Wirtschaftsrechtliche Aspekte von Ungarn

Nach dem kräftigen Gesetz gilt die personen-und körperschaftlichen Unterscheidung für die Gesellschaften. Die Unterscheidung hinweist auf Abweichungen der Haftung, Vermögenslieferung und auf die Rechtsnachfolge, die aufgrund der betroffenen Gesellschaft (abhängig von dem Gesellschaftstyp) nach zwei großen Weisen gestattet werden können.

Zählt man die OHG und KG zur Personengesellschaften, gehören aber die GmbH und die Aktiengesellschaft zu den Körperschaften.

Die alle der erwähnten Formen befindet sich unter dem Begriff juristische Personen, das heißt dass sie rechtsfähig sind. Unter Rechtsfähigkeit soll ein Gesellschafter verstehen, dass seine zu begründende Gesellschaft Rechte besitzen wird und selbst die Gesellschaft Verbindlichkeiten eingehen kann, deren Haftung sich nach ihrem Typ erfolgt wird. Dadurch kann der Gesellschafter entweder mit seiner persönlichen Vermögen oder mit dem Vermögen der Gesellschaft haften.

 

Die Gründung einer Gesellschaft mit Ungarnsitz ist maßgebend nach dem ungarischen BGB geregelt.

Die offene Handelsgesellschaft

Die Gründung der OHG erfolgt durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Die Gesellschafter werden mit der Unterschrift des Vertrags zur Leistung ihrer Vermögenseinlagen verpflichtet. Die Vermögenseinlagen kommen erst bei der Forderung der Gläubiger, als erster Vermögensquelle, in Betracht und haften die Gesellschafter mit ihren eigenen Vermögen ausschließlich für die nicht gedeckten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Diese Haftung ist die sogenannte uneingeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung.

Was aus der Sicht der Gesellschafter wichtig zu wissen ist, dass gegenüber sie und der Gesellschaft gleichzeitig einen Antrag eingereicht werden kann. Ferner hat der Gläubiger das Recht, im Namen der Gesellschafter ihres Kündigungsrecht zu üben, deren Folge ist, dass der Gläubiger aus dem der Gesellschafter ausgezahlten Vermögenseinlagen ein Ausgleich ihrer Forderung erhält. Die Lösung findet im BGB daher bei der §§ für OHG statt, weil dieser Form personenbezüglich ist.

Eine offene Handelsgesellschaft kann in eine Kommanditgesellschaft umwandeln.

Die Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft ist ähnlich der OHG in Bezug auf ihre Haftung, die gesamtschuldnerisch ist. Was zu der OHG abweichend sind die Komplementär und der Kommanditist, die in der KG Gesellschaftsform existieren. Der Komplementär kann das Mitglied der Geschäftsführung nicht sein. Wird der Kommanditisten der Gesellschaft zum Komplementär, haftet er innerhalb einer fünfjährigen Ausschlussfrist, nachdem er zum Kommanditisten geworden ist. Ihre Haftung ist aber für die vor der Änderung angefallenen Schulden der Gesellschaft.

In Weiterem gelten die Regelungen der OHG für die Kommanditgesellschaft.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH, im Gegenzug der Personengesellschaften, hat eine in Voraus bestimmten Stammkapital, die aus der von den Gesellschaftern geleisteten Stammeinlagen besteht. Insoweit muss das Stammkapital eines Gesellschafters mindestens einhundert Tausend Forint erreichen, können die Stammkapitel der Gesellschafter in unterschiedlicher Höhe, über 100 000 HUF, feststellen. Das Wesen der Stammeinlage ist aber, dass das ungarische BGB ein Mindestkapital der GmbH vorsetzt, die gesetzlich zumindest in 3 Millionen HUF entschieden ist.

Der Geschäftsanteil ist die Gesamtheit der mit der Stammeinlage verbundenen Rechte und Pflichten. Dieser Geschäftsanteil ist in der Sinne von  der Übertragung ist nicht personengebunden, da sie an einer anderen juristischen oder natürlichen Person übertragen werden kann und in Weiterem darf der Rechtsnachfolger von dem Geschäftsführer seine Eintragung beantragen. Ferner verursacht die Auflösung einer juristischen Person ohne Rechtsnachfolger die Aufteilung des Geschäftsanteils.

