellen, wenn der Gl\u00e4ubiger seinen Anspruch in dem Konkursverfahren nicht anmeldet, statt reicht er eine Klage gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer aufgrund des BGB-s ein. <\/p>\n<p>Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Wirtschaftsrecht, Zivilrecht oder mit der Beitreibung von Forderungen haben, kontaktieren Sie uns durch den \u201e<a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/kontakt\/\">Kontakt<\/a>\u201d Men\u00fcpunkt unserer Webseite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Laut der Vorschriften des Gesetzes \u00fcber das Insolvenzverfahren kann der Gl\u00e4ubiger w\u00e4hrend des Konkursverfahrens mit einer Klage beantragen, das Gericht feststellen zu lassen, dass die Personen, die in den drei Jahren vor dem Zeitpunkt des Konkursbeginns Leiter der Wirtschaftsorganisation waren, nach dem Eintreten einer Lage, in der eine Insolvenz drohte, ihre Aufgaben bei der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung nicht unter Ber\u00fccksichtigung der Priorit\u00e4t der Gl\u00e4ubigerinteressen versehen haben, und dass dadurch das Verm\u00f6gen der&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":394,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[14,13,18,10,9,19],"class_list":["post-393","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-publikationen","tag-betreibung-von-forderungen","tag-forderung","tag-rechtsanwalt-in-ungarn","tag-ungarische-firmen","tag-ungarn","tag-wirtschaftsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/393","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=393"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/393\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":395,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/393\/revisions\/395"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/394"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=393"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=393"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltinungarn.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=393"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}