Die Bildung eines Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat dient als die Kontrolle der juristischen Personen durch die Eigentümer, deshalb ist eine der wichtigsten Organe der Gesellschaft anzusehen.

In dieser Artikel möchten wir die einschlägige Regelung zusammenfassen.

Nichtverbindliche und verbindliche Bildung des Aufsichtsrates

Die Mitglieder oder die Gründer können im Gründungsdokument die Bildung Aufsichtsrates mit der Aufgabe anordnen, dass er die Geschäftsführung zur Wahrung der Interessen der juristischen Person kontrolliert. Die Bildung eines Aufsichtsrates in einer Gesellschaft ist verbindlich, wenn die Anzahl der vollbeschäftigten Arbeitnehmer der Gesellschaft im Jahresdurchschnitt über zweihundert Personen liegt und der Betriebsrat nicht auf die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat verzichtet hat. In diesem Fall besteht ein Drittel des Aufsichtsrates aus Arbeitnehmerdelegierten. Die Arbeitnehmerbeteiligung ist nicht verbindlich, wenn  das Gründungsdokument die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat vorschreibt.

Aufsichtsrat mit Entscheidungsbefugnis

Wenn das Gründungsdokument einzelne in die Zuständigkeit des obersten Organs oder der Geschäftsführung fallende Entscheidungen oder deren Bestätigung in die Zuständigkeit des

Aufsichtsrates verweist, müssen die Aufsichtsratsmitglieder die der Gesellschaft mit der in dieser Zuständigkeit entfalteten Tätigkeit verursachten Schäden nach den Regeln der Haftung für die mit einer Vertragsverletzung verursachten Schäden erstatten.

Aufsichtsratsmitglied

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Ein Aufsichtsratsmitglied kann aus volljährigen Personen bestehen. Das Mandat des Aufsichtsratsmitglieds erstreckt sich auf fünf Jahre. Sie sind von der Geschäftsführung der juristischen Person unabhängig und sie müssen persönlich an der Arbeit des Aufsichtsrates teilnehmen. Die Aufsichtsratsmitglieder haften für die der juristischen Person mit dem Versäumen oder einer nicht entsprechenden Erfüllung ihrer Kontrollpflicht verursachten Schäden der juristischen Person gegenüber nach den Regeln der Haftung für die mit einer Vertragsverletzung verursachten Schäden.

Befugnisse des Aufsichtsrates

Wenn der Aufsichtsrat zu seiner Kontrolltätigkeit Sachverständige in Anspruch nehmen

möchte, muss die Geschäftsführung einen diesbezüglichen Antrag des Aufsichtsrates erfüllen. Wenn es bei der Gesellschaft einen Aufsichtsrat gibt, darf das oberste Organ der Gesellschaft im Besitz des schriftlichen Berichts des Aufsichtsrates über den Abschluss entscheiden. Wenn nach Ansicht des Aufsichtsrates die Tätigkeit der Geschäftsführung gegen eine Rechtsnorm oder das Gründungsdokument verstößt, im Widerspruch zu Beschlüssen des obersten Organs der Gesellschaft steht oder im Übrigen die Interessen der Wirtschaftsgesellschaft verletzt, darf der Aufsichtsrat die Tagung des obersten Organs der Gesellschaft einberufen, um diese Frage zu erörtern und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

Tätigkeit des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat muss die Vorlagen, die dem Entscheidungsgremium der Mitglieder oder der Gründer zu unterbreiten sind, prüfen und seinen mit diesen verbundenen Standpunkt auf der Tagung des Entscheidungsgremiums darlegen. Der Aufsichtsrat darf die Dokumente, Rechnungslegungsregister und Bücher der juristischen Person einsehen, von den Personen mit Führungsaufgaben und den Arbeitnehmern der juristischen Person Auskünfte anfordern, die Zahlungskosten, Kassen, Wertpapier- und Warenbestände sowie Verträge der juristischen Person prüfen und von einem Sachverständigen prüfen lassen.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates muss von dem obersten Organ der Wirtschaftsgesellschaft bestätigt werden.Wenn die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrates unter die im Gründungsdokument festgelegte Anzahl fällt, muss Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Tagung des obersten Organs zur Wiederherstellung der bestimmungsgemäßen Tätigkeit des Aufsichtsrates einzuberufen oder eine Beschlussfassung ohne Abhaltung einer Tagung anzuregen.

Abschlagsdividenden

Wenn es bei der Gesellschaft einen Aufsichtsrat gibt, ist zum Vorschlag des Geschäftsführers die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich.

Inanspruchnahme eines Schiedsgerichts

Die sich aus dem Rechtsverhältnis von Personen mit Aufsichtsratsmitgliedern ergebenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der Wirtschaftsgesellschaft und Personen mit Aufsichtsratsmitgliedern, werden als gesellschaftsrechtliche Rechtsstreitigkeiten angesehen.

Unsere Kanzlei ist auf Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht speziealisiert. Kontaktieren Sie ganz gleich unter dem Link Kontakt!

dr. Dobos István Rechtsanwalt / Attorney at Law / ügyvéd

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