Im derselben Fall, wenn die GmbH über weniger Stammeinlage verfügt, die wegen der Schulden der Gläubiger benötigt sind, kann Nachschüsse von den Gesellschafter einordnen, dazu braucht aber die Häufigkeit der Einordnung und die Maximalhöhe der Nachschuss in dem Gesellschaftsvertrag festgestellt sein. Ohne Deklarierung besteht es nicht.

Wer entscheidet sich für eine GmbH, ist nützlich die Vorteilhaftigkeit der Haftungsregelungen zu überlegen. Allerdings muss der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht einstehen.

Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist mit einem, aus Aktien in einer im Voraus festgelegten, Anzahl und einem vorher festgelegten Nennwert bestehenden Grundkapital tätig. Bei der AG differenziert des ungarischen BGBs zwischen offene und geschlossene AG, die von der Einführung der Aktien an der Börse hängt. Aktien kommen in Papier- oder in der elektronischen Form aus.

Ähnlich wie bei der GmbH (s.o.) besteht der Grundkapital der Gesellschaft aus der Einlage der Gesellschafter. D.h., dass die Nennwerte der Aktien betragen die Summe der Grundkapital der AG. Die Summen der Grundkapitale der AG sind erheblich höher, als der GmbH. Folglich ist der Grundkapital der geschlossenen AG liegt mindestens in 5 Millionen, und der Grundkapital der offenen AG mindestens in 20 Millionen.

Die Übertragung der Aktien ist an mehreren Bedingungen gebunden, die von der Person der Rechtsnachfolge abhängig ist. Hier kann die Aktien von der Gesellschaft selbst erworben werden, soll aber die AG nach dem Gesetz mit der Aktien nach einer bestimmten Zeit aus seiner Verfügung ausgeben. Sie kann also nicht während des ganzen Bestehens der AG im Eigentum der Aktiengesellschaft liegen. Der Grund liegt dafür einerseits in der Summe des Grund- und Eigenkapitals.

Sowohl bei der GmbH als auch bei der AG ist die Möglichkeit der Erhöhung des Grund-/ Stammkapitals gesetzlich vorgeschrieben und nach Erfüllung deren Anknüpfungspunkte kann die Erhöhung durch das Register beim Handelsgericht durgeführt werden. Der vorherige Prozess ist lieber Wirtschaftsbezüglich als juristisch.

 

Der Franchisevertrag

Wie bei fast allen Verträgen sind bei einem Franchisevertrag die Parteien zur gegenseitigen Leistung verpflichtet. Dieser Vertrag wird einerseits von dem Verpächter und andererseits von dem Rechtspächter abgeschlossen. Der Franchisevertrag geht um das Immaterialgüterrecht, in dem der Verpächter das Wissen einer Erfindung (das kann z.B.: ein Rezept sein) besitz, die er nicht verkauft, sondern es wird von dem Verpächtergenehmigt, in der Nutzung/Verwendung oder Verwertung des Rechtspächters überzugehen. Der Rechtspächter soll dafür die immateriell güterrechtlich  geschützten Produkten oder Dienstleistungen der Verpächter herstellen oder verkaufen.

Die für Viele bekannte Franchise Produkten sind die Waren von McDonald’s und Fornetti. Diese Geschäfte stehen wegen der Konstruktion des Franchisevertrags in allen Ecken, da dieser Vertrag das Vervielfältigen der Geschäfte erzielt.

