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Die oben genannten Gerichte funktionieren als ordentliche Gerichte, sie k\u00f6nnen also ihre Aufgaben der Rechtspflege sowohl in zivilrechtlichen, als auch in strafrechtlichen Angelegenheiten aus\u00fcben. Die bestimmten Gerichte teilen sich f\u00fcr besondere Gruppen und Kollegien, die direkt f\u00fcr Straf- oder Zivilsachen zust\u00e4ndig sind. Die erste Instanz bilden die Kreisgerichte \u2013 und in bestimmten Sachen oder \u00fcber einen bestimmten Prozesswert \u2013 die Gerichtsh\u00f6fe. Die Tafelgerichten und die Kurie funktionieren als Berufungs- und Revisionsinstanzen.<br \/>\nDie einzige Gruppe der Sondergerichte bilden in Ungarn die Verwaltungs- und Arbeitsgerichte.<br \/>\nIm Folgenden werden das Verlauf und die wichtigsten Verfahrensregeln einer Zivilprozess dargestellt. <\/p>\n<p><strong>I. Verlauf der Zivilprozess<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Klageschrift<\/strong><\/p>\n<p>Das Verlauf des Zivilprozesses in Ungarn ist im Gesetz Nr. III von 1952 (im Weiteren: ZPO) geregelt. Laut des Gesetzes ist der Prozess mit der Klageschrift einzuleiten. Das Gericht untersucht die Klageschrift sofort und leitet die notwendigen Ma\u00dfnahmen ein. Das Gericht sorgt sp\u00e4testens innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach dem Eingang der Klageschrift beim Gericht f\u00fcr das Ansetzen eines Verhandlungstermins, zu dem es die Parteien vorl\u00e4dt. Es ist gut zu wissen, dass die meisten Verfahren nicht w\u00e4hrend einer Verhandlung beendet werden k\u00f6nnen, in meisten F\u00e4llen dauert die Beweisungsprozess l\u00e4nger. <\/p>\n<p><strong>2. Die wichtigsten verfahrensrechtlichen Rechtsinstitutionen w\u00e4hrend einer Zivilprozess: Klagebeantwortung, Klage\u00e4nderung, Widerklage<\/strong><\/p>\n<p>In Ungarn wird das Zivilverfahren von den Parteien beherrscht, deshalb haben sowohl der Kl\u00e4ger, als auch der Beklagte mehrere verfahrensrechtlichen M\u00f6glichkeiten im Zusammenhang mit der Klage. Die wichtigsten davon sind werden unten dargestellt.<br \/>\nZu Beginn der ersten Verhandlung wird die Klageschrift verlesen, danach gibt der Kl\u00e4ger eine Erkl\u00e4rung dazu ab, ob er seine Klage unver\u00e4ndert aufrechterh\u00e4lt oder diese \u00e4ndert. Nach der Erkl\u00e4rung des Kl\u00e4gers bringt der Beklagte seinen Gegenantrag ein, der entweder auf die Einstellung des Prozesses gerichtet ist oder eine sachbezogene Verteidigung bzw. eine Gegenforderung gegen\u00fcber dem Klageantrag des Kl\u00e4gers enth\u00e4lt.<br \/>\nDer Kl\u00e4ger kann seine Klage bis zum Abschluss der Verhandlung vor der Urteilsverk\u00fcndung erster Instanz jederzeit \u00e4ndern, wenn das mit der ge\u00e4nderten Klage geltend gemachte Recht Im Zusammenhang mit der urspr\u00fcnglichen Klage auftaucht.<br \/>\nBis zum Abschluss der Verhandlung vor der Urteilsverk\u00fcndung erster Instanz kann der Beklagte gegen den Kl\u00e4ger eine Widerklage erheben, aber auch nur dann, wenn das als solches geltend zu machen beabsichtigte Recht mit der Klage im Zusammenhang steht.