Umzug nach Ungarn aus Deutschland. Herzlich willkommen! – Aber wie ist es rechtlich zu erledigen?

Sehnen Sie sich nach einer Wohnung mit Blick auf die Donau oder Plattensee, aber haben Sie gleichzeitig Angst vor der komplizierten und schwierigen Bürokratie? Packen Sie Ihre ganze Familie gleich auf! Seit 2004 gibt’s in Ungarn keinen Genehmigungszwang für die EU-Bürger im Betreff vom Erwerb des Eigentumsrechts über eine Immobilie bei uns.

Eigentumskauf ist eine Sache der vielen, wie in unserem vorherigen Artikel schon erwähnt war, aber sehen wir mal, wonach sollten Sie noch nachdenken:

  • VISA
  • Geld
  • Immobilie
  • Adresskarte
  • Arbeitsstelle; Firmengründung; Baufirma in DE, Holding in Ungarn
  • Bildung (Schule)
  • Krankenversicherung

Es ist fraglich, ob Sie einen Visa benötigen

Das Schlüsselwort ist EU-Beitritt. Ungarn und Deutschland sind die Mitglieder der Europäischen Union, sowie des Binnenmarkts. Für die Deutschen ist also es nicht fremd, was unter die sogenannten vier Freiheiten zu verstehen ist. Freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Nach unserem Thema ist jetzt der freie Personenverkehr fraglich, wobei der AEUV anwendbar ist.

Der AEUV ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser Vertrag regelt die allgemeine Freizügigkeit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit, die alle beim Umzug in Betracht kommen, beziehungsweise sichern die Grenzlosigkeit aus vieler Hinsicht für die EU-Bürger.

Nach Art. 21 Abs.1 AEUV

Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.

Das heißt, dass die Unionsbürger wie die Deutschen in anderen Mitgliedstaat, wie Ungarn, frei fahren und sogar dauerhaft verweilen können.

Gemäß Art. 45 AEUV  über die Freizügigkeit der Arbeitskräfte sindfür einen Deutschen in Ungarn die gleichen Behandlungen bezüglich der Beschäftigung, Entlohnung und sonstiger Arbeitsbedingungen gewährleistet. Sie gibt — vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen — den Arbeitnehmern das Recht,

  • sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
  • sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen;
  • sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;
  • nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben, welche die Kommission durch Verordnungen festlegt

Nach Art. 45 Abs. 3 AEUV.

Finder aber dieser Artikel keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.

Nach Art. 49 AEUV – Das Niederlassungsrecht

Manchmal vorkommt es, dass ein Ausländer in seiner Heimat als Unternehmer tätig ist und er den Umzug wegen seines Unternehmens nicht versucht, da er denkt so, dass Umzug das Aufgeben seiner Beschäftigung nachziehen würde.

Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig sind.

Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr umfasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften.

Zu beantworten also die oben festgestellte Frage, ob der Umzug zwischen den zwei Mitgliedern der EU einem Visa bedarf, ist selbstverständlich keine Voraussetzung. Also weder allgemeinen Visazwang noch seine spezielle Arten hat man zu berücksichtigen, um bei uns neues Leben zu beginnen. Wichtig noch einmal zu betonen, dass der oben bestimmte Vertrag (AEUV) nur auf die EU-Bürger ausschließlich innerhalb des Binnenmarkts richtet.

Geld

Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist nach Art. 3 Abs. 4 EUV. Seit Jahren ist der Euro des offiziellen Bezahlungsmittels in Deutschland und in weiteren 18 EU-Ländern, die zusammen die Eurozone bilden. In Ungarn ist der Forint die gültige Währung. Obwohl die fremde Währung einen ungemütlichen Zustand am Anfang  schafft und ein Ausländer tut es besser, wenn er vorsichtig bei dem Wechsel ist, als die Form und Aussicht der Geldscheine lassen sich regelmäßig wechseln. Aufgrund des heutigen Wechselkursverhältnisses ist aber der Forint gegen den Euro schwach. Deswegen kann ein Deutscher bei uns an einem höheren Lebensniveau leben, als er mehrfür sein Geld bekommt.

Der Geldwechsel ist bei Reisebüro, ATM und Wechselstuben an der Straße einfach zu lösen. Insofern annehmen die Supermärkte die Euroscheine zum Bezahlen.

Lebensort

Die Deutschen (Jugendlichen) sind am Plattensee im Sommer für einige Wochen und meistens nicht dauerhaft. Was empfehlenswert sein kann, ist die Stadt, die Pilisvörösvár heißt. Pilisvörösvár liegt in der Nähe unserer Hauptstadt Budapest (etwa 18 Km entfernt), wo 28 % des Einwohners (zirka 3800 Personen), anhand der letzten Statistik, deutsch sind. Pilisvörösvár ist derzeitig die einzige Stadt in Ungarn, wo so viele deutschsprachige Leute leben. Was noch ein großer Vorteil dieser Stadt ist, dass sie liegt in der Nähe von Budapest, wo das beste deutsche Nationalitätengymnasium  und das Thomas Mann Gymnasium stattfinden. Ferner ist Budapest bunt und bietet viele tolle Programme für Ihre Familie.