 

Der Finanzierungsleasingvertrag

Der Finanzierungsleasingvertrag bestimmt das Übergehen des Besitzes und der Nutzung eines Objektes, das sich in dem Eigentum des Leasinggebers befindet, aber geht für eine Weile in der tatsächlichen Herrschaft des Leasingnehmers. Der Leasingnehmer muss sich dafür bestimmte Kosten (sogenannte Leasinggebühr) leisten. Immer fragt sich, an wen geht die Haftung über. Der Leasingnehmer trägt die Haftung für das Leasingobjekt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Fehler in Bezug auf das Leasingsobjekt kommen oft die Betracht und die Parteien kommen oft mit der Frage zu uns, wer, von wem und was fordern kann. Die Haftung gestaltet sich gemäß der folgenden:

o   wenn der Leasinggeber bei dem Auswahl mitwirkt, lastet er Mängelhaftung

o   wenn der Leasinggeber sich auf die Haftungsrechte, ohne die Zustimmung des Leasinggebers, verzichtet, kann der Leasingnehmer mit seinem Kündigungsrecht umgehen. In diesem Fall kann der Tausch nicht aufgefordert werden.

 

Immobilienrecht

Eine Immobilie Ein- oder Verkauf, ist das ungarische Immobilienrecht angewandt. Was ist gut zu wissen, dass dieser Vertrag die Schriftform erfordert. Die Eintragung ins Grundbuch ist ausschließlich bei dem Immobilienverkauf erforderlich, soweit ist die Übertragung des Eigentums vom Verkäufer am Käufer genügend.  Eintragungspflichtig sind ferner alle immobilienbezügliche Veränderung, die beispielweise ein Eigentumsvorbehalt, eine Veränderung der Eigentümerposition oder sonstige Lasten sind. Das Grundbuch schützt das Eigentum, den Eigentümer und die Verkäufer mit der Grundlage der Publizität. Fehlt beispielweise die Eintragung ins Grundbuch bei einem Einfamilienhaus, ist der Vertrag nicht wirksam, insoweit die Eintragung nicht erfolgt.

Sonstige Regelungen gelten für den Einkauf eines Wald- und Feldgebiets. Vor dem Jahr 1989 war keine Einschränkung in Bezug auf die Person des Käufers. Nach den Neuregelungen wurde Einschränkungen vorgeschrieben, betreffen sie aber den, vor dem Krafttreten des Gesetzes neunziger Jahre geschienen, Eigentumserwerb nicht. Erbschaft ist auch eine andere Frage. Im Gegenzug zur Erbschaftsregelungen, kann der Erbe sich auf dieses Gebiet  separat von den Gegenständen vom Nachlass verzichten.

Steuerrecht

Die Belastung der Abgaben in den vergangenen Jahren verringert hat. Gemäß der Senkung machen diePrivatpersonen 16%, die Arbeitnehmer insgesamt 18,5% aus. Die Arbeitgeber sind zur Zahlung von Abgaben in Höhe von 28,5% verpflichtet.

Wichtigste Zielgruppe sind die Arbeitnehmer. Die Abgaben berühren sich alle Arbeitnehmer, die innerhalb der  ungarischen Staatsgrenze arbeiten. Die in Ungarn beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer kommen in den Genuss der günstigen Flat-tax und bleiben parallel in ihrem Herkunftsland sozialversichert. Dazu kommen die Lohnnebenleistungen und Caferia-System, die, wegen der günstigen Besteuerung, unter Arbeitnehmer in Ungarn sehr verbreitet sind. Sie bezahlen nämlich dafür keine Steuern.

Die Arbeitgeber können weitere Vergünstigungen im Kreis der Berufsanfänger, die Arbeitnehmer im Alter von unter 25 und über 55 Jahre geltend machen.
Die Familien kommen glücklich aus der heutigen Abgabelage aus, da sie zu einem schützenden Personenkreis gehören. Die Familie, die ein oder zwei Kinder haben, sparen insgesamt 10 000 HUF pro Kind in jedem Monat. Diese Summe beträgt insgesamt sogar 33 000 HUF unter Familien mit drei oder mehreren Kindern.

Es gibt noch zwei weitere Gruppe, die aus steuerlicher Hinsicht in einer günstigen Lage sind. Sie sind die mit Krankenversicherung Betroffenen und Renten. Privatpersonen bezahlen eine Rentenversicherungsabgabe von 10%, eine Krankenversicherungsabgabe von 8,5%, berechnet auf dem abgabenpflichtigen Einkommen. Allerdings zahlen die Arbeitgeber nach jedem Arbeitgeber eine Sozialabgabe von 27%, die auf dem Bruttolohn berechnet.

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