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In den meisten F\u00e4llen ist es vielmehr einfacher und kostenwirksamer, wenn wir es versuchen, unsere Forderungen im Rahmen eines Strafverfahrens geltend zu machen. Das Mittel dazu ist die Eintreibung des zivilrechtlichen Anspruchs, damit wir eine gute Chance haben, ein sehr langes und teures Verfahren zu vermeiden.<\/p>\n<p><strong>I. Der Begriff des zivilrechtlichen Anspruchs<\/strong><\/p>\n<p>Wenn wir \u00fcber die Geltendmachung eines Anspruchs sprechen, meistens f\u00e4llt uns ein klassischer Zivilprozess oder \u2013 wenn wir an die Geltendmachung des Strafanspruchs des Staates denken &#8211; ein Strafverfahren ein. Es gibt aber ein spezielles Verfahren, das \u00fcber die Eigenschaften beider Rechtsgebiete verf\u00fcgt. Dieses Rechtsinstitut ist das Adh\u00e4sionsverfahren, also die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs in dem Strafverfahren durch der Beleidigte. Anhand des Gesetzes Nr. XIX. von 1998 \u00fcber das Strafverfahren (im Weiteren: \u201eStPO\u201d) hat die Betreibung von Forderungen im Strafverfahren drei wichtige Voraussetzungen, die gleichzeitig bestehen m\u00fcssen: nur der Beleidigte kann nur gegen den Angeklagten und nur solcher Anspruch geltend machen, der infolge des zum Gegenstand der Anklage gemachtes Verbrechens entsanden ist. Das Gesetz bezeichnet jenen Beleidigten, der im Strafverfahren einen zivilrechtlichen Anspruch geltend macht, als Privatpartei.<br \/>\nDie StPO von 1998 regelt dieses Rechtsinstitut sehr genau und umfassend, aber die Beitreibung von Forderungen im Rahmen eines Strafverfahrens ist heutzutage auch international sehr anerkannt. <\/p>\n<p><strong>II. Die Vorteile des zivilrechtlichen Anspruchs<\/strong><\/p>\n<p>Welche sind die Vorteile, die beweisen, das es sich lohnt, statt des Zivilprozesses neben der Eintreibung des Anspruchs zu entscheiden?<\/p>\n<p><strong>II. 1. Schnelligkeit und Kostenwirksamkeit:<\/strong><\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndliche, aber sehr wichtige Vorteile des Verfahrens sind dessen Schnellheit und Kostenwirksamkeit. Wenn wir versuchen, unsere Forderung in dem laufenden Prozess durchzusetzen, k\u00f6nnen wir die zum anderen Verfahren geh\u00f6rende lange Termine und die Schwierigkeiten des anderen Beweisverfahrens vermeiden. Au\u00dferdem, im Falle von Beitreibung der Forderung in dem Strafverfahren sind wir dazu nicht verpflichtet, die Geb\u00fchr des Zivilprozesses zu bezahlen und wenn das Gericht unserer Forderung stattgibt, belasten alle Kosten, die sich im Zusammenhang der Beitreibung erheben, den Angeklagten.<\/p>\n<p><strong>II. 2. Wir k\u00f6nnen unsere Forderung gegen eine Privatperson durchsetzen:<\/strong><\/p>\n<p>Durch die Eintreibung des zivilrechtlichen Anspruchs haben wir bessere Chancen, unsere Forderung zu betreiben. Denken wir an den Fall, wenn ein GmbH liquidiert wird. In diesem Fall steht zur Beitreibung der Forderung keine Deckung zur Verf\u00fcgung, denn mangels einer verschiedenen Vorschrift ist der Gesellschafter der GmbH nicht verpflichtet, f\u00fcr die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen. Aber wenn der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eine Straftat begeht, haben wir die M\u00f6glichkeit, unseren Anspruch direkt gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer geltend zu machen.<br \/>\nLaut der StPO von Ungarn k\u00f6nnen wir solche Forderungen beitreiben, die infolge des zum Gegenstand der Anklage gemachtes Verbrechens entsanden sind, also nicht nur solche, die direkt von der Straftat verursacht wurden.<\/p>\n<p><strong>II. 3. Weitere verfahrensrechtlichen Vorteile:<\/strong><\/p>\n<p>Es ist eine verfahrensrechtliche Erleichterung, dass der Angeklagte im Strafverfahren weder Kompensationseinrede noch Gegenforderung gegen den Beleidigten geltend machen kann, aber in einem Zivilverfahren stehen diese M\u00f6glichkeiten dem Beklagten nat\u00fcrlich zur Verf\u00fcgung.<br \/>\nEin anderer Vorteil f\u00fcr die Privatpartei ist, dass anhand der StPO, wenn das Gericht nicht der ganzen Forderung der Privatpartei stattgibt, steht ihr die M\u00f6glichkeit zu, den \u00fcbrigen Teil der Forderung in einem Zivilprozess geltend zu machen. Die Privatpartei kann aber auch eine Berufung gegen das Urteil des Gerichts einlegen.<\/p>\n<p>Durch die Betreibung von Forderungen im Strafverfahren haben wir also in Ungarn nichts zu verlieren, au\u00dferdem, in den meisten F\u00e4llen k\u00f6nnen wir unseren Anspruch schneller, billiger und effektiver geltend machen.<\/p>\n<p>Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Wirtschaftsrecht, Zivilrecht oder mit der Beitreibung von Forderungen haben, kontaktieren Sie uns durch den \u201e<a href=\"http:\/\/anwaltinungarn.eu\/kontakt\/\">Kontakt<\/a>\u201d Men\u00fcpunkt unserer Webseite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Anspruch auf Geldbezahlung kann sowohl zivilrechtliche, als auch strafrechtliche Beziehungen haben. In den meisten F\u00e4llen ist es vielmehr einfacher und kostenwirksamer, wenn wir es versuchen, unsere Forderungen im Rahmen eines Strafverfahrens geltend zu machen. 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