Die Stadt Sólymár wäre auch eine gute Wahl für Ihnen. Sie liegt in Komitat Pest, ganz Nähe zu Budapest. Gute Umgebung und lebten dort noch in den letzten Jahrzenten Deutschen, aber in weniger Zahl, als in Pilisvörösvár.

Erwerb von Immobilie

Für den Kauf einer Immobilie mit Ungarnsitz gilt das ungarische Recht. Das Gesetz setzt drei einfache Voraussetzungen zum Eigentumserwerb vor. Einmal benötigt es einen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Ferner soll der Käufer EU-Bürger sein und darüber hinaus ist es erforderlich, den abgeschlossenen Kaufvertrag entweder von einem Notar abfassen zu lassen oder von einem Rechtsanwalt gegenzeichnen zu lassen, damit der Vertrag ins Grundbuch eingetragen werden kann.Der Prozess ist ganz einfach und logisch. Keine besonderen Regelungen existieren für die Deutschen.

Außer dem Eigentumserwerb von einer Immobilie, kann eine Wohnung oder ein (Einfamilien)Haus durch Mietvertrag nach dem ungarischen BGB gemietet werden. Das Mieten ist in Ungarn nicht so regelmäßig, wie in Deutschland, besteht aber selbstverständlich solche Möglichkeit auch. Die Leute in Ungarn besitzen nämlich lieber ein eigenes Haus. Dies bedeutet für Ihnen eine Lebens- und Sozialsicherheit.

Adresskarte

Die Adresskarte teilt Auskunft über die registrierte Adresse einer in Ungarn wohnenden Person mit, ferner spielt sie eine bedeutende Rolle im Alltagsleben. Die Adresskarte ist entscheidend bei der Zuteilung zum Hausarzt und benötigt beim Autokauf oder einer Polizeikontrolle. Für EWR-Staatsangehörige ist die vorherige Beantragung der Registrierungsbestätigung für EWR-Staatsangehörige Voraussetzung zur Beantragung einer Wohnsitzkarte.

Firmengründung

Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten gemäß Art. 63 Abs. 1 AEUV.

Freier Dienstleistungsverkehr

Als Dienstleistungen gelten insbesondere:

a)         gewerbliche Tätigkeiten,

b)         kaufmännische Tätigkeiten,

c)         handwerkliche Tätigkeiten,

d)         freiberufliche Tätigkeiten gemäß Art. 57 AEUV.

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten nach Art. 56 AEUV.

Tochtergesellschaft in Deutschland, Holding in Ungarn

Der Transfer des Gewinns der Muttergesellschaft an Tochtergesellschaft ist steuerfrei zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach dem Unionsrecht. Möchten Sie den Gewinn der Muttergesellschaft an die ungarische Tochtergesellschaft überweisen, muss keine Steuer nach der ausbezahlten Dividende in Deutschland bezahlt werden. Der Transfer des Gewinns ist bidirektional. Das bedeutet, dass nicht nur der Transfer des Gewinns der Tochtergesellschaft an Muttergesellschaft steuerfrei ist,  sondernauch der Transfer des Gewinns der Muttergesellschaft an Tochtergesellschaft.

Die Gesellschaften deutschen Rechts, die mit der Bezeichnung „Aktiengesellschaft“, „Kommanditgesellschaft auf Aktien“, „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“, „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft“ oder „Betrieb gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts“ eingetragen sind und andere nach deutschem Recht gegründete Gesellschaften, nach denen die deutsche Körperschaftssteuer bezahlt werden muss.

Bildung (Schule)

Kinder bleiben nicht ohne Bildung in Ungarn. Deutschsprachige und internationale Grundschulen, Gymnasien und Universitäten fungieren, wo die Schülerinnen und Studenten sogar in seiner Muttersprache studieren können und sie Abitur oder Diplom, die als im Ausland absolvierte Schulabschlussdokumente sogar gelten könnten, am Ende des Studiums bekommen. Das Schulsystem sieht in der Regel in Ungarn anders als in Deutschland aus. Die Kinder haben aber solche vielfältige Wahlmöglichkeit nach der Europäischen Regelungen, wie  die freie Schulwahl. Die Schulwahl beschränkt aber die späteren Arbeitsmöglichkeiten nicht. Da sie gemäß der Personenfreizügigkeit nach AEUV unabhängig von der Schulwahl und der erlangten Schulabschlussdokumente sind.

Krankenversicherung im Ausland

Die Kommission fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nach Artikel 156 AEUV.

Alle in Deutschland gesetzlich krankenversicherten deutschen Staatsangehörigen stehen unter Versicherungsschutz in Ungarn. Dazu dient die Europäische Krankenversicherungskarte auch, mit der medizinisch Leistungen in Anspruch genommen werden kann.

Zum Schluss bleiben für Ihnen zwei zu erledigende Aufgaben. Zuerst treffen Sie die Entscheidung, nach Ungarn umzuziehen. Zweitens rufen Sie uns an, damit wir Ihnen alles vor Ort erledigen können. Der Umzug nach Ungarn kann nur mit einem ungarischen Anwalt viel einfacher sein!

dr. Dobos István ügyvéd / Rechtsanwalt
dobos@doboslegal.eu
+36303088151
Sitz: 1026 Budapest, Szilágyi Erzsébet fasor 43/A
Büro: 1132 Budapest, Váci út 18. Westpoint Office Center 5. Etage