<\/p>\n<p><strong>3. Beweisf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>Die zur Entscheidung des Prozesses notwendigen Fakten muss im Allgemeinen die Partei nachweisen, in deren Interesse es steht, dass das Gericht diese als wahr ansieht. Beweismittel sind insbesondere Zeugenaussagen, Sachverst\u00e4ndigengutachten, Augenscheine, Dokumente und sonstige Sachbeweise. Das Gericht bewertet die Beweise in ihrer Gesamtheit und entscheidet nach seiner \u00dcberzeugung, er wird bei der Bewertung von Rechtsnormen oder von der Klage nicht beschr\u00e4nkt. <\/p>\n<p><strong>II. Kosten des Verfahrens<\/strong><\/p>\n<p>Anhand der ungarischen ZPO Prozesskosten sind alle die Kosten, die in Verbindung mit der zweckm\u00e4\u00dfigen und redlichen Prozessf\u00fchrung der Parteien sowohl vor Gericht als auch au\u00dferhalb des Gerichts aufgetreten sind. Zu den Prozesskosten sind auch die Barauslagen und das Honorar des die Partei vertretenden Rechtsanwalts, Rechtsberaters bzw. Patentanwalts hinzuzurechnen.<br \/>\nDas Gericht entscheidet \u00fcber das Tragen der Prozesskosten im Urteil, zur Zahlung der Kosten der obsiegenden Partei ist die unterliegende Partei zu verpflichten. Die mit dem Beweisverfahren einhergehenden Kosten sind von der beweisf\u00fchrenden Partei vorzustrecken.<br \/>\nF\u00fcr das Verfahren des Zivilgerichtes muss die anregende Partei bei der Einleitung des Verfahrens eine bestimmte Geb\u00fchr entrichten. Die Bemessungsgrundlage der Geb\u00fchr bildet der Wert des Prozessgegenstandes. Die Geb\u00fchr betr\u00e4gt in einem Prozessverfahren sechs Prozent, doch mindestens f\u00fcnfzehntausend Forint und h\u00f6chstens eine Million f\u00fcnfhunderttausend Forint.<\/p>\n<p><strong>III. Rechtsmittel in dem Zivilprozess<\/strong><\/p>\n<p>In der ungarischen Zivilprozess stehen den Parteien sowohl ordentliche, als auch au\u00dferordentliche Rechtsmittel zu Verf\u00fcgung. Ordentliches Rechtsmittel ist die Berufung, weil sie nur gegen solchen Urteile eingelegt werden kann, die noch nicht rechtskr\u00e4ftig sind.<br \/>\nGegen ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil ist die Wiederaufnahme des Verfahrens zul\u00e4ssig, zum Beispiel dann, wenn sich die Partei auf einen solchen Sachverhalt oder Beweis beruft, den das Gericht im Prozess nicht entschieden hat-<br \/>\nAuf Grund einer Rechtsverletzung k\u00f6nnen die Parteien bei der Kurie die Revision des rechtskr\u00e4ftigen Urteils beantragen.<\/p>\n<p><strong>IV. Vollstreckung des rechtskr\u00e4ftigen Urteils<\/strong><\/p>\n<p>Der Gericht ist an der Klage (Widerklage) gebunden, deshalb darf sich das Urteil nicht \u00fcber den Klageantrag bzw. den Gegenantrag hinaus erstrecken.<br \/>\nZur Erf\u00fcllung einer im Beschluss festgelegten Pflicht ist in der Regel eine Frist von f\u00fcnfzehn Tagen zu setzen. Wenn die unterliegende Partei die im Urteil bezeichneten Verpflichtung nicht erf\u00fcllt, kann die obsiegende Partei das Verlauf eines Vollstreckungsverfahrens beantragen.  <\/p>\n<p>Unsere Anwaltskanzlei ist bereit, Ihre Vertr\u00e4ge auszufertigen, juristische Beratung zu leisten und Ihre Forderungen beizutreiben. Bitte kontaktieren Sie uns durch den \u201e<a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/kontakt\/\">Kontakt<\/a>\u201d Men\u00fcpunkt unserer Webseite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen der Justizreform wurde das System der Gerichte in Ungarn mit Wirkung vom 1. Januar 2012 von der ungarischen Regierung umgestaltet. Zurzeit verf\u00fcgt Ungarn \u00fcber ein vierstufiges Gerichtssystem. Das bedeutet, dass die Rechtssprechung a) von der Kurie, b) von den Tafelgerichten, c) von den Gerichtsh\u00f6fen, und d) von der Kreisgerichten ausge\u00fcbt wird